Druckschrift 
2 (1801)
Entstehung
Seite
170
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170Als endlich die vollziehenden Gewalten einsahen, daßes ihnen schlechterdings unmöglich falle, länger gegen eineso kühne und beträchtliche Macht anzukämpfen; so hieltensie es für ihre Schuldigkeit, die gesetzgebende Versammlung,von der mißlichen Lage der Gefangenen zu unterrichten. Siesandten deshalb eine Deputation nach Paris. In der Zwi-schenzeit wurden die Bewegungen Fourniers und seinerTruppen immer wilder und bedenklicher. Man hielt des-wegen eine allgemeine Versammlung; die beiden Großpro-kuratoren, die Richter des hohen National=Gerichtshofesund die zwei Kommissarien der vollziehenden Gewalt wur-den dazu eingeladen. Man beschloß, dem gesetzgebendenKörper die Besorgnisse der Gemeinde mit noch lebhafterenFarben zu ſchildern, ſie um Verſetzung der Gefangenen, nacheinem festern und sichern Orte, aufs dringenste zu ersuchen.Leonhard Bourdon, der den Zweck dieser Versamm-lung und einen solchen Beschluß gemuthmaßt hatte, zog so-gleich den Entwurf zu einer Addresse aus der Tasche. Erhatte darin der Sache eine sehr künstliche Wendung gege-ben, und alles so angelegt, daß der Beschluß der National-versammlung schlechterdings ungünstig für den Bürgerrathzu Orleans ausfallen mußte. Man durchschaute seine Ab-sicht; entwarf eine andere Vorstellung und schickte sie durcheinen Kourier an die Nationalversammlung. Diese befahl,daß die Gefangenen nach Saumur sollten gebracht werden;die Großprokuratoren und die Kommissarien der vollziehen-den Gewalt waren beauftragt, die Versetzung sogleich insWerk zu richten. Der Bürgerrath und die übrigen öffent-lichen Beamten vereinigten sich auf dem Gemeindehause,um die beste Art und Weise, wie man die Gefangenen weg-schaffen könnte, gemeinschaftlich zu überlegen. Bei dieser