26 Januar und Februar 1745.
Wetter, Landainmaml von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel Anton Püntiner von Braunberg, Hof-marschall und deS geheimen Raths. Stadt St. Gallen. Friedrich Girtanner, Burgermeister. Biel.Johann Heinrich Hermann, Stadtvenner.
Veranlassung zu dieser außerordentlichen Tagsatzung gaben theils die Schreiben, welche von der Königinvon Ungarn und deren Botschafter eingekommen waren, thcilS die Bedenken erregenden Zeitumstände. Eid-genössische Begrüßung. § 1. I». Appenzell-Jnncrrhoden entschuldigt sein Ausbleiben; seine Abwesenheit wirdmit Mißbeliebcn wahrgenommen. 8 2. «. Mariane, Secretär der französischen Ambassade, und von Vigicr,königlich französischer Rath und Dolmetscher, statten der zürcherischen Gesandtschaft zu Händen der Tagsatzung daSCompliment ab, wünschen, daß die Eidgenossenschaft bei der ergriffenen Neutralität genau verbleibe, undgeben die Versicherung, daß von Seite Frankreichs der Eidgenossenschaft niemals dieser Neutralität entgegenetwas werde zugcmuthet werden. Die zürcherische Gesandtschaft wird beauftragt, das Compliment zu erwidernund die Versicherung der genauen Beobachtung der Neutralität zu wiederholen. 8 3. «I. Basel berichtet, daßder zu Rhcinfeldcn commandicrende General Monconseil einige mit KriegSgcräthschaften beladene Schiffe, ohnesich vorher angemeldet zu haben und ohne zu landen, auf dem Rhein durch die Stadt nach Grvßhüningcngeführt habe. Es bezieht sich auf sein früher darüber an die Orte gesandtes Schreiben und bittet um Rath, wieeS sich künftig in ähnlichen Fällen zu verhalten habe. Die Gesandtschaft von Zürich wird ersucht, dem Secretär derfranzösischen Ambassade „dieß gebührend zu ahnden." Dieser mißbilligt den Vorfall und versichert, daß eS widerden Willen des Königs geschehen sei und künftig nicht mehr begegnen werde. Eine gleiche Versicherung gehtauch vom General Monconseil ein. Basel wird für seine Wachsamkeit die Zufriedenheit bezeugt und ihm über-lassen, in künftigen Fällen seiner Klugheit gemäß zu handeln; wo eS aber allein zu handeln bedenklich erachte,an.die übrigen Orte zu berichten. 8 4. v. Der ungarische Botschafter hatte am 2. December 1744 an dieOrte ein Schreiben erlassen, welches vier verschiedene Punkte enthielt. 1. Er hatte sich über Nichterfüllung derdurch die Erbveretnigung der Eidgenossenschast auferlegten Pflichten gegenüber den vorderösterreichischen Landenbeklagt. In Beziehung darauf finden die Gesandten, daß die in der Erbvereinigung von 1511 enthaltenen .Worte deS treuen Aufsehens zu keiner thätlichen Hülfe verbindlich machen, sondern „öfters declariertermaßcn„eidgenössischer SeitS nur auf Botschaft-Schicken, Schreiben und Vorstellungen verstanden sei, wie solches Anno„1734 dem königlich hungar.ischen Herrn Botschafter auf sein Begehren.schriftlich zugestellt worden." Ueberdicßist diese Beschwerde den Gesandteil um so befremdender, da man im Februar der Königin von Ungarn vor-geschlagen hat, einen auS den vier Waldstädten und dem Fricklhal bestehenden NeutralitätSdistrict auszuscheidenund im September die nachdrücklichsten Vorstellungen an die kriegführenden Mächte gemacht worden sind.2. Der Botschafter hatte bemerklich gemacht, daß er auf das der Tagsatzung im September 1744 eingereichteSchreibeil eine Antwort erwartet hätte. ES soll ihm darauf geantwortet werde», daß dasselbe an die Ständeselbst adressiert gewesen sei und von diesen zuerst habe berathell werden müssen, und daß ein 'einläßlicherer Antragvon Seite deS Botschafters erwartet worden sei. 3. Der Botschafter hatte sich auch darüber beschwert, daß beider Belagerung von Freiburg eidgenössische Völker gebraucht worden seien. Darauf soll geantwortet werden,daß die Stände mit Mißfallen von dieser Tranögresston gehört und sogleich gegen die Ihrigen dieß nach-drücklich geahndet hätten. 4. Wenn endlich der Botschafter sich darüber beschwert habe, daß man der StadtBregenz vom Rheinthal aus keine Zufuhr habe zukommen lassen, so müsse man berücksichtigen, daß von derfranzösischen Generalität mit völliger Sperrung des Passes gedroht worden sei, wenn die Zufuhr nach Bregenzfortdauern sollte. Durch eine solche gänzliche Sperre wäre das Rheinthal und auch die benachbarten Orte,