48 August 1746.
Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
Art. 84. Kriegssachen. Art. 404. Kirchensache».
Grafschaft Baden.
Art. 4. Beeidigung von Beamten. Art. 445. Jndicatur. Art. 424. Stifte und Kldster.
,/ 22. Amtsrechnung. „ 22k. Fall und Abzug. ,, 44V. „ „ „
„ 1V2. Polizeiliches. „ 277. Straßenwescn. „ 548. Locales.
»
Untere freie Aemter.Art. 2?. NmtSrechnung.
»2.
Jahrrechuung der die Vogteien Wallis und Mendris regierenden Stände.
Lauis im August 174<i.
IStautöarchiv iürick.>
Gesandte. Zürich. Hans Jakob Leu, des Raths von der freien Wahl. Bern. Rupcrtuö ScipioLentuluS, deS Täglichen Raths. Lucern. Lorenz von Flcckenstein, des Kleinen Raths. Uri. FriedrichAlphonö Bcßler von Wattingen, Landammann und Pannerherr. Schwyz. Franz Michael Lavcr Rcichmuth,Landainmann. Unterwalden. Johann Joseph Hermann, des Raths und Spitalherr. Zug. BernhardDamian Sidler, Ritter, des Raths. Glarus. Johann Peter Zwicki, Alt-Landammann. Basel. Ema-nuel Stupanus, des Raths. Freiburg. Tobias Pankratius Bumann, des Raths. Solothurn. PeterJoseph Sury, des Raths. Schafshausen. Johann Konrad Pfistcr, des Großen Raths.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten:
Vier ennctbirgische Vogteien überhaupt.
Art. 33. Vetndvogt. Art. 404. Polizeiliches. Art. 474. Justizsachen.
„ 28. ,, ,, 459. Justizsachen.
LauiS.
Art. 4VZ. Polizeiliches. Art. 227. Stifte und Kldster.
MeudriS.
Art. 342. Marchensachen. Art. 340. Kirchensachen.
Jahrrechuung der die Vogteien iwggarus und Mainthal regierenden Stände.
Luggarus im August 1746.
Staatsarchiv Zürich.!
Gesandte. Dieselben, welche zu Lauiö.
». Der Gesandte von Glarus beschwert sich gegenüber den Bellcnz, Bollenz und Riviera regierendenStänden, daß Glarnern, welche vom Lauiscrmarkt zurückkehrten, in Bellcnz wegen des im Mailändischen gras-sierenden Viehprestenö der Durchpaß mit ihrem Bich verweigert worden sei. Gr trägt darauf an, daß künftigdie Einrichtung getroffen werden solle, daß solche Viehhändler einen Schein vorzuweisen haben, daß sie mitihrem Vieh keinen verdächtigen Ort besucht hätten. Die Gesandten von Uri, Schwyz und Unterwalden neh-men den Anzug uck rvtervlickum. 8 5.