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September und October 1744.
andere», waS de» Bürgern und Angehörigen von Lucern zuständig sei, mitnehmen dürfe, nicht aber Briefe, Gelderund andere Poststücke, welche von außen her über Lucern nach Basel und weiter gehen oder über Basel kommen undnoch weiter als Lucern gehen. Der Bote werde an der bernerischen Grenze einer Visitation luiterworfc». DieGesandtschaften sehen diese Neuerung des Standes Bern für höchst bedenklich an und versichern, obgleich ohneInstruction, daß ihre Obrigkeiten Lucern beizustehen bedacht sein werden. 8 1> I»» Der Stand Schwyz hattesich über die Erneuerung des Bundes mit dem Bischof von Basel, welche auf der letzten Tagsatzung zu Franenfeldin Richtigkeit gebracht worden war, noch nicht erklärt, und, um die Gründe davon schriftlich von Lucern an-gefragt, nur in allgemeinen Ausdrücken geantwortet. Die Gesandtschaft LucernS wiederholt jetzt die Fragemündlich. Die schwyzerische erklärt sich ohne Instruction. Die übrigen sprechen ihr Bedauern aus, daß Schwyzin dieser der Katholicität vortheilhasten Sache sich zu trennen gedenke, und wünschen, daß cS die Sachen bessererdauern möge. Die Gesandtschaft SolothurnS ist zu der Erklärung instruiert, daß ihr Stand, wenn nur zweioder drei Orte mithalten, den Bund auf die angesetzte Zeit beschwören werde, 8 2. r. Die GesandtschaftFreiburgS fragt an, ob die Mehrheit der katholischen Orte dem Stande Solothurn die Commission gegebenhabe, den König von Frankreich, wenn derselbe in'S Elsaß komme, zu becomplimentieren. Lucern antwortet,daß dieß von allen geschehen, und daß das Crevitiv bereits nach Solothurn abgegangen sei. 8 3.
IA.
Conferenz von Uri, Schwyz und ttntmvalden.
An der Treiv, 1. Z>ecemöer 1744.
lÄlrUUv Slidwalden.I
Gesandte. Uri. Franz Martin Schmid, Landammann; Jost Anton Schmid, Alt-Landammann undLandsfähnrich; Joseph Florian Scolar, Alt-Landammann; Karl Franz Schmid, Landsseckelmeister. Schwyz.Joseph Franz Reding von Biberegg, Alt-Landammann und Pannerherr; Michael Lavcr Reichmuth, LandS-statthalter. Unterwaldcn. Marquard Anton Stockmann, Landammann von Obwalden; Jakob MichaelZelger, Ritter, Landammann von Nidwalden.
»> Zug, welches zu dieser Conferenz ebenfalls eingeladen worden war, entschuldigt sein Ausbleiben, bittetum Mittheilnng deS Abschieds und erklärt sich bereit, zur Aufrechthaltung der schweizerischen Freiheiten allesErforderliche beizutragen. 8 1. ES erscheinen vor den Gesandten Hauptleute der beiden Tschudi'schen insicilianischcn Diensten stehenden Regimenter und bringen ihre Beschwerden gegen den Marschall Joseph Antonvon Tschudi und den Oberst Ludwig Leonhard Tschudi vor, welche theils durch ihr Benehmen während der altenCapitulation, theilS durch die neue eigenmächtig 1743 gemachte Kapitulation hervorgerufen wurden. Eö wirdnun beschlossen, bei dem den lt. März 1744 zu Brunnen errichteten Abschiede zu verbleiben, in Folge dessendie von Oberst Tschudi neugeschlossene Capitulation cassiert sei, und die alte bis zu Ende der accordiertenJahre fortzudauern chabc Marschall von Tschudi sott die klagenden Ofsiciere in keiner Weise molestiercn. DieserBeschluß ist dem Könige beider Sicilie» mitzutheilen, der Premierminister zu ersuchen, die sich beklagendenOfsiciere zu unterstützen. Endlich erachtet man cS rathsam, durch eine Deputation dem Marchese d'Isastia inLucern die Beschwerden der Hauptleute mitzutheilen und ihm mit Nachdruck zu eröffnen, daß die interessiertenOrte von der 1734 errichteten Capitulation nicht weichen werden. Den Antrag von Schwyz und Unterwaldcn,eS möchte Uri diese Deputation übernehmen, nimmt die urnerilche Gc>andtschaft -ul rokerviulum. Dem Mar-schall von Tschudi wird in einem ernstlichen Schreiben „seine große Mißhandlung und sträfliche Aufführung repri-