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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1321
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Abtei und Herrschaft Eltgelberg, IZZj

jener Märchen wird van Luccrn, Schwyz und Obwalden beschlossen, an Nidwaldcn ein Schreiben zuin welchem zu einem gütlichen Vergleich aufgefordert und von Tätlichkeiten abgemahnt wird, ein anderes^ftellungsschrciben an den Prälaten von Engelbcrg zu senden. Bleiben diese Schreiben erfolglos, so soll^chwyz eine Confcrcnz nach Stans ausschreiben, weil Nidwaldcn nicht aus seinem Orte gehen wolle unddas"^asssr dahin, wo das Feuer brenne, getragen werden müsse". 8 t. Auf daö Vorbringen LuccrnS, daß es,kein Schirmbricf vorhanden sei, nöthig wäre, sich zu bereden, wie weil die Verpflichtung zu einem solchenMmc sich erstrecke, und wie derselbe künftig eingerichtet werden solle, wird davon gesprochen, wie es erinner->ci, daß vonunerdcnklichen" Jahren her der Stand Luccrnbei seinem Range" um den Schirm vom^eshause Engclberg requiriert, und wie dieser Schirm von demselben allezeit schriftlich zugesagt worden sei;^ dic beiden andern Ortebei ihrer Dauer einen Theil acl looum geschickt und dort präsentiert Härten, und^ dcrjelbe seine Prästanda zu Händen des Gotteshauses nach uraltem Formular abgelegt und deßwcgcnwenige Rccognition empfangen habe". Es wird beschlossen, nach Beilegung der obschwcbendcn Streitig-en wegen des Schirms und dessen Beschaffenheit des Nähern zu verhandeln. 8 2. Absch. 290.

Art. 4. 172«. 172». Die Gesandten der uninteressierten Schirmortc bcS Gotteshauses Engelbcrg, vone Abte Maurus um erforderliche Schirmö-Assiitcnz in dem Streite mit Nidwaldcn cko wncko instrumonluncki" ^olge des den 19. Dccember 1727 zu Stande gekommenen gütlichen Vergleiches in der Streitigkeitauf Jochen"^gangc», erklären, nicht sowohl als Schirmortc, denn aus Antrieb frcundcidgcnössischcr Intention den Streit' G"te beilegen zu wollen, damit sie des richterlichen Amtes überhoben sein konnten, eröffnen vor einerdreifachen Landrathc NidwaldcnS aufgestellten Commission (dic Audienz vor dreifachem Landrathc selbst. ^ ihnen nicht zugestanden worden) ihre Instruction und hören dic Beschwerden NidwaldcnS, dic Gegcnbc-H'verden des Gotteshauses und dic Replik NidwaldcnS an. Nachdem sie dic beiden Parteien durch ihre Vcrmitt-""3 einander näher gebracht und namentlich das Gotteshaus Engclberg zu gütlichen Mitteln und zum Entgc-^'kvnimen dic Geneigtheit ausgesprochen hatte, wird der Entwurf zu dem in Frage stehenden Instrumente^ Januar beiden Parteien behändigt, um ihn gehörigen Orts zur Ratification vorzulegen.'9rs Profit erhält jedoch dic Ratification nicht. Von Schwyz wird den 23. Juni 1729 ein abgeänderter

ausgefertigt, aber nur unter gewissen Bedingungen von Nidwaldcn angenommen. Endlich kommt einSchwyzach eingelangtem ConscnS beider Parteien im Namen der uninteressierten Schirmortc den 5. No-^"'ber 1729 besiegelter Vergleich zu Stande. Derselbe enthält folgende Punctc. 1) Der am 19. Dccember. ^ Zwischen Nidwaldcn und Engclberg zu Stande gekommene Vergleich wird in den Entwurf ausgenommen,lautend, daß die Märchen dcS Gotteshauses Engelbcrg von dem Marchstcin im Staldcn sollen

werden dem Grat nach bis aus dic Höhe des Titliöbcrges und von bannen hinab in gerader Linie bis an" "uf Joch sich befindende,reißende Nolle»", und daß an dieser reißenden Nolle», im Fall daö alte Kreuz nicht"'Gr gefunden werden sollte, zwei neue Kreuze sollen gemacht werden, davon das eine die Grenzschcidung zwischen Bern"^»icrwalden, daö andere aber die March zwischen Nidwaldcn und dem GottcShauS Engclberg bedeuten <oll, also^ des Gotteshauses Gerechtigkeit und Souveränität bis zunächst und unmittelbar an das Kreuz, welches zwischen^ und Untcrwaldcn dic March ausmacht, sich erstrecken, jedoch selbigcS Gotteshaus an gemeldetem Kreuz^niger Weise nichts" zu prätendieren haben soll, sondern daß dic March von Bern und Untcrwaldcn vom."Ücshausc ganz befreit stehen und dic Distanz, so weit diese zwei Kreuze andem reißenden Rollen" vonLander möchten geschlagen werde», in dem Instrument wohl ausgeworfen werden soll, mit fcrncrm Hinzuthun,"b das Gotteshaus Engclberg von dem rothcn bis an den reißenden Rollen, auf Joch stehend, zu allen künftigen

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