129Z Abt-sanctgallische Lande.
Katholiken und Evangelischen zu bestimmen. Ucbcr die Collatur der Pfründen wollen die Gesandtschaften »i^''verfügen. Der Landvogt wird beauftragt, sich über das Einkommen der Pfründen und den angeblichen ^gang der Geldmittel zu informieren; die Unterstützung der Geistlichen wird den gn. Herren und Obern ^heimgcstellt. Absch. 83, 8 19. 68. 171V Bei dieser Gelegenheit klagt Landvogt Heidegger, daßSchenkst sich weigere, den von der Gemeinde Goldach gewählten Schulmeister zu bestätigen. Absch. 83, ^
6. Feiertage.
Art. 69. 1713. In Beziehung aus Beobachtung der Feiertage in den Landen deö Abteö auch vonder Stadt St. Gallen und Appenzell läßt man es unter Ratificationsvorbehalt bei dem Vertrage von 1'bewenden. Absch. 59, 8 -48.
o. Einkommen der Pfarrer.
Art. 70. 1717. Schenkst, Decan und Viceofficial dcS StiflS St. Gallen, sucht um mehr MittelUnterhaltung der Geistlichen an. Die Gesandten erklären vorerst, daß sie alles, was die Religion, die ^tungcn und Seclsorge anbetreffe, unverändert bestehen lassen wollen, und kommen überein zu geben: ^Bcneficiatcn zu St. Fiden, St. Joseph, St. Georgen, Brüggen und Wittenbach je 100 Gld., d) ^sogenannten Portherren oder Caplancn, welche Functionen der Convcntualen haben übernehmen müsset200 Gld., c) dem Pfarrer zu St. Georgen 78 Gld. 48 Kr., 4) dem Verwalter Himmelberger 66 ^v) den Einziehen, im Rheinthal 12 Gld., 1) dem Pfarrer zu St. Fiden wegen etlicher Jahrzciten 24 ^Diese Posten sollen bezahlt werden aus den Kapitalien des Officialats (sie betragen 15,436 Gld )/Decanats (von 5474 Gld.) und den Kapitalien der Erben des Landhofmeistcrs Ringg sel. (von 14 ,678 ^Für außerordentliche Ausgaben werden jährlich 500 Gld. angewiesen (rückgrcifend auch für 1712 ^1716), doch unter der Bedingung, daß daö Gut der Abtei, vorbehalten, was der Abtei wirklichporicrt worden, vorher in denjenigen Stand gesetzt werde, in welchem es bis und mit dem Mai ^gewesen war, und daß, was seither vorgeschlagen worden, „an Zahler der 2500 Gld." für die fünf a'1712 bis 1716 „gestellt werden". Der bisherige Verwalter soll nach einem auf dem Fuß vom Mai ^anzufertigenden Jnventarc ferner die geistlichen Güter verwalten. Zürich nimmt diesen Plan »4 ^äum, Berns Gesandtschaft placidicrt ihn sogleich. Absch. 95, 8 2. 71. 1717. Der Pf^^,Wpl bittet die Gesandten von Zürich und Bern um Vermehrung der Subsidicn für die Pfarrer im 2bbezirk. In Ansehung der Abhaltung der Kindcrlehre und des Konsistoriums sind die Gesandten geneigt,Anstichen zu entsprechen, wenn ihnen dafür sonst keine Emolumcntc zufallen, weil der Landvogt dasabgelegt hat, daß der Pfarrer sich einer friedfertigen Aufführung befleiße. Absch. 95, 8 14. 72. ^Auf die Bitten des Decans Schenkst, daß die zu Wyl getroffenen Verfügungen wegen der Untcrhaltsmitst'lGeistlichen erequicrt werden möchten, will Zürich die Erccution an die in jenem Abschied enthaltene» ^gungcn knüpfen, Bern hingegen die Vcrabfolgung der verlangten Mittel sogleich eintreten lassen.
Schenkst nachgesuchte Reparatur deö Pfarrhauses zu Rorschach wird an den Landvogt von St. Gallen g^' ^Absch. 108, 8 28. jj 73. 1717. Der katholische Pfarrer zu Wpl bittet um Erhöhung seineswegen Vermehrung seiner Functionen und der seit dem Kriege gehabten Ausgaben. Der Landvogt zu 2A-1 ^beauftragt, sich zu informieren, waS er verdienen möchte, und wie er in Naturalien könnte bedacht w ^Absch. 168, 8 31. 74. 1717. Bern stimmt zur Verabreichung einer Ergetzlichkeit an den Pfarrerin Wyl, bestehend in 40 Mütt Korn und 11 Saum Wein für die fünf vergangenen Jahre, nebst dem 1lichen Additament von 8 Mütt Korn und 3 Eimer Wein. Absch. 116, 8 3.