— 114Wann eine Weibsperson zum Tode verurtheilt war,führte man sie aus der vorbenannten Küche, zwischenzwei Reihen Bewaffneter durch, nach dem zur Hinrichtungbestimmten Platz. Dort mußte sie niederknien; man schlugsie mit Flintenkolben zu Boden und tödtete sie vollends mitBajonetten.Man drang nur aus dem Grunde in das Gefängnißder Weiber, um denjenigen ihre Freiheit wieder zu geben,auf die man sich fest und sicher verlassen konnte. Den er-haltenen Instruktionen zu Folge, ließ man sie unter dasVolk los. Sie mischten sich in alle Gruppen und gabenden verübten Gräueln ihren lautesten Beifall.Zweihundert und fünfund dreißig, an Laster und Ver-brechen gewöhnte Weiber, wurden in der Salpetriere inFreiheit gesetzt. Aus der Conciergerie kamen fünf undsiebenzig; aus dem Chateler zwanzig, und aus la= Forceachtzig. Im Ganzen verdankten also vierhundert und zehnnichtswürdige Weibsbilder den Mördern, oder besser, denOberhäuptern derselben, nämlich Marat, Danton undKonsorten, ihre Freiheit.Dies sind die nämlichen Weiber, welche, vom Gemein-derath besoldet, auf den Gallerien eine so große Rolle spiel-ten. Sie waren überall gegenwärtig, im Jakobinerklubbund in der Nationalversammlung; im Konvent und imGemeinderath; in den Volksgruppen und beim Revolu-tionstribunal. Keine Hinrichtung fiel vor, ohne daß siedabei waren; keine Karre mit Guillotinirten wurde hinaus-gefahren, ohne daß sie ihn begleiteten. Sie lehrten dasVolk alle diese empörenden Schauspiele mit kalter Gleichzül-igkeit zu betrachten.
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