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Januar 1747.
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Zahrrechnung der die Vogtei Uznach regierenden Stände.
Uznach. 18. Januar 1747.
lLa»de»archiv Slaru«.!
Gesandte: Schwyz. Johann Balthasar Martin, dcS Raths; Franz Anton Dominicus Bcttschart, desRaths und Landvogt zu Uznach. GlaruS. Georg Dietrich Tschudi, Kirchcnvogt zu GlaruS; KasparJoseph Freuler, dcS gemeinen Raths und Landvogt im Gaster.
Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte Herrschastiangelegenheiien:
Grafschaft Uznach.
Art. 5 bis 11.
»7.
Jahrrechnnng der die Vogtei Gaster regierenden Stände.
Schännis, 21. vis 28. Januar 1747.
lVanSeSarchi» <ylar»« I
Gesandte: Dieselben, welche zu Uznach.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
G a st e r.
Art. 113 bis IIS.
»8.
Conferenz von Zürich und Schaffhausen.
Hlenken, 28. Aevruar 1747.
IStaatSarchtv Ziirich.I
Gesandte: Zürich. HanS Jakob Hirzcl, des Raths, Scckelmeistcr und Examinator; HanS Blaarervon Wartensee, dcS Raths, Constaffelherr und Pannerherr. Schafshausen. Balthasar von Pfistern,Statthalter; FranciScuS von Meyenburg, des Raths und Seckelhcrr.
». FrcundeidgenössischcS und religionSgenössischcs Grußcomplimcnt. 8t. I». ES wird besprochen: 1) DieAbfuhr des KornS auS dem Laufen oder dem Schlößlein Werdt, ob selbige an den sogenannten Kehrgebunden sei; 2) das Abfuhrgeld von 1l)<) Mütt Früchten, und wie hoch solches sein solle; 3) die Beschaffen-heit der von den Schiffleuten von EgliSau zu leistenden Bürgschaft. In Beziehung auf die Abfuhr des KornSaus dem Laufen und den Kehr wollen beide Stände den zu Marthalcn 1710 errichteten und t7t t ratificicrtenAbschied aufrecht erhalten. In Betreff deS Abfuhrgeldcs zeigt die Untersuchung, daß schon vor der Kehrcin-richtung von 11X1 Mütt Korn 48 Kreuzer bezogen wurden; die zürcherische Gesandtschaft glaubt demnach, daßihr Stand sich damit zufrieden geben werde. Schaffhauscn will bei diesem Abfuhrgeld verbleiben, und auf denWunsch Zürichs, es möchten die ausstehenden Abfuhrgclder nicht gefordert werden, verspricht cS seine verbur-gerten Schiffmcistcr zu einem Nachlasse zu bewegen. Während endlich Zürich die Bürgschaftsleistung derSchiffleutc von EgliSau, wie sie 1711 festgestellt worden, genauer bestimmen will, erklärt Schaffhausen, bei derbestehenden bleiben zu wollen. Beide Stände hingegen stimmen darin übcrcin, daß des Nachts mit keinenLadungen gefahren werden soll. 8 2. v. Schaffhausen beklagt sich, daß gegen den Abschied von 17l)1 und