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August und September 1744.
oder AlliörcSZoll doch so gehalten werde, daß die bcrncrischcn Angehörigen für das zum Verkauf gebrachteGetreide in Hin- und Herfahrt zollfrei seien. Bern aber bezieht den Vergleich von 1705 nicht auf die zumVerkauf nach ViviS gebrachten Lebensmittel; eS werde eS aber so halten, wie eS an andern Orten gehaltenwerde, namentlich wie die von ViviS zu St. SalcS gehalten werden. Der Bubenbcrgzoll aber stipulicre aus-drücklich Zollsrcihcit nicht bloS für den Hausgebrauch, sondern auch für Getreide und Waarcn. 8 41. v. Frci-burg beschwert sich ferner, daß entgegen dem Abschiede von 1079, tvclchcr festsetze, daß der von frciburgischcnBürgern und Unterthancn durch bcrnerische Lande geführte Wein aller Traverse cremt sein soll, und entgegendem Abschiede von 1701 und dem Vertrag von 1705, nackt welchen in Allem ein Batzen vom Faß bezogenwerden soll, zu Milden, Bressonac, LigncrolleS u. s. w. mehr Transitgcld gefordert werde. Zweitens beklagt essich, daß zu Ouchy lind anderwärts von den durchzuführenden Weinen namhafte Traverscgeldcr bezogen werdenzuwider der von Bern selbst den 9. März 1046 gegebenen Deklaration und den Abschieden vom Mai undSeptember 1711. Der ersten Beschwerde verspricht Bern abzuhelfen. In Beziehung auf die zweite entgegnet cS,daß eS zu Sicherung bcrncrischcn LandgewäcksicS vor dem fremden Weine unumgänglich nothwcndig sei, dendurchpassierenden mit Transitpatcntcn zu versehen, eine Maßregel, die seit den ältesten Zeiten stattgefundenhabe und in den Urbanen aller Schlösser sich vorfinde. 5 44. H». Beschwerde FrciburgS, daß gegen denVergleich von 1705 zu Milden und ViviS von denjenigen Fässern, welche nicht in die Halles komme», Sust-gcld oder Hallage gefordert werde. Die Gesandtschaft Berns läßt es bei dem Vergleich von 1705 bewenden,doch mit der Erklärung von 1739, daß die Waarcn, welche übernachten, sich der Halles zu bedienen und den„Ghaltlohn" zu bezahlen habe», nicht aber diejenigen, welche gerade spediert werden und nicht in die Halleskommen. Der Beschwerde FrciburgS, daß von jedem zu Villcncuve durchgeführten Pferde ein SolS gefordertwerde, will Bern nach den verglichenen Tariffcn abhelfen, 8 33. x. Beschwerde FrciburgS, daß gegcu deneidgenössischen Spruch von 1599, gegen das von Bern 1605 gegebene feierliche Versprechen und gegen denReceß von 1649, welcher allen Zoll im ganze» Amt Oron aufhebt, mit Ausnahme dcS Brückenlohns zuPaläzieux, die Scinigcn nicht bloS zu Palezieux, sondern auch zu Maraeon, Francr und Oron daS Pontc-nage für durchgeführten Wein bezahlen müssen, ja daß sogar ihnen das Brückengeld von Käsen und andernWaarcn abgefordert werde. Bern erwidert, daß man 1701 und 1705 sich dahin verglichen habe, daß von jedemFaß Wein ein Batzen zu bezahlen sei, und dieser werde eben an demjenigen der vier genannten Orte bezahlt,wo ein solches passiere, wie dicß auch in den Verträgen von 1701 und 1705 vorbehalten sei. 8 34. DieGesandtschast FrciburgS übergicbt der bcrnerischcn ein Memorial, in welchem Beschwerden über Zollstcigerungenzu ViviS, Milde», Bressonac, LigncrolleS, VallaigueS und EsscrteS enthalten sind. Berns Gesandtschaft versprichtAbhülfe bei gegründeten Klagen. 8 46. BcrnS Gesandtschaft beklagt sich, daß den Bcrnermctzgcrn zu Frci-burg für jedes erkaufte Stück Rindvieh ein Batzen statt zwei Kreuzer Zoll gefordert werde. Die frciburgischcnZöllner läugnen eS. Frciburg erbietet sich, sobald ein Fall der Art erwiesen sei, zu rcmcdicrcn. 8 47. »»». Bernverlangt von Frciburg, daß denen von WifliSburg für ihr eigenes und größtcnthcilS zu ihren, Hausgebrauchbestimmtes Gewächs unverarbeiteter Tabaksblättcr zu Domdidicr der Zoll von vier Batzen vom Ecntncrnicht möchte abgefordert werden. Die frciburgischc Gesandtschaft aber erwidert, daß der von den WifliSburgcrndurchgeführte Tabak gedörrter, demnach verarbeiteter sei, der nicht anders als für Waarc angesehen werdenkönne und als solckv den tarismäßigcn Zoll zu bezahle» habe. 8 46. I»?». Bern ersticht Frciburg die Dom-vidier-Straße iu guten Stand zu setzen. Frciburg erwidert, daß deren Reparation bald möglichst zu Standekommen werde, und spricht seinerseits den Wunsch aus, Bern möchte auch die Straße von Ehätcl-St.-DcniS