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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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1335
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Anhang. 1ZZ5

^>>i>e) ruiniert wind. Viertens. In streitigen Ehesache» zu AtzmooS solle dasclbstigcr Pfarrherr sammt dazu gehörige» Vorgc-eten «Mich i>argei zu sitzen hallen; wann aller von der alt ollem und deren neu untern Gemeinde interessiert waren, dann auchbeiden Gemeinden die Herren Geistlichen sammt Vorgesetzten beiwohnen sollen. Fünftens soll die Gemeinde AtzmooS zu"'Zeiten einen Pfarrer und Seelsorger vom Löbl. Stand GlaruS Evang. Religion aus denen daselbstigen Herren MinistersEandidatiS, so zu ihnen Lust haben und Landleut sind, zu erwählen schuldig sein; mit dem Anfügen, dast , sobald diese ihre^»»d vacant wird, sollen sie solches durch ein ehrerbietiges Schreiben löbl. cvangel. Stand notisiciercn, damit veranstaltet werden'"K daß der old diejenigen, so zu der erledigten Pfarrei Lust habe:., sich ohne Anstand anmelden und sie au« selbigen einen als-Zu ihrem Pfarrer erwählen sollen in der Hoffnung, daß wenigest zwei willige Competentcn sich anmelden werden; wann aber^ Gemeinde zu AtzmooS zu eint old andcrm Ninistro aus denen evangcl. Herren Landleuten von GlaruS, so wirkliche älembr«Ästigen sind und sich nicht anmelden thäten, absonderliche Anmuthung tragen wurde, auch ein solcher zu ihnen incli-

dann wohl ungesäumt zu ihrem Pfarrer erwählen können, jedoch, daß allezeit ein neuerwähltcr Pfarrer dem löbl. evaugel.o»d GlaruS von oftbcnannler Gemeinde durch ein geziemendes und Höstich Schreiben der Gemeind ohne Kosten zur EonfirmationMutiert werde. SechötcnS. Aus solches bin hat ein löbl. evangcl. Stand GlaruS einen freiwilligen Beitrag und LicbcSftcucr"stungcucu Kirchen- und noch habend Pfarrhaus Baukosten von Gld. 500 offeriert und verheißen, welches die Gemeind. zu soudercr Danknehmigkeit angenommen. Siebentes. Es verheißet dann auch löbl. evaugel. Stand GlaruS einem"Öligen glarnerischeu Psarrherr alljährlich auf Martini das Einkommen mit Gld. 40 zu verbessern und geflissentlich bezahlen zuHeu. Achtens. Das übrige Einkommen eines jeweiligen PsarrerS zu AtzmooS, so er auch geflissentlich von der Gemeinde AtzmooS° beziehen haben, bestehet in Besitzung einer anständigen und genügsamen Behausung, so nahe an der Kirche gelcgeir als°^'H, sammt Stall und Holzschops, auch Nutznießung eines Kraut- und nahe gelegenen Banmgartenö, wie auch genügsamen^"'">»chs für zwei «. Ii. Kühe zu wintern dazu angewiesen, das sogenannte Wächtcrgut, itein mag er eine Kuh ans der Alp haben^das übrige Vieh in der Au sommern, mit Anhandgcbung 250 Klafter gutes W-ingewächs und 25 Fuder Holzes, so ohne KostenHrn. Pfarrer in den Pfarrhof sollen geschafft werden. Und letztlich verspricht die Gemeinde alljährlich auf jeden Martini demPfarrer IM Gld. an baarem Geld auszuzahlen, also daß dieses Bcuestcium zusanunt den Gld. 4», so löbl. evang. StandW,s bezahlen lasset, jährlich an Geld auf 200 Gld. kommt. Es solle auch die Gemeind Atzmoos alles dieses Einkommensso» " """" Jahresfrist zulängliche Sicherheit zu hochobrigkcitl. Händen zeigen. Neuntens. Ein jeweiliger Pfarrer zu AtzmooSy. evang. SpnoduS zu GlaruS einverleibt sein, und dcsselbigeu habenden Ordnungen und Gesetzen geleben. Zehntens. Die^chenordnung soll beobachtet und gebraucht werden, wie in löbl. evangelischem Stand GlaruS, und soll ei» jeweiliger Pfarrer den. "^dienst lMeil, wie es bis dahin geübt worden; nämlich an einem Sonntag eine Morgenpredigt, Nachmittag eine Kindcrlehre,die a" ^°he eine Predigt, und wenn nach gehaltener Wochcnprcdigt Leichen ob 10 Iahren zu beerdigen, dann auch auf Begehren> ^'chcnprcdigt halten, zuvor aber kann die Wochcnprcdigt darauf eingerichtet werden, und dann am Samstag das Abendgebet' Zur Winterszeit etwas ans der Schrift erklären, mithin alle Pflichten eines getreuen Seelsorgers nach bestem Vermögen er"'' die Kranken fleißig besuchen, gute Aussicht auf die Schul halten, und die Hausvisitation aus Verlangen der Gemeind nicht^"lassen. Und letztlich, weil die Gemeind Atzmoos eine gelegene Schulstube entweder im Pfarrhaus old anderswo anschaffen, ' so behalt sie auch bei allezeit einen Schulmeister zu bestellen, der ihnen gefällig und zugleich dienlich, damit die Schule rechtU»d ^Die im Archiv zu GlaruS liegende Urkunde ist datiert vom 5. October 1743, besiegelt wurde sie von Zürich, Bern^ougelisch GlaruS im Februar 1744.s

Abschnitt: Grafschaft Sargans. (Seite 898945.)

ZZ'i Tagmnlchcu (von mclcheu " melken) sind die Quantitäten Milch, welche die Kühe während eine« Tages geben,h . ""ch der Käse und die Butter, welche aus derselben produciert werden. Ferner aber bezeichnet dieses Wort auch eine Abgabe,Ii He als Regale der Landvogt zu Händen der regierenden Orte von der auf den Alpen jeden Tag producicrtcn Milch bezog, näm-»i jedem Kessel, so viel als man eine« Tags machet", wie eS in dem 1734 gutgeheißenen Urbare steht. Diese Abgabe hießjt/ ^^"mhl". Siehe Bd. VIII. S. 422. Art. 40. Im Jahr 1787 bezog dafür der Laudvogt von jedem Stück Vieh 16 Krcu-' T'ehe Band VIII, Seite 425. Art. 62.) /

^ Abschnitt: Grafschaft Baden. (Seite 9821037.)

234. Das Erbrecht von 1637 mit seinen Erläuterungen von 1708 und 1730 und 1731 ist gedruckt in einem >771 zu

K»d " Jos- Baldiuger herausgegebenen Büchlein, dessen Titel ist: Lande« Fried, wie solcher zwischen denen Lobl. regic-

^ ^oten gemeiner Herrschaften geschlossenn. s. w. S. 2342. js 264. Salva-Guardc-Stühd sind eingesetzte Pfosten oderZur Bezeichnung eines die Sauvcgardc genießenden Bezirks, j s 293. Väseus. v. a. das noch in der Hülse liegende Getreide, dasSpreue. Bruggväsen ist also der Väsen, den die Schifsleute als Abgabe für die Brücke liefern, ähnlich wie die UmwohnerKothurn den Brugghabcr. (S. Seite 576 s.) >> 303. Das Geleit war eine Abgabe, welche von durchgeführten Weinen,Getreide, Butter, Unschlitt, Roß und Vieh, von Metallen, Tuch, Ledcrwaaren, Holzwaareu, Fischen, Apothekerwaarcn, Haus-