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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1285
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Abt-sanctgallische Lande. 1285

^fälle zu entrichten verpflichtet sind, die dcn Acmtcrn dcö Stifts St. Gallen zugchörcn, bei Strafe aufgefordert, davon^ch;e zu machen. 8 20. ß In Beziehung auf die zum Kloster St. Gallen gehörigen Aemtcr wird Folgendes^fügt: t) Betreff der dem Kloster gehörigen Güter wird festgesetzt, dieselben den bisherigen Lchcn-insofern diese treu sind, zu lassen, die Reben, welche bisher in dcö Klosters Kosten um Lohnwurden, um den halben Wein, Wiesen und Acckcr den Meistbietenden auözulcihen, jedoch immerhin aufMhafw Bürgschaft. 8 22. ß Die Kosten für die Mauerbauten in den andwylischen Neben (150 Gld.) sind^ Interessierten in drei Terminen zu ersetzen. 8 23. ß blm in die Verwaltung des Sicchengutcs und die Aus-übung dcr Zinsen Ordnung zu bringen, werden GcmcindcauSschüsse zur Bcrathung zugezogen. Diese ver-,^chen cin Memorial eingeben zu wollen. 8 24. ß Der Intendant wird beauftragt, die Bleiche undPfand"" ^heinthal, welche dem Abt anstatt Bezahlung zugefallen waren, zu versilbern, jedoch inu Vorbehalt dcö^»naßlich darauf haftenden Mannlehcnrcchteö. 8 25. » Dem abgetretenen Einzügcr im Rheinthal, Düring,niit den Einzugsbüchcrn nach Bregenz gegangen, werden dieselben percintorisch abgefordert unter An-^u»g Confiscation seines Vermögens. 8 20. ß Hauptmann Signer wird wegen Unterschlagung cassiert.

^ Borfall wird an ven Intendanten gewiesen. 8 27. ß Der Hausknecht im Kloster wird entlassen. 8 28.. ^Priester von Bernhardszell will die 12 Malter Hafer, welche er schon drei Jahre der Statthalters im Klosterhatte, unter Vvrschützung einer Befreiung durch den Fürsten nicht mehr entrichten. Es wird beschlossen,.7 ^ dieselben ferner zu entrichten habe, insofern er nicht cin Befreiungsschrciben vom Abte vorweisen

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Beziehung auf den Hof Wyl >vird verfügt: Die 44 zllin Aintc Wyl gehörigen noch nicht verliehenen^ svllen verliehen werden. 8 34. s Dem vorinaligcn Einzüger Tugs sollen die Bücher unter Androhung. ^ ^^ufiscatioit sciitcr Effetti abgefordert werden. 8 30. ß Den im Toggcnburg bei Ober-Helfenschivyl lic-^>i ungefähr 100 Juchartcn betragenden Weiden, welche zum Hofe Wyl gehören, soll fleißig nachgeforscht"K 8 37. ß Ebeitso soll dahin gewirkt »Verden, daß man den Zins von den Alpen in Appcnzcll-Jnncr-welche dem Statthalter zu Wyl gehörten, von der Obrigkeit von Jnnerhodcn erhalte. 8 38. An ihren»i ^ ^ ^den belassen die Pfalzräthc und Bedienten, der NcichSvogt, die Hofaminänitcr, der Hvfschreiber, Hofweibcl^ Förster. 8 39. ß Der Scharfrichter behält sein jährliches Wartgcld von 40 Gld. 8 40. ß Der Hof-^ ^ soll einen blauen Mantel mit beider Stände Wappen tragen, doch unter Ratificationövorbchalt.^ ^ Die Mahlzeiten bei der Regimentsbesetzung zu Wyl sollen ferner gehalten werden. 8 42. ß Anspra-^ Eiliger Lidlöhner für Arbeit, welche sie vor dem Kriege in den Hof zu Wyl geliefert, werden all oute-^ "w genommen. 8 43. ^ Die Entscheidung über die Frage, ob die thurgaustchcn Gemeinden von der alten^ Schaft getrennt werden sollen, wird zur Entscheidung den Obrigkeiten anHeim gestellt. Absch. 59, 8 48. »^.^6. Bern schließt sich in Beziehung auf die Disposition über vacant gewordene geistliche Pfründen inj." ^tischen Landen Zürich au. Absch. 01, 8 12. ß 6. 1715. Für die Aufstellung eines Commissarius zu Rvrschach.^^e berncrisch^. Gesandtschaft ohne Instruction. Man kommt aber unter Ratificativnsvorbchalt übercin, daß. " jährlich 200 Thlr. ausgesetzt werden sollen. Der Einzug der rheinthalischen Gefälle hingegen wird ihm nichtj^""den. Absch. 61, 8 13. 7. I7IS. Zu einem Commissarius zu Rorschach will Zürich vom Landvogtc^ Zoster St. Gallen jcmandeir gewählt haben, welcher zugleich auf die Dcmarchcö derer von Rorschach und. Arktische dießscits und jenseits des Bodensccs cin wachsames Auge haben soll. Bern will einen Ror-^r-Burgcr dazu wählen, zumal da auch die Rorschacher darum gebeten hätten. Die Sache wird all rolvi-milluin