Januar und Februar 1745.
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etwas Widriges begegnen sollte, gleichfalls mit Rath und That an die Hand gehen. Freiburg schließt sich ebenfallsan, bezieht sich aber aus die Erklärungen, die eS „ehedem" an Zürich gcthan habe. 8 15. »z. In Folge derlaut gewordenen Klagen, daß das Land von Ausreißern, Landstreichern und allerhand liederlichem Gesindelüberschwemmt werde, werden die Grcnzorte ersucht, die Anordnung zu treffen, daß dergleichen Gesindel der Ein-tritt in das Land verwehrt werde. Den Landvögten wird in ähnlichem Sinne ein Auftrag ertheilt und ihneninsinuiert, die bestehenden Mandate genau zu befolgen. 8 16.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftS<mgele>zcnheittn:
Landgrafschast Thurgau und Rheinthal.
Art. 4. Kriegssachen.
Landgrasschaft Thurgau.
Art 347. Polizeiliches.
Art. 411. Judicatur- und tiompctenzconflicte.
Rheinthal.
Art. 31V. KricgSsachen.
1«.
Conferenzen der katholischen Ortewährend der ausserordentlichen qemeineidgenösfischen Tagsahnng znMaden im Januar und Aevruar 1745.
^Staatsarchiv Vueern.?
Die Gesandtschaft von Lucern bringt die Ucbclständc zur Sprache, welche die Vergebung der Pfründen,die an vielen Orten die Reformierten in katholischen Landen und die Katholischen in reformierten zu besetzenhaben, mit sich bringe, und zwar vorzüglich dadurch, daß dieselben gleichsam feilgeboten werden. Sie beziehtsich auf Verhandlungen, welche dcßwcgcn mit den, Nuntius gepflogen worden, und auf ein Schreiben Luccrnsun die katholischen Stände. ES wird gut befunden, die Sache vor gemeinsamer Siszung zur Sprache zu bringenund im Hinblick auf die Abschiede von 1643 (13. September), 1691 (1. Juli), 1698 (8. Juli), 1699 undbesonders von 1799 (4. Juli) darauf anzutragen, daß für eine Pfründe nicht mehr als 199 Dueaten bezahltund angenommen werden sollen. Da sich aber zeigt, daß nicht alle Gesandten instruiert sind, wird die Sacheauf künftige Jahrrcchnung verschoben.
17.
Conferenzen von Zürich und Bernwährend der cmsierordentlichen gemeineidgenössischen Tagsatznng znMaden im Januar und Icvrnar 1745.
lStaatsarchiv Zürich.?
Diese Eonferenzen wurden zur Beilegung der zwischen dem Prälaten von St. Gallen und dem Toggen-b»rg waltenden Streitigkeiten gehalten. In einem Schreiben vom 29. November hatte der Prälat die ihmZugetragene Conferenz abgelehnt, da die streitigen Punkte alle, nachdem man vorher mehrere vergebliche Eonferenzenschalten, „in'S Recht gesetzt und alle außer einem einzigen im Rechten rccipicrt worden seien." Ucbcr diesenn»en Punkt machte sich der Prälat anheischig zu unterhandeln. »» I» Betreff der materis lraotniickornmAminen beide Stände darin überein, daß unter den obwaltenden Streitpunkten keine Söndcrung gemacht werden