1300 Stift St, Gallm.
gn. Herren und Obcrn der Wittwe Müllers 150 Thaler verordnet haben, wofür die glarnerische GesandtjVfrcundeidgcnössisch dankt. Absch. 410, 8 16.
o. Residenz des Landshauptinanns.
Art. 28. 1723. In Folge des Abschieds von 1720 fragt Zürich bei Anlaß der Wahl eines Landshw^
mannes an, ob wegen dessen Besoldung etwas abzureden sei, und ob man den Hauptmann nach Wyl schicken
um daftlbst zu residieren, oder ob er zu Hause bleiben und nur, wenn der Abt oder die Orte es nöthig finden,Abtes Lande gehen soll. Zürich aber ist der Ansicht, daß derselbe in den abt-sanctgallischcn Landen residieren u»d^der Abt das jeweilige LandshauptmannshauS zu Wyl herstellen und mir Möbeln versehen lassen oder, wen»Gewählte ohne Familie käme, ihm in der Pfalz zu Wyl eine Wohnung einräumen solle. Ucbrigcnö siabe cs ^Abschiede von 1720 und den Tractatcn von 1490, 1597 und 1680 zu bleiben. Der Gesandte des Abtsebenfalls, daß der Landshauptmann in des AbtcS Landen residiere und verspricht die Herstellung des Lawhauptmannöhauses; die Aufnahme in der Pfalz sagt er nicht zu. Wolle aber ein Ort seinen Hauptin"»^Hause behalten, doch so, daß er ans des Abtes Verlangen jeweilcn erscheine, so werde demselben allesdem HauptmannSbriefe und dessen Erläuterungen in allen Treuen zukommen. Das alles nehmen die Ges^ack iuslruonclum auf nächste Zusammenkunft der Schirmortc. Absch. 207, 8 46. 29. 1730. Glarusdas Ansuchen, es möchte dem von ihm nach Wyl erwählten Landshauptmann Johann Peter Zopfi, desvon Glarns, gestattet werden, nicht zu Wyl zu residieren. Glarus wird ersucht, denselben dahin zu vcr»»'^daß er in Wyl residiere; läßt sich derselbe nicht bewegen, so soll ihm, jedoch ohne Conscquenz, gestattet st^Glarus zu bleiben, da der Abt dessen zufrieden sei. In Zukunft aber soll ein jeweiliger Landshaupbwzu Wyl residieren. Absch. 312, 8 40.
3. Beschwerden der Stadt Wyl.
St.
Gallen. Es wird beschlossen, den von der Stadt Wyl eingegebenen Aufsaß dem Abt von St. Gallensenden und zuzuwarten, bis Zürich des Geschäftes halber mehrere Anregung thue. Die Beschwerden bei ^aus 7 Hauptpunctcn und 70 „sonderlichen". Absch. 348, 8 5. ß 31. 1733. Es wird zur BeilegungDifferenzen eine Confercnz der IV Schirmorte zu Rorschach abgehalten. Nachdem durch denWyl und den Landschreiber des Thurgaus dem in Rorschach anwesenden Fürsten die Ankunft derder IV Schirmorte gemeldet und daö Bcwillkonunungscompliment des Fürsten höflichst verdankt worden ^erklärt derselbe, daß er seinen Entschluß, persönlich in der Sitzung zu erscheinen, geändert habe, um derichlcunigung der Geschäfte nicht hinderlich zu sein. Es werden die Abgeordneten beider Theile vor diebeschieden. Die Deputierten des Abtes fragen, ob diejenigen von Wyl nicht nur vom kleinen und vom lss ^Nalhc, sondern auch von der Burgerschaft bevollmächtigt seien. Aus die Antwort derer von Wyl, daß P » .
Art. 30. 1732. Auf der Conferenz zu Luccrn eröffnen die Gesandten Lucerns denjenigen vondie ihnen sowohl mündlich als schriftlich zugegangenen Beschwerden der Stadt Wyl gegen den Abt vo»
einen Befehl, aber keine Vollmacht besäßen, eine solche aber früher in den Orten vorgewiesen hätten, ftr»^.. .es bisher nicht Gewohnheit gewesen sei, die Burgerschaft wegen dieser Dinge zu versammeln, wird bei ) ^daß die Deputierten nach Wyl zurückkehren und Vollmacht nicht nur vom kleinen und vom großen Rathe,
auch von der Bürgerschaft einholen sollen. Vor ihrer Abreise verlangen sie aber noch, daß diewelche zwar Bürger von Wyl, aber mit bcsondern Eiden dem fürstlichen Stifte St. Gallen verbünde» ^zur Burgerversammlung nicht zuzulassen seien, während die sanctgallischen Deputierten erklären, daß »»