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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lauis. 2127

Domcapitcl von Como unverschämt und ungebührlich gegen diesen AuSkauf Protest erhebt und

.,,^"^cn wagt, es habe von allen dahcrigcn Ncgociationen nie ein Wissen gehabt, Diese Angelegenheit

fcren^ ^ großer Wichtigkeit, daß eine allseitige Prüfung der Sache auf einer katholischen Con-

für nöthig erachtet wurde. Es wird daher der ganze Entwiklungsgang dieser Angelegenheit von An-

Rv>n ^ ^"hres ^699 bis auf heute herausgehoben und gefunden, daß schon 17M die Erlaubniß hierzu in

^ Sprache gebracht wurde, wie denn auch der verstorbene Bischof von Como in seinem eigenen

vom 23, September 1797 mittheilt, daß der Auskauf von Rom selbst aus wichtigen Gründen

^rdcn sei. Es wird daher beschlossen, durch einen Ausschuß dem Nuntius vorzustellen, man habe

Schwierigkeiten wegen deS päpstlichen Placcts sich nicht einfallen lassen, da die Sache

^ unzweifelhaft seit Jahren bekannt gewesen und der Auskauf nur der lcztc Schritt war zur Beendigung

die'cz^^" Streitigkeiten zwischen dem Bischof und den Inhabern der Lchcngütcr; die Rükgängigmachung

Ks/ ,Schuftes führe zu weitschichtigcn Händeln und Kosten und berühre dann auch die regierenden pro-

Üchcn Orte. Der unwahre Protest des Domcapitcls von Como sei als solcher zurükzuschicbcn, er sei

^^chüudung des Andenkens des verstorbenen Bischofcs. Maie erwarte, daß die Vollziehung des mühsam

^bend gekommenen AnSkaufvcrtragcS nicht gestört werde. Der Nnntins erklärt vorerst, seine Beschwerde

M des leztjährigcn Beschlusses des Sindicats zu Lauis, so wie er ihm vorliege, sei gerechtfertigt; wenn

^^tigung mit dem Protokoll selbst, das vorgewiesen wird, nicht übereinstimme, da hier der fragliche

^ugsti fchlc, sei wenigstens dieser Anstoß zu seiner Freude gehoben. Da aber gedachtes Protokoll implicitc

erkläre, daß die Lchcngütcr durch den Auskauf gcledigt sein sollen, und hierzu die Einwilligung von

verlangt der Nuntius die Ergänzung des Protokolls dahin, daß Alles unter Vorbehalt der

. , Bewilligung zu verstehen sei, womit der eine Thcil in Ordnung gebracht sei und der andere aber

dv > uchtig gestellt werden könne, da die Einwilligung des Papstes wohl erlangt werden dürfte,

sclts ^ möglichsten Fleiß anerbiete. Der Nuntius thciltc sodann auch die Verwunderung über den

unbils^ ungereimten Protest des Domcapitcls und findet die Empfindlichkeit der katholischen Orte nicht

... ^ Darauf wurde von dem Ehrenausschuß sofort crwicdcrt, eine derartige Ergänzung des Sindicats-

P. des vicht möglich, da dieser von sämmtlichcn regierenden Orten ausgegangen sei. DaS päpstliche

iv dem Auskauf müsse schon gegeben worden sein; dein Nuntius werden die dahcrigcn Bcweisstüke

^icd zugestellt mit der ernstlichen Bitte, die Sache nun endlich zu belassen, wie sie ist, und sie nicht

» . ^ das weite Meer hinauszustoßen. In Bestätigung dieser Erklärung läßt auch die Confcrcnz selbst

bkzü ^ ^"ftliche Mitthcilung an die Nuntiatur abgehen, man betrachte die Schritte der katholischen Orte

"glich Loskaufcö der bischöflichen Lehcnrcchte für ganz corrcct und wolle dabei bleiben. Wolle manr Neue Z

des ^ ^chvdcn uuf Como weisen. Absch. 729. d. 2112. (1711). Bezugnehmend auf das lczte Schreiben

Uue Vermittlungen heraufbeschwören, so müsse man sich gegen alle daher kommenden Folgen verwahren und

und Sckadeu aus l5m»a 729 d 2id2. k17111. Benianebmeud ausdas leite Sckrcibcn

des

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sandten instruirt, darüber zu sizen und etwa diesen Anstoß so viel möglich zu berichtigen. Nach Vcr-

domcapitcls von Como über den AuSkauf der bischöflichen Tafclgütcr in den italienischen Vogtcicn sind

pxg katholischen Abschieds vom November 1719 und der beiden damals dem Nuntius cinge-

^^vvrialc findet die Session vorerst, daß das genannte Schreiben der Domherren von Como, welche^ lczthin wegen ihrer Doppelzüngigkeit und sonstigen Anmaßung in den zwei Memorialen gekcnnt-Vv>, dermalen keine Bcachtlnig verdiene. Eine Meinung will daher in Sachen zuwarten, bis

höherer Seite etwas an die regierenden Orte gelange; die Instruction der meisten Orte geht aber dahin,