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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Abt-sanctgallische Lande.

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Aller Zehner wird mit seinem Ansuchen um Ermäßigung des Lehcnzinses abgewiesen. Absch. 83, § 27. jj^ 1717. Es wird dem Bruggmüller und dem Klostermüllcr definitiv ein wöchentlicher ZinS von 6 Viertel auf-Absch. 108, § 26. jj kl. 1717. Den beiden Landvögten wird anempfohlen, ein wachsames Auge^ ^e Hölzer und Waldungen des Stifts zu haben und den Fuhrlohn künftig mit Geld, nicht mehr mit Holzbezahlen. Absch. 108, 8 36. » 62. 1718. Dem Landvogt zu Wyl wird überlassen, den hagclbcschädigtcnSchuldnern auf den Höfen Gistcnau, RamcnSberg und Obernhcim !Obcrhamen?j einen billigen Nachlaß zuGatten. Absch. 125, 8 28.

1». Zollsachen.

Bichzoll.

Art. 63. 1713. Aus daS Ansuchen um Aufhebung des Vichzolles von Seite des Hofmeister-, Rorschachcr-""d Qberbergcramtes wird geantwortet, daß, wenn ein Landmann dem andern Vieh verkaufe, derselbe keinen^ Zu bezahlen habe, daß aber ein Fremder, wie bis dahin, den Zoll entrichten müsse. In Beziehung auf^bildlete" Leinwand wird der Intendant beauftragt, sich zu erkundigen, wie es in Appenzell und der Stadt^ Gallen gehalten werde. Absch. 59, 8 48.

14. Salzsachen.

Art. 64. , 7 i ; Auf ein vom Hofmeister-, Rorschacher- und Oberbcrgcramt eingegebenes den Salzvcrkaufäffendes Memorial wird unter RatificationSvorbehalt folgende Entscheidung von den Gesandtschaften Zürichs^ Berns gefaßt. Die beiden Stände wollen den Salzvcrkauf ferner unter ihrer Dircction haben, werdenlur einen billigen SalzpreiS sorgen. Zu Rorschach soll eine Salznicdcrlage sein. Für den Salzvcrkauf^ eine Ordnung ausgestellt werden. Von den Petenten wird der Wunsch ausgesprochen, man möchte ihnen^Üen, Hausgebrauch Salz eintauschen zu dürfen. Auf die Beschwerden von Konstanz und den

Aen Reichsevntrahcntcn, daß entgegen den Admodiationen von andern Orten Salz in die Stift-sa»ctgalli>chcngeworfen werde, wird dem Intendanten der Auftrag gegeben, keine andern Salzfässer in die sanctgallischcnZuzulassen, als diejenigen, welche mit der Rcichseontrahcntcn Stempel versehen seien, Letzteres ebenfalls^ RatificationSvorbehalt. Absch. 59, 8 48.

13. Kirchensachen.

g. Allgemeines.

> Art. 65. Schcnkli, Uoeauus ruialis Unpituli 8. Uillli, zu Rorschach stellt für sich und andere Geist-

""ige Anforderungen an die Gesandtschaften von Zürich und Bern. Es wird gut befunden, daß auf."""'ge Jahrrechnung darüber instruiert werden soll. Absch. 78, 8 6. ß 66. 171«. Schcnkli spricht dieWichen Jurisdictionalien an, welche der Abt von St. Gallen laut des zwischen dem Bischof von Konstanz^ dem Abte den 22. Februar 1613 zu Stande gekommenen Concordats erhalten hatte, wünscht eine^""»g der Jurisdictionalien, mehr Mittel zur Unterhaltung der Geistlichen, Beisammenlassung des Siechen-und stellt an die beiden Orte eine Anforderung von 2370 Gld. 30 Kr., welche zur Unterhaltung der^Aichkeit gehören sollten. Die Gesandten Zürichs und Berns antworten, daß sie in geistlichen Sachen alles inunabgeändertem Stande lassen wollen, und daß sie über dieses Anbringen ihre Obern berichten werden.83, § ig. 67. 171«! Der Landvogt Heidegger zeigt die Besetzung der Pfarre Hagcnwyl durchk^"kli an, berichtet über die Geldmittel zur Unterhaltung der Geistlichen und Aminen, über die Aeufnung deS'^"gutcö durch die Zinsen und wird beauftragt, die Interessierten zur Theilung des SicchcngutS zwtschcn

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