Z2
Juli 1745.
Statthalter; Johann Heinrich Keller, Scckclmeister. Appenzell. Hans Jakob Gyger, Landammann vonJnnerrhoden; Adrian Wetter, Landaminann von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel Anton Pün-tincr von Braunbcrg, Hosmarschall und Obervogt zu Rorschach. Stadt St. Gallen. Friedrich Girtanner,Bürgermeister. Viel. (Niemand.)
t». Eidgenössische Begrüßung. 8 t. ?». Biel entschuldigt sein Ausbleiben und bittet um den Abschied. 8 2.e. Bei der Behandlung des MünzwesenS zeigt sich wiederum keine Hoffnung auf eine gemeinsame Verord-nung. Man läßt cS bei den frühern Abschieden in Beziehung auf Admodiativn, Valutierung und Abrufungder Münzen bewenden. Jnnerrhoden bezieht sich auf seine voriges Jahr gegebeneu Erklärungen und berichtet,daß sein Münzmeister gestorben und seine Münzstätte geschlossen sei, Stadt St. Gallen, daß cS ohne dringendeRoth nicht mehr münzen lassen werde. Lucern beschwert sich, daß seine Landschaft seit einiger Zeit mit Mün-zen von Obwaldcn, namentlich mit Fünsbätzncru und Halbbatzen überschwemmt werde, und spricht die Hoff-nung aus, daß von Seite jenes Standes billigcrweise werde remediert werden. Es wird auch die Klage laut,daß die Mozitforter- und Haldcnstciuermünze», die sogenannten Vögclin-Halbbatzcn, auch eine neue, sehrgeringhaltige Churermünze in die angrenzenden eidgenössischen Orte zum Nachthcil des PublicumS in großer Masseeindringen. In Folge dessen werden die angrenzenden Orte und Vogteien aufgefordert, sich mit einander zuberathen, wie denselben der Eingang zu verwehren sei. In den gemeinen Herrschaften sollen die Müuzmandateneuerdings und mit Beifügung der Haldeusteiner- und Churermüuzen publiciert werden. 8 3. «>. In Betreff desvoriges Jahr gemachten Antrages (Absch. 5 el), die Zahler seien anzuhalten, bei Bezahlung von geringhaltigenDucaten für jeden fehlenden Gran einen guten Batzen zuzulegen, wird gut befunden, keine gemeinsame Ver-ordnung zu machen, sondern jedem Particularen zu überlassen, die Ducaten anzunehmen, wie er sie glaubewieder ausgeben zu können. Die Gesandten von Glaruö lassen eS bei ihren voriges Jahr gemachten Erklä-rungen bewenden. 8 4. v. Zürich wird in Beziehung auf den Einschluß der Eidgenossenschaft in einen zwi-schen den kriegführenden Mächten etwa zu Stande kommenden Frieden derselbe Auftrag wiederholt, der ihmvoriges Jahr gegeben worden war (s. Absch. 5 p). 8 5. k. Die Gesandtschaft Berns berichtet von den Be-schwerden, welche die zu Röchelte etablierten schweizerischen Kaufleute an ihre betreffenden Obrigkeiten zu Händenauch der übrigen Orte hätten gelangen lassen, nämlich daß ihnen mit dem sogenannten Kopfgeld, einemgewissen Pfenning von ihrer Arbeit oder ihrem Gewinn und noch mit vielen andern Steuern gedroht, daß ihnenauch Einquartierung von Soldaten zugemuthct werde, waS sie durch dagegen gemachte Vorstellungen nichthätten abwendig machen können. Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Appenzell-Außcrrhoden und StadtSt. Gallen stimmen für ein ini Namen der Eidgenossenschaft an den Ambassador zu erlassendes VorstellungS-schreiben, in welchem derselbe um seine Osficien zu Abstellung der Beschwerde angegangen werden soll. DieGesandtschaften der übrigen Orte, ohne Instruction, referieren. 8 6. K. Der nach Solvthurn zurückgekehrtefranzösische Ambassador läßt durch seinen soei -ölaii-e intt-rpröto, von Vigicr, ein Compltmentschreibeil abgeben.Beantwortung. 8 7. Ii» Durch den geheimen Rath Franz HonoriuS Freihcrrn von Landser, wird ein Com-plimentschreiben des Bischofs von Basel übergeben. Durch die Canzlei wird ihm ein Antwortschreiben zuge-stellt. 8 8. l. In Betreff der Titulatur, welche der churmainzische Hof der Eidgenossenschaft gegenüber gebraucht(s. Absch 5 r, s.), sowie auch der „schlechten Titulatur," dessen sich daS ChurhauS Bayern unlängst in einemSchreiben bedient hatte, wird, in Betracht, „daß die Titulaturen aller Orten zunehmen, gegen lobl. Eidge-nossenschaft aber immerhin im alten Stand bleiben," eine Commission niedergesetzt, welche ein Gutachten ent-wirst, daS dem Abschiede zu Händen der Obrigkeiten beigelegt wird. Unterdessen soll aber an Churmainz und