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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Laars.

man solle zuerst vom Nuntius die schuldige Antwort auf das lczte Memorial abfordern, neue Schritte O"'zur Erlangung des päpstlichen Placct oder gar direct an den Papst selbst gelangen. Man bedauert,einige unruhige Untcrthancn den eidgenössischen Orten solchen Schimpf zuziehen konnten, und die Obrigkeit stin diese Verlegenheitgemattet" sei, aus der man kaum mit Ehren wieder herauskomme. Der Auökaufkaum behauptet werden können, da man von hoher Stelle eine starke Hand darin geschlagen habe. Die ^richte über den jüngsten Verlauf der Sache führen dazu, daß derTrieb" dieses Geschäftes nicht vonausgehe, sondern die dortigen Domherren zu diesen Handlungen von starker Hand geleitet werden. Es ^gezeigt, daß wenn der Bischof von Como auf dem Sindicat von 17(19 die Ausführung des schongetroffenen Auökaufcs auch nicht gerade verlangt, er doch bei demselben stehen wollte; es sind daher da>»'^ziemlich scharfe Beschlüsse bezüglich der Auszahlung der gemeldete» Auskaufsumme gefaßt worden, so daßder Hand einige Beschwerden an den Landvogt gelangten und um Verlängerung dcö Termins anhielte»' ^von den einzelnen Orten verschiedene Antworten einliefen, blieb die Sache in der Schwebe, bis die katW.Confcrcnz kurz vor dem Sindicat von 171(1 dem Landvogt befahl, die Bezahlung der Auskauft»»"^bewerkstelligen und das Geld nach Como zu schiken. Das war vom Landvogt dem Gcncralvicar »"kstst'tvordcn, und das Capitcl hatte darauf unterm 7. August geantwortet, der Herr Öconom »verde zu >»ü>^' -stBesprechung nach Lauis komme», »vaS dann auch geschah. Da er aber Anstand nahm, ob er die ^ ^gclder während der ScdiSvacanz oder vor Ankunft des neuen Bischofs annehmen solle, und die 2nh»^Lchcngütcr die Bezahlung erst nach Eintreffen dcö päpstlichen Placet leiste»» wollten, so ward auf dc» ^schlag des Hconomcn und mit Gcnchnligung des Sindicats das Geld in dem Kloster St. KathcrinaWas die Fälschung des Protokolls betrifft, so hat sich ergeben, daß Untcrschrcibcr Camuzzi gleichgeschlossener Session, den (1. August 171(1, das Erkcnntniß als Protokollauözug ohne dc» bestrittene»hängscl damals dem Landvogt übergeben hat, das lcztcrcr dann nach Como versandte. Nachdem aberLauiscr von Camuzzi eine breitere Fassung dieses Protokolls verlangten, habe Camuzzi dieses etwas wcitlä»»verfaßt, was hier zur Notiznahme erwähnt »vird, da Camuzzi seither wegen dieser Fälschung vom Landlüst ^libcrirt »vorbei» sei. Der NuntiuS, dem über diese Punktc Vorstellungen gemacht wurden, crwicdcrtdes freien Verkehrs der Bricfpostcn, die Vorsicht sei am Plazc, die Unsicherheit sei wirklich groß,müsse den bösen Folgen widerstehen. Über de»» Beschluß des lcztcn Sindicatcs in Sachen der bischALchengüter äußerte er sich, derselbe sei in der einen und andern Faßung der geistlichen Immunität »>»wweil das päpstliche Placet nicht vorbehalten sei. Auf das Begehren, daß er lauf das lczte Memorial ^wort gebe, erklärte er, eine solche Eingabe sei ihm nicht in Erinnerung; es sei nirgends erhoben,verstorbene Bischof von Como von Rom ermächtigt gcwcscn, folglich habe er auch zum Nachthcil dernichts veräußern können. Als guter Freund eröffne er, sobald das Domcapitel nun in dieser Sache vow ^»nid zu den in seinen Händen liegenden Mittel»» greifen »verde, »volle und könne er sich nicht dernehmen, bis man den »»»»befugten Beschluß zurüknchmc; so lange nicht alle Nachthcile der Kirchekönne von dein Placet keine Rede sein. Auf die Frage, ob das Placct mit Sicherheit erlangt »verde» ^wollte sich der Nuntius nicht einlasse»». Man machte ihm sodann Vorstcllnngcn über das Ärgcrniß, ' ^diesem gemeinsamen Geschäfte die protestantischen Stände nehmen müßten. Darauf hatte der Nu»Antwort: die katholischen Orte als Mehrheit »verde» den Beschluß auch wieder ändern und ^

Die Gesandten »verde» all das den Obern hinterbringen; sie sind auch noch aufmerksam geworden,der Nuntius mit der Titulatur nicht nach dem alten Gebrauch aufgeführt hat. Diese Haltung dcs '