August und Scplember 1744.
theiliget würden; eine ähnliche Maßregel sei auch gegen das mit Bern ebenfalls verburgerrcchtctc Neuenburggetroffen worden, und Freiburg selbst habe 1719 in diese Maßregel eingewilligt. Auf die Tabakeinsuhr seidiese Auflage gelegt worden, um diese so nützliche Pflanzung zu schützen, und damit das Geld in der Eid-genossenschast bleibe. Die Gesandtschaft beschwert sich aber auch, daß frcibnrgischcr Seits von dem berncrischcnPnlverherrn, wenn er auch kleine Quantitäten Pulver zum Steinspreugcn durch daS Freibnrgische schicke, einTransitpatent verlangt werde. Frciburg verspricht für Letzteres AbHülse. 5» 2kl. z». Frciburg beschwert sich, daßkS zu Vivis von seinem in Savoyen gekauften Salze den Zoll zahlen müsse, während Bern für alle seineWaaren zu Stäfiö vom Zolle frei sei. Bern erwidert, daß jedes Ort nach gemeinem Rechte den Zoll für seinSalz zu zahlen habe. Gegenüber der Eremtion Berns zu StäfiS habe Frciburg 16-19 und 1795 seine Ercin-tion für 4299 ChargcS zu St.-Croir und BellaigucS erhalten. Das Begehren FreiburgS wird in den Abschiedgenommen. Ii 27. «z. In Beziehung auf die Kornzeichen eröffnet die Gesandtschaft Bcrnö der freiburgischcn,daß ihr Stand bei dem Getreidemangel der verwichenen Jahre, um dem verderblichen Fürkauf zu steuern, dieAnordnung getroffen habe, daß jeder Burger, Uutcrthan oder Mitcidgenossc gegen Entrichtung eines Batzensan die bestellten Aufseher, von denselben ein Zeichen für den Anbaus von Getreide sich geben - lassen mußte.Sowie der Getreidemangel aufgehört habe, sei auch diese Maßregel aufgehoben worden. Die GesandtschaftFreiburgS gicbt sich damit zufrieden, wünscht aber, daß gemäß den Abschieden von 1693 und 1696 auf denHausbrauch keine netten Auflagen gelegt lind Maßregeln, wie die obige, einander freundeidgeuössisch möchtenangezeigt werden. 8 28. i. Frciburg beschwert sich darüber, daß bei den Brücken zu Berit den freiburgischcnFuhrleuten auf die „Kommet und Bäst" ein Zeichen gedrückt und dafür drei Schilling gefordert werden. BernsGesandtschaft giebt darüber folgenden Aufschluß - Es sei ein auf den ältesten Urbarien beruhendes Recht, daßbas erste Mal, so ein Fuhrwerk im Jahr über die Brücke fahre, von Bürgern und Untcrthancn drei Schillingbezogen werde; damit nun daS ganze Jahr hindurch von diesem Fuhrwerk nichts mehr gefordert werde, würdenjene Zeichen an den Kommeten und Bästcu angebracht. Die frciburgische Gesandtschaft will daS Angehörtehinterbringen, bedingt sich aber allfällig gleiches Recht für ihren Stand aus. 8 28. «» In Beziehung auf daSTrattengcld eröffnet die Gesandtschaft BernS, daß die bernerischcn und die freiburgischcn Unterlhancn gleich gehaltenwerden, daß sie für ein für ihren Hausgebrauch angekauftes und abgeführtes Pferd nicht mehr als einenBatzen nach dem Abschiede von 1689 bezahlen. Hat ei» solcher Käufer von seinen Amtleuten kein Certisicat,daß er für seineu Hausgebrauch kaufe, so stellt ihm das Kaufhaus in Bern gegen Entrichtung eines Batzens einZeichen auS. Die MaquignonS < Pferdehändler», fremde oder heimische, bezahlen von jedem zu Bern gekauftenPferde, welches sie außer Land führen, das gewöhnliche Tratten- oder Sorticgcld von einem Gulden. Wenn aberburgundischc oder andere dergleichen Händler Pferde, die sie in einer andern Botmäßigkeit gekauft haben, nurdurchführen, so wird vom Kaufhause ciu Pfund für den Transit bezogen. Die Gesandtschaft von Frciburg gicbtsich damit zufrieden, wünscht aber, cS möchte zwischen den Ständen Gleichförmigkeit eingeführt »Verden; sie mmmldie Sache ack i-okoronclun, und behält ihrem Stande vor, eine ähnliche Einrichtung zu machen. 8 29. «. Freiburgführt Klage, daß seinen Käsehändlern seit 1749 gegen den Abschied von 1715 und die Ratification desselben vonSeite BernS vom 19. September 1716 zu ViviS nicht gestattet sei, Schiffleute nach ihrem Beliebet» zu bestellen.Die Gesandtschaft Berus erwidert, daß gerade dermalen mit Genf ein SchifffahrtSvertrag verhandelt »verde,welcher künftig alle Irregularitäten und Anläßc zu Klagen beseitigen werde. 8 39. Ii. Beschwerde FreiburgS,daß seinen Angehörigen von AttalcnS und Chätcl-St.-DeniS gegen den Vergleich von 1795 zu ViviS von denzum Verkauf dahin gebrachten Lebensmitteln der Zoll gefordert »verde, während cS bei dem „Bubcnberg-