Tagen, das Kreuzeszeichen habe magifche Kraft, fo daß es dem Gifte die Wirkfamkeit nehme,verbietet er ihm, das Kreuz zu machen. Folgt auf Befehl des Patriarchen ein dreitägigesFalten und Beten. Bevor er dann den Giftbecher an den Mund fetzt, fragt er den Pafcha,wo er trinken folle: hier, oder dort, oder da, oder an diefer Seite, und dabei berührt er denBecher an vier Stellen, macht alfo, ohne daß es der Pafcha merken würde, das Kreuzes»zeichen. Nachdem er den Becher geleert, fchwenkt er ihn mit Waffer aus,- dann bittet erden Pafcha, er möge einem der anwefenden Juden befehlen, das wenige Waffer, das fichnun in dem Becher befindet, iu trinken. Der Jude weigert fich, wird aber gezwungen/kaum hat er getrunken, ift er auch fchon tot').
Nun veranlaffen die Juden den Pafcha zu der andern Probe. Wieder dreitägiges Gebet/dann befiehlt der Patriarch dem Berge im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und desheiligen Geiftes, heranzukommen, der Berg tut es, und der Pafcha muß den Patriarchenbitten, dem Berge Einhalt zu tun, der fonft über die Volksmenge hinweggehen würde.Von diefer Zeit an hat der Berg den Namen «Wh opoj, Steüßerg, oder in türkifcherSpradic 'jTO'jpo-cty <= dur Jagh). Der Pafcha befiehlt dem Patriarchen, die Juden insgefamtdurch feine Griechen umbringen zu laffcn, aber der Patriarch begnügt fich, ihnen als Strafeaufzuerlegen, daß lie das Waffer des nahen FlulTes fortan auf ihre Koften in die Stadtfchaffen muffen.
Von dem TY/e'pföiov ift, beforgt von einem gcwilTen Georgius Fhelavius, 1655 in Frank»fürt eine lateinifche Überfetzung erlchienen unter dem Titel Status et ritt/s ecefesiae graecae*auf ihr beruht die deutlche Übertragung, die In das Ichon zu unferm 37. Märchen zitiertenAf'Koranum Maßumedanum, 803-928 aufgenommen worden ift (unfere Erzählung flehthier 864»868, in der lateinifchen Ausgabe 46-52),
Renaudot Ichließt fein Literaturverzeichnis mit den Worten: »Diefe vielen Zeugniffevon Orthodoxen, Jakobiten und Neftorianern, die einunddasfelbe Mirakel, aber mit ver-fchiedenen Zeit» und Ortsumftänden fidi zufchreiben, muffen eher den Argwohn verftärken,als Glauben erwecken.« Von den katholifchen Fällungen kannte er keine.
Ift nun die ältefte Verfion, als die wir die des Bifchofs von Tanis erkannt haben, geeignet,bei der Unterfuchung der im Eingänge erwähnten europäifdien Faffungen einigermaßen zuhelfen? Nun, da fie die alexandrinifdie Legende von einem Wunder mitteilt, an dem einPatriarch von Alexandrien beteiligt war, bezeugt fie einmal die richtige Überlieferung desum zwei Jahrhunderte jüngeren Märleins der Handfchrift Harfe}/ 3244, das als einziges dereuropäifdien in Alexandrien lokalifiert erfcheint, dann aber auch, von der Örtlichkeit abge-fehen,die Quellentreue des Predigtexempels des Magifters Gaudrin,das den jüdifchen Anftiftercbenfo hat wie der Bifchof von Tanis. Aber für diefesExempel ift aus der ägyptifchen Traditionnoch etwas zu holen. Fosfaf ift nämlich an der Stelle erbaut, wo einftmals das fogenannteägyptifche Babylon lag, und das Stadtviertel Qasr afch Scham'a ift heute noch von Reftender Mauern des alten römifchen Kartells von Babylon umfchloffen. Auch ift der Name Babylonkeineswegs mit der Gründung der Stadt Fostaf verfchwunden: Boccaccio nennt Saladin denSultan von Babylon, gerade fo wie es der Infant Juan Manuel tut <f. unfer 16. Märchen), undnoch zu Beginn des 16. Jahrhunderts nennt der fpäter zu erwähnende Franziskaner Surianoals eine der drei Städte, die Kairo umfaßt, Babylon. Nun begreifen wir es, wiefo Gaudrinvon einem Sultan von Babylon fpricht/ durch diefe Feftftellung der Örtlichkeit aber habenwir, auch ohne die im übrigen durchaus wahrfcheinliche Annahme eines Schreibfehlers, deraus dem Patriarchen von Alexandrien einen von Jerufalem gemacht hätte, in dem auch diejüdifche Anftiftung enthaltenden Predigtmärlein Gaudrins oder beffer gefagt, in feinerVorlage — man erinnere lieh, daß Gaudrin beginnt: Legitur de quodam Judaeo — jene
'> Diclo Gcfdiidite beruht auf der Legende von dem Gifttranke des Apoltcls Johannes/ f. Lipfius, Dilapokrypßcn Apoßetgtfff)ic6tcn, I, 479-481 <vg[. audi 484 f., 426, 428 f. etc.).
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