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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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August und September 1746.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Vier ennctbirgi sche Vogteien überhaupt.

Art. 46. Landvogteiverwalter. Art. 102. Polizeiliches. Art. 162. Justizsachen.

Luggaru«.

Art. 44. Marchensachen. Art. 121. Zollsachcn. Art. 160. Localis.

Jahrrechmmq der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rivieraregierenden Stände.

Mellenz, 27. August vis 3. September 1746.

ZArchi» Ridwalden l

Gesandte. U r i. Johann Joachim Epp von Rudenz, des Raths. Schwyz. Franz Anton Redingvon Biberegg, Landvogt. Nidwalden. Franz Xaver Würsch, Salzdirector.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Bellenz, Bollenz und Riviera.

Art. 10 bis 17.

«

»5.

Conferenz von Zürich und Bern.

Aara«, vor Mitte Januars 1747.

lTtaatSarckiv Zitrtch.Z

Gesandte: Zürich. Johannes FrieS, Burgermeister; HanS Blaarer von Wartensee, deS Raths undAlt-Obmann gemeiner Stadtämter. Bern. Johann Georg JmHof, dcö Raths und Venner; Samuel vonMuralt, des Raths.

Diese Conferenz wird wegen der immer noch zwischen dem Abt von St. Gallen und dem Lande Toggen-burg waltenden Streitigkeiten gehalten. Die Bemühungen der paciscicrcndcn Stände für die Beilegung diesesStreites hatten bis dahin bloö den Erfolg gehabt, daß der Prälat sich für eine gütliche Unterhandlung in einemschreiben vom 3(1. Juli 1746 erklärte, dabei aber den wichtigen Vorbehalt machte, „daß der bekannte Punkten deSMilitaris, wofern derselbe durch eine gütliche Handlung nicht berichtigt werden könnte, gleich andern streitigentunkten dem friedmäßigen Richter zu rechtlichem Eiltscheid überlassen werden solle." Zürich war in Folge dessenAnsicht, daß von beiden Ständen nun versucht worden sei, waS von ihren nur den Frieden im Auge habendenBesinnungen erwartet werden könne, und hatte diese seine Ansicht in der Form eines ProjecteS zu einer Antwortden Abt den 18. August Bern mitgetheilt. Da aber dieses gewisse Bedcnklichkeiten dagegen äußerte, wurdebiese Conferenz zu einer mündlichen Besprechung angesetzt.

Grußcompliment. jj 1. I». Die Gesandtschaft von Bern erklärt sich nach Verlesung jenes zürcherischenfür eine Antwort an den Prälaten dahin, daß ihr Stand die Streitigkeiten sobald als möglich bei-^legt wissen möchte und die Zeitumstände für günstig dafür halte, daß hingegen durch daö projeetiertc Antwort-schreiben, in welchem erklärt werde, daß die beiden Stände zu keinem RcchtSstande über das Militare Handbiete,, könnten, die Unterhandlungen so zu sageil abgebrochen würden. Die zürcherische Gesandtschaft setzt nundle Gründe auseinander, welche ihren Stand zu diesem Projectschreiben veranlaßt hätten. Erstens zeige daS

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