Mutten. 1741. 1743. 1265
Körbcr, beide des Raths zu Mutten, wird trotz der Einsprache dcö RatheS von Murtcn die Passation^los von drei Jucharten gegen Erlegung des sechsten PscmiingS bewilligt. Die von der Stadt Murtcn^l>e» der Passationcu errichtete Ordnung wird genehmigt und ihr der Bcschl crthcilt, die rückständigen Gelder^ sechsten Pfennings beförderlichst einzutreiben, alles unter Ratisicanonsvorbehalt. 8 52. 1933. Deml«rrcr von GurmclS tvird die Amorterisation eines Stück RcblandcS hinter Gurwolf zu Händen derGlinde unter Ratificationsvorbehalt gratis erthcilt. 8 53. ß 1934. Der holzarmcn Gemeinde Mnntclier wird^s der Allmend ein Bezirk von 6 Jucharten zur Pflanzung von Weiden und als Weide vcrzcigt. 8 54.
^ Ju dem Streite über die Funktionen des Statthalters voir Mutten zu Lugnorre erklärt sich Bern dahin,^ derselbe die Compctenz als Repräsentant der h. Obrigkeit haben solle, um die Functionen eines Schultheißen^tvnullgation der obrigkeitlichen Mandate, Präsentation der Prädicanten u. f. w. zu verrichten, daß aberEiligen Functionen, welche ein Lieutenant zu Lugnorre als Castellan oder Präsident des UntcrgerichtS hat undConcession von 1595 nur einem Schultheißen gebühren, nicht dem Statthalter von Murtcn, sondern dem^lenmu zu Lugnorre zustehen sollen. Die frciburgischc Gesandtschaft nimmt die Sache ack inlei euckum. 8 55.. ^ Die Stadt Murtcn bittet um eine Revision ihrer 1729 revidierten und ratificicrtcn Satzung. Die vons^beu vorgelegte Rcdaction wird dem Schultheißen zur Prüfung übermittelt. Da aber in derselben mehrere.Satzungen enthalten sind, welche sie ohne vorhergegangene Erlaubniß der Stände zu projcctiercn nichtwar, so wird die Stadt angewiesen, sich vorher die Erlaubniß dazu von den Ständen auszuwirken.. ^ Wird!lck rolvrennliiin genommen. 8 56. ^ 1937. Dem Gerhard >vchmid wird aus sein Ansuchen gc-6, seine Wehrmauer weiter in den See hinaus zu scycn und das gewonnene Land zehntfrci zu besitzen, in^ sttn die Anstvßer auch zehntfrci seien; hingegen soll er einen jährlichen BodenzinS von 3 Sch. entrichten.< ' !! 1938. Dem Hauptmann Ernst von Bern wird die ihm noch nicht zugcscrtigtc Erlaubniß wiederholt,. ^ das vor seiner Behausung zu Muntelier befindliche Gäßlcin zu seinem „Erdreich" schlagen dürfe,s so, daß er einen Zugang von 5 bis 6 Schuh zum See offen lasse. 8 58. Absch. 487.
1743.
, Abnahme der zweiten und dritten von Johanni 1741 bis Johanni 1743 gehenden AmtSrcch-
^ 5, ti. sj 1949. Dem Schultheißen wird befohlen, künstig keine Unkosten für den Wein-, Korn- undSchuten im Wistcnlach den Ständen anzurechnen. 8 7. 1941. Es wird der Antrag nck i vlüi-onckum^"wicn, dem Thurmwcibel zu Murten für das „Ausschmcizcu" und Ausführen eines Delinquenten zusam-süq' ^ ' statt wie früher für jenes 1 Pfd., für dieses 3 Pfd. zu geben, und dem Wcibcl von KerzerS 3K. ^ Pfd. 8 8. js 1942. Zur Erhaltung der Pferde deS abziehenden Amtmanns wird einstweilen dem^^^soißen überlassen, eine ihm beliebige Zeig selbst auszuwählen. 8 9. ^ 1943. Gerhard Schmid wiedcr-^ 1741 gestelltes Ansuchen. ES wird beschlossen, ihm die Concession definitiv zu crthcilcn, wenn^ ^usitiges Zkcujahr keine Einsprache dagegen cinkvmme. 8 19. 1944. Das Begehren der Gemeindeum Passation a Clos von 15 Jucharten in ihrer gemeinen Waldung wird .ick rolvikinluw^ z ii. ^ io45. Es,, wegen eines entlaufenen Jagdhundes entstandener Proccß zwischen Peter
von Murten und Herrn de Chamblon zu Averdon, in welchem manches gegen die Concordate
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^^^»dclt worden, wird niedergeschlagen. 8 12. » 1946. Daö Ansuchen Hauptmann KilchbcrgcrS von Bernöcws
^chtmäßige Opposition sich geltend macht, oll luliücanüum in den Abschied genommen. 8 13. !I 1647
^ ^c>vtlligung zur Abänderung eines WcgcS auf seinem Gute zu Guevaur tin Wistcnlach wird, msosern
Kurten-Zvll und sogenannte Communaillezchntcn wird auf vier Jahre, vom 11. Februar 1744 an zu rech-
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