Januar und Februar 1745. 25
mandiert" und die ernstliche Ermahnung zugestellt, die Hauptleute nicht zu verfolgen, widrigenfalls man widerihn alle erforderlicheil obrigkeitlichen Zwangsmittel auSsrnncn »verde, um ihn zu gebührendem Gehorsam zubringen. Die schwyzerische Gesandtschaft läßt instructionSgemäß in den Abschied setzen, daß die Kosten dieserConferenz nicht von den Orten, sondern von dein Unrecht habenden Theile getragen »Verden sollen. 8 2. v. DieGesandtschaft von Schwyz beschwert sich, daß man in Uri ihrem Mitrath Anton Styger zugemuthet habe, seineKäSspalen, die er durch die Säumer, welche ihm schuldig waren, oder durch seine eigenen Saumpferde nichthabe »vollen verfergen lassen, in die Susi zu legen und durch die Factorcn spedieren zu lassen, sowie auch«sein eigen Ryß in den Ryßtheil zu legen." Die urncrische Gesandtschaft nimmt die Beschwerde ack rokervncknm,erklärt aber dabei, daß ihre Obrigkeit von der errichteten Säumerordnung keineswegs abweichen »verde. 8 3.«I. Die Gesandtschaft von Schwyz beschwert sich, daß man in Uri den schwyzerischcn Recrutcn einen Mannbis nach Urseren mitgebe, wodurch denselben unnöthige Kosten gemacht würden. Die urncrische Gesandtschaftrechtfertigt diese Maßregel dadurch, daß eben früher durch die Recruten an Brücken, Straßen und Particular-gütern großer Schaden angerichtet worden sei. 8 4. e. Schwyz beklagt sich, daß ihren Untergebenen von Küß-nacht und Lachen zu Faido von jedem transitierenden Stück Vieh ein Kreuzer Wcggeld abgefordert »verde, wasfrüher nie geschehen sei. Die urncrische Gesandtschaft referiert, weiß aber, daß laut alter Uebung die vonHivine» diesen Kreuzer bezogen, »venu die von Küßnacht und Lachen nicht unter dem Namen von Landleutenzu Schwyz passiert seien. 8 5. lk. Schwyz trägt darauf an, da den unlängst in französischen Diensten ver-mehrten Schwcizercoinpagnieen die zugesagten 10 Thaler nicht abgestattet »verde», die interessierten Hauptlcutcmit eincin Fürschreiben an den französischen Ambassador zu uuterstützen. 8 8.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:
Lauis.
Art. 244. Localis.
LuggaruS.
Art. 157. Locales.
13.
Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsatzung.
Aaden, 29. Januar vis 13. oder 15. Aevrnar 1745.
lZ!taatS»>chii> Ullrich.I
Gesandte. Zürich. Johannes FricS, Bürgermeister; Johannes Füeßli, Statthalter. Bern. JohannGeorg JmHof, Venner; Johannes Thormann, des Raths. Lucern. Jost Bernhard Hartmann, Schultheißund Pannerherr; Ulrich Franz Joseph Segesser von Brunegg, Venncr. Uri. Franz Martin Schmid, Land-ummann; Joseph Florian Scolar, Alt-Landammann. Schwyz. Franz Laver Ignatius Würner, Landammann;Michael Franz Lavcr Reichmuth, LandSstatthaltcr. Unterw alden. Marquard Anton Stockmann, Landainmannvon Obwalven; Jakob Michael Zelger, Landammann von Nidwalden. Zug. Johann Franz Landwing, Ritter,Alt-Ammann; Oswald Hcggli, Alt-Ammann. GlaruS. Johann Kaspar Hauser, Landammann; Otmar Zwicki,LandSstatthaltcr. Basel. Johann Rudolph Fäsch, Obcrstzunftmcistcr; Johann Merian, Deputat. Frei-burg. NiklauS Anton von Montenach, Schultheiß; Joseph NiklauS von Alt, Alt-Schultheiß. Solothurn.Franz Victor Buch, Schultheiß; Urö Joseph Sury, Stadtvenner. Schaffhausen. Johann Balthasar vonPfistern, Statthalter; Johann Jakob Keller, Scckelmeister. Appenzell. Innerrhoden. (Niemand.) Adrian
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