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Märchen des Mittelalters
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42.DAS URTEIL ÜBER DIE ELSTER.

ES WAR EINMAL EIN STEINREICHER MANN, DERbewahrte fein Geld in einer Truhe auf, die oben eine Öffnung hatte,und durch die pflegte er die Gulden, wie er fie einnahm, hineinzuwerfen. Undin dem Haufe nebenan wohnte ein Armer, der jeweils Met ausfdienkte, undder hatte eine Elfter, und die flog oft, wann der Reiche abwefend war, durchdas Fenfter in feine Kammer und zog mit dem Schnabel fo viel Gulden, wiefie konnte, durch die Öffnung aus der Truhe,- und dann flog fie zu dem hohlenKürbis, der zum Zeichen des Metausfchanks an dem Haufe des Armen hing,und dort hinein legte fie die geftohlenen Gulden. So verftrich eine lange Zeit,und endlich nahm der Arme, weil ihm der Met ausgegangen war, den Kürbisherunter, und drinnen fand er etliche Hunderte Gulden. Baß verwundert darob,hängte er den Kürbis wieder auf, um zu fehen, wie das zugehe, und bei derBeobachtung fah er des öftern, wie die Elfter Gulden brachte.

Endlich aber leerte der Reiche feine Truhe aus, und als er die Guldenzählte, entdeckte er, daß eine Menge fehlte/ und da er keine Ahnung hatte,wie fie weggekommen feien, betrübte er fich, und er gedachte die Sache zubefchlafen. Inzwifdien kam die Elfter wieder und nahm einen von den Gulden,die auf demTifche ausgefchüttet lagen. In diefem Augenblicke erwachte er, undda fah er ihren Diebftahl, und er befchloß, feinen armen Nachbar vor Gerichtzu ziehen. Bei Gericht aber fagte der Arme, als man ihn befragte, es falle ihmnicht ein, für das Treiben und das Stehlen der Elfter die Verantwortung zuübernehmen. Aber warum viele Worte? Das Geridit entfchied, die Elfter folleam Hälfe gehängt werden, bis fie tot fei, und fie wurde in die Hände des Reichengegeben, damit er fie hänge.

In feiner Verftörtheit aber mißachtete der Reiche den Spruch des Gerichtes,und er fchleuderte die Elfter an die Wand. Nun belangte umgekehrt der Armeden Reichen, daß er die Elfter entgegen dem Urteil fo graufam und auf eineandere Weife getötet habe, als entfchieden worden war. Und fiehe da, für dieMißachtung des richterlichen Spruches wurde der Reiche zu einer Buße vonvierhundert Gulden verurteilt.

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