September und Oktober t744. 23
Marschal die Tagsahung und spricht die Hoffnung auS, daß die Eidgenossenschaft der ihr durch die Erb-vereinigung auferlegten Pflicht Genüge leisten und nicht gestatten werde, daß die vordcröstcrrcichischcn Landeund die Stadt Consta»; von den Feinden der Königin eingenommen werden und dadurch die Eidgenossenschaftvon der Macht des Hauses Bourbou völlig umriugt werde, da der Fürst, dem solche Lande zugctheilt werdenlollen, wie bekannt, von der Willkür Frankreichs gänzlich abhängig sei. In dem darauf erlassenen Antwort-Ichrciben wird dem Botschafter der Beschluß von Iii. c und 5 notificicrt. 8 8. I. Der französische Ambassadorversichert in einem Schreiben vom 23. September die Tagsahung, daß sie für ihre Grenzen keine Besorgnißvon Seite der französischen Truppeil zu haben brauche, und daß den Generalen der Befehl zugegangen sei,auf's gewissenhafteste die Neutralität des eidgenössischen BoVcnS zu respektieren. Diesem Schreiben liegt nochein zweites vom Marschall de Coigny bei, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, cS möchten einigeDeputierte der Eidgenossenschaft an ihn abgesandt werden, um ihn von dem Laufe der Grenzen in Kenntnißzu sehen. In der Beantwortung wird auf den Entschluß hingewiesen, eine völlige active Neutralität beobachtenZU wolle». 8 9. Ite. Mariane, der Secrctär der Ambassade, zeigt an, daß der König den 5. Oktober, nachStraßburg kommen und etwa vierzehn Tage sich daselbst aufhalten werde; man versehe sich, daß bei dessenBecvmplimcntierung (Bern hatte schon früher eine solche zur Sprache gebracht) das Cercmoniel von 1631werde beobachtet werden. Mehrcrc Gesandtschaften sind für eine gemeinsame Becomplimcnticrung nach Art derenvon 1681 instruiert > Bern stimmt für eine Becomplimentierung durch ein Schreiben, und zwar weil die Eid-genossenschaft in Betreff des CcremonielS leider also zurückgeseht worden sei, daß wenig Hoffnung vorhandensei, dießmal etwas mehr zu erlangen. ES kann aber auch für Beneventieruug deS Königs durch Abgesandtevon Basel in gcmeincidgcnössischcm Namcn stimmen. Zürich, Untcrwalden, Schaffhausen und Appcnzcll-Jnner-rhvden, für Abschickung einer Gesandtschaft ohne Instruction, holen Instruction ein. Unterdessen seht eineCommissiou das Ccremonicl fest: Bon jedem Orte nicht weniger als zwei Gesandte in schwarzer Kleidung;«n jeder Gesandte nimmt noch einen Edelmann und nebst dem Uebcrrciter noch einen Bedienten mit. Ein-treffen in Basel am 13. Oktober. Laudschreibcr von Reding schließt sich als GesandtschastSsecretär an. Nachdemdie neuen Instructionen angelangt sind, eröffnet Zürich, daß es jcht in Folge von Nachrichten des SccretärSMariane cS am passendsten erachte, durch ein ehrerbietiges Schreiben den König zu becomplimcnticren; stimmenalle Stände für eine Gesandtschaft, so will es sich nicht trennen. Bern, wie früher; an einer Abordnung wirdsich sein Stand nicht bctheiligcn. Schaffhausen will sich der Mehrheit anschließen. Die andern Gesandten referierenüber diese eingetretene Wendung. Basel, das für Abschickung einer Gesandtschaft von allen Orten gewesenwäre, behält sich eine Abordnung seines Standes vor. 8 ll). I. Der königlich ungarische LegationSsecrctärübergiebt ein Schreiben seiner Königin. Da dasselbe aber an die Stände selbst gerichtet ist, wird in keineDcliberatio» darüber eingetreten. Dem Landvogt im Thurgau werden die Schreiben Iii. k mitgetheilt mit demAuftrag, dieselben den Generalen vorzuweisen und sie zu ersuchen, bis zum Eintreffen der Antworten auf die-selben keine Feindseligkeiten gegen Constanz zu unternehmen. 8 11. «
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stonferenzrn der katlwlischen Orte während der nußerordentlichen qemeineidqenössischen Tagsahung zn
Maden im September und Hctoöer 1744.
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». LuccrnS Gesandtschaft eröffnet, daß Bern zwar dem Baölerbotcu gestatten wolle, seine wöchentlicheReise nach Lucern zu machen, aber die Bedingung daran knüpfe, daß derselbe bloS Briefe, Kleidungen und