Murren. 17»«. 17»7. 17»'». 1ZK1
anzulegenden DominiumS getroffen ftnvohl in Betreff des Landes, als der darauf zu erstellenden Gcbäu-'Hkeitcn. 8 ß. ^ 979. Die Stadt Murren hält an, daß bei ihr in Beziehung auf Abzahlung von Gültbricfen^silbe eingeführt werden möchte, waS in Berits Botmäßigkeit bestehe, daß nämlich die Schuldner, welche ihre^'ltbricfe abzulösen verlangen, vor Richter und Gericht, wo sie haushäblich angesessen sind, darthun können,^ das zur Ablösung angebotene Geld nicht entlehnt, sondern ihr eigen, ererbt, erlöst oder sonst erworben sei,^>ür das Gericht ihnen einen Schein auszustellen habe, und daß, wenn Zweifel noch obwalten sollten, derMlduer zur eidlichen Deklaration angehalten werden könne. Beider Stände Gesandtschaften willfahren undMilien die Sache ml ratilumiulum. 8 8. 989. Nachdem das von Jakob Herr von Lurtigcn nachgesuchte Abergemcnt^ ^ Jucharten aus dem Walde Galm und die Conccssion einer Lohrindestampfe von Frciburg verworfen^dcn, >M sich derselbe mit 4 Jucharten gegen einen ewigen BodenzinS von 3 Mütt Hafer begnügen.
willigt unter deit schoit früher aufgestellten Bedingungen ein. Die frciburgischc Gesandtschaft, ohne Jn-Wctiv,^ referiert. 8 9. jj 981. Dem Rudolf Millict von Büchslen wird die ihm von dieser Gemeinde erthciltcBilligung, eine Bünte von 2 Maaß einzuschlagen, auf 6 Jahre bestätigt. 8 1». 982. Dem Factor Ehaillctgestattet, Tilrben auf dem M00S zu graben und zuzurüstcn. 8 11. Absch. 496.
Art. 983. Abnahme der ersten und zweiten von Johanni 1735 bis Johanni 1737 gehenden AmtSrcchnung.' !> 984. Dem Rudolf Rublin wird bewilligt, eine Juchart längs dem Bois Domingue gegen BezahlungEhmens und des sechsten Pfennings cinzusristcn und in Biattland zu verwandeln, unter Vorbehalt der^ification. 8 3. IDiese erfolgt.I » 985. Dem Jmer Gabrcl, welchem einige Jucharten Acker auf dem'ttra einzuschlagen die Gemeinden Murren, Burg und Altavista für ihren Anlhcil gestattet, Salvcnach"icht gestattet hatte (jcilcS Land nämlich war zwischen diesen vier Gemeinden gcmcinweidig), wollen dieGesandten in seinem Ansuchen um Passation a CloS willfahren, die andern nicht. 8 4. 986. Dem EapitclBiburg werden als Amortcrisation für seine im Wistcnlach erhandelten Güter mit Inbegriff der 19 seit dem1736 gekauften Jucharten für ein- und allemal 199 Kronen auferlegt. 8 6. ß 987. Frciburg behauptet, daß^ den Abtausch (Art. 977) Meyer nicht auch noch den bis dahin zum Schlosse Mutten gehörigen Baum-erhalten habe und will sonst den Tausch annullicrcu. Bern hält aber dieses Stück im Tausch inbegriffen,."^uf „.acht Meyer den Antrag, auf dieses Stück Baumgartcn verzichten zu wollen, wenn ihm 2.harten Baumgartcn zehntfrci gemacht würden. Dieser Vorschlag wird -u> rvkarvnckum genommen. 8 7. »^ H Es wird ein Augenschein des im Galmwald neu angelegten Schloßgutcs genommen; Gebäultchkeitcn und
^ werden in gutem Stand und nach Wunsch befunden. 8 8. Absch. 431.
SilPuaberHienkFrcAajdurch
Art. 989 Abnahme der dritten und vierteil von Johanni 1737 bis Johanni 1739 gehenden Amtsrcchnung.H ' 34. ^ 999. Der Schultheiß zu Mutten legt Rechnung über die Reparation der Straße zwischen'""penach und der Bibcrcnbrückc ab. 8 35. jj 991. Ebenderselbe legt Rechnung ab über die im Galmwald^Acgtcu Gebäulichkeiten. 8 36. 992. Ebenderselbe legt Rechnung über die von beiden Ständen von der Stadt^E>l rctractionicrten Wcinzchnten im Wistcnlach ab, welche voriges Jahr versteigert worden waren. 8 37.^' ÄN Betreff dieses Zehntens im Wistcnlach, den beide Stände nach dem Zugrechte an sich gezogen, als^'^r jhu Sradt Murten verkaufte, wird verordnet, dieses Jahr und in Zukunft denselben zu vcrstci-