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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Anhang.

Abschnitt: Deutsche geineine Vogteien überhaupt. (Seite 69?716.)

Art. 1. Der Landssricde wurde in der Landgrafschaft Thnrgau im März und April 1713 von Johann Ludwig Hirzel, desvon Zürich, und Abraham Tscharncr, des Raths von Bern, im Namen der reformierten regierenden Stände, und von Joseph Ntius Rüpplin von Kcfikon, gesreitcm Landmann zu Uri und gewesenem Landammann des Thnrgaus, im Namen der kathowStände mit Zuzug der Gcrichtsherren in Ausführung gebracht.

Abschnitt: Landgrafschaft Thnrgau und Rheinthal. (Seite 716724) .

Art. 6. Der Streit wurde endlich dahin beigelegt, daß Glarus seine Landvögte in das Thurgan und das Rheinthal v°r ^abordnete.

Abschnitt: Laudgrafschaft Thnrgau. (Seite 726837.) ^

Art. 113. Der Landshauptniann präsidierte auf den Gcrichtsherrcn-Tagen, welche gewöhnlich zu Wcinselden gehalten ,Aus dem Gerichtsherrenstandc wählte die GerichtShcrrcnversammlnng auch den Landslieutcnant und Landsfändrich. > I 121. Die Otierh auptleute, vom Landvogtc ernannt, übten die Oberaussicht über die Kriegöordnungcn und besorgten den Einzug der ° ^welche in Folge von Krieg, Sanitätsanstalten u. dgl. nothwendig geworden waren, und trugen etwaige Beschwerden ihrer .pdem Syndicate vor. jj 122. Die Namen der acht Quartiere des Thnrgaus werden zu verschiedenen Zeiten verschieden a».ben. In dem ofsiciellen Repcrtorinm der thnrgauischcn Abschiede zu Fraucnfcld werden sie folgendermaßen aufgeführt: Erm»' ^Weiufclden, Bürgten, Fischingcn, Wart, Danikon, Emmishofcn, Güttingen. Im Jahr 1691 werden von den acht Quartieren st 6fünf genannt: Ermatingcn, Emmishofcn, Güttingen, Hüttlingen, Buch und Pfyn als eines. Leu führt sie mit folgenden oauf: Weiufclden, Bürgten, Pfhn, Lommiö, Gültingen, Emmishofcn, Ermatingcn, Hüttlingen. Anderwärts (z. B. in der 9 ^ordnnng von 1628, auch in Roth: Zustand der Landgrafschaft Thnrgau im 16. und 17. Jahrh.) werden sie mit folgendenaufgeführt: Frauenfeld, Wcinselden, Pfyn, Lommis, Uttwyl, Emmishofen, Ermatingcn, Amrischwyl. In jedem Quartier ^ ^Hauptorte einLanfplatz", d. i. ein Sammelplatz für die Kriegsmannschaft. Die Abweichung mag vielleicht dah?r rühre»,^man zu verschiedenen Zeiten die sog. Laufplätze änderte, fj 128. Das Landvogteiamt wurde von dem Landvogt, deinmann und dem Landweibel gebildet, ff 137. Die Huldigungsplätze im Thnrgau waren: Frauenfeld, Fischingen, Tobest ^Horn und Ermatingcn, Weinfelden und Altenklingen, Bürglen und Amrischwyl, Münsterlingen, Dießenhosen und Rhe^ ^484. A n ffall, schweizerdeutsch für Bankerott. f> 682. Dieser Arbo» und Horn bctrefsendc Dießcnhofertractat wurde gedrucktunter dein Titel: Vcrglichs-Pnncten über verschiedene Arbon und Horn betreffende Angelegenheiten,' errichtet zwischenloblichen Ständen Zürich und Bäru und Ihr Fürstlich Gnaden, Herrn Bischof von Constantz wie auch der Fürstlichen ^allda. Bern 1728. s j 686. Der Bischoszell betreffende Dießenhofertractat unter dem Titel: Verglichs-Puncten über versck"Bischofzcll bctrefsendc Angelegenheiten u. s. w. (das klebrige, wie oben.)

Abschnitt: Rheinthal. (Seite 838897.) .

Art. 193. In jeder Stadt und jedem Hof des Rhcinthals hatte der Landvogt einen LandvogtSammann zur.über dieselbe n, fj 223.Stickel nennt man die Stäbe oder Pfähle, welche man neben eine Pflanze steckt, z. B. neben denum demselben einen Halt zu geben. EineBürde" Stickel ist f. v. a. ein Bund, ein Bündel solcher Pfähle. !j 274..

f. v. a. conimissionsweise. UebrigcnS ist zu bemerken, daß hier vom Verhandelnin fremde Orte" die ^s s 298. Das Wort Wcinlauf heißt s. v. a. Bestimmung des laufenden Preises für den Wein. Des Weinlauss wegen Mi-die Bürger von St. Gallen, von denen manche Weinberge und Lehenleute im Rheinthal hatten, alle Jahre den Wcinprc^ ^bindung mit Abgeordneten aus den Höfen. Konnten sich beide Thcilc nicht verständigen, so gab das eine Mal ei»St. Gallen, der von seiner Obrigkeit beeidigt worden, das andere Mal ein Eingesessener des Rheinthals den Entscheid. .^ch,1471 kam dieses Weinlaufs, sowie des Rebbaus wegen zwischen der Stadt St. Gallen und den vier Höfen Altstättcn, 'Vernang und Balgach eine Ucbcreinkunst zu Stande. In den Jahre» 1684, 1619, 1641 und 1666 wurde der Neb-glN,laussbries erneuert, im letzten Jahre etwas abgeändert. In Betreff des Reb baues enthält derselbe die Bestimmung der be i ^ ^zu welchen der Lehenherr, und zu welchen der Baumann der Reben verpflichtet war. Man sehe diesen Brief von kvvBeschreibung der Eidgenossischen Statt St. Gallen Gelegenheit, Geschichten und Regiment n. s. w. St.j s 376. Das Resultat der lange dauernden Verhandlungen über die evangelische Pfarrpfründc zu Atzmoos war stst^^'^^ ^bries. Erstens soll der Gemeinde Atzmoos obliegen, die neuerbaute Kirche sammt der Pfarrbehausung in eigenen IhrenStand zu stellen und zu hinkünftig allen Zeiten zu unterhalten, und wann es sich füget ohne Beschwert» eines Pstrr!Schulstube darin zu erbauen sammt eigenem Eingang, daß es wohl beschchen möge; jedoch soll dem Herrn Pfarrer lstuu«Wohnung von zwei Stuben für seine Haushaltung und zum Studieren sammt benöthigtcn Zimmern old Gemächerngemacht und unterhalten werden. Zweiten« thut löbl. gemeinem Stand Glarus sein althabcnd Collatnrrccht auf die Pstrschins ganz ungekränkt verbleiben. Drittens gleichwie die Gemeind Atzmoos verpflichtet die alte Mutterkirche helfe»als solle auch ersagter Gemeind der Zugang zu derselben vorbehalten seyn, allenfalls diese neue Kirche durch Unglück (st