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sich zu bringen; dafür bietet er van jeder der 16 Jucharten Waldes jährlich 1 Mütt Hafer zu zwölfBodenzins an. Die Gesandten auferlegen ihm noch, seine Matte dafür zu verschreiben, und nehmen dieall refeionllum. § 9. st 968. Alan vereinigt sich darüber, daß 156 Jucharten vom Galmwald als Do»u>^des Schlosses Murten ausgeschieden werden sollen, und bezeichnet dieselben auf dem Plane, mannt jedoch ^Sache noch all relvi-eaelnm. 8 16. st 969. Der Passation a Clos hinter Murten redet Bern wiederumWort, wahrend Freiburg auf den Widerstand aufnierksam macht, welchen dieselbe in diesem Amte erfahre,nicht zur Einführung derselben stimmt. 8 11- st 976. Ernst in Mnntelicr und Herrenschwand bitte»Passation a Clos von ihren Matten. Bern willfahrt unter der Bedingung, daß sie den gewohnten Psc»"^der Gemeinde nicht in Natura, sondern in baarem Geld zu 5 Prozent einstweilen verzinsen sollen; die Gcft'^Freiburgö sind unter sich verschiedener Meinung. 8 12. sDer Stand Frciburg willigte schließlich nicht ei»^971. Die Stadt Murtcn spricht Zchntfreihcit für etwa 36 Jucharten in ihrem Bezirke an und beruft ^auf den Abschied von 1768, 1717 und die 1717 im Schloß Murten aufgenommenen Kundschaften. Nach ^Primordialtitel von 1532 und dem Jnstructionsbuch Fol. 188 will eine Meinung den Zehnten von b»bLande beziehen, eine andere, das Possessorium anerkennend, dieselben zehntfrci lassen und ausmarchen. ^ ^Stände Gesandtschaften nehmen die Sache all ielvrv»ll»m. 8 13. st 972. Das wiederholte Verlange» ^Stadt Murten, daß ihr die Besiegclung der gerichtlichen Proceduren und Urkunden zustehen möge, wirb ^Bern im Hinblick aus den Abschied von 1586, welcher eine positive Erkanntniß, nicht bloö ein Gutachü» ^halte, abgewiesen und die Beweiskraft des Actes von 1375 ebensowenig aüerkannt, als die angeblichstätigung des Courumiers im Jahr 1729 erfolgte Eonfirmation. Die Gesandtschaft Freibnrgs ist ohnetion, trägt aber Bedenken, dieses allezeit ausgeübte Recht der Stadt diesmal zu nehmen, und nimmt alü'ö ^rekorkllllum. 8 16. st 973. Bern erklärt, daß die Erli und Brand betreffende Erkanntniß vom 6. März18. Dccember 1726 nicht conform dem Abschiede von 1725 erpediert worden sei. Bei der Abhörung ^Parteien verlangen Schultheiß und Rath, daß statt: „Burgermeister und Rath der an Erli undthcil habenden Geschlechter" gesetzt werden sollte: „Schultheiß und gesammter Rath." Von Seite der Mund Brand Anthcil habenden Geschlechter wird aus Beibehaltung der Erkanntniß von 1726 angetragen.Gesandtschaft nimmt die Sache in den Abschied, die freiburgischc will die Erkanntniß von 1726 unveränvcU ^behalten. 8 15. st 974. HanS Jakob Schmid, deS Raths von Murtcn, erhält um 256 Thaler jährlich ^Steigerung den Murten-Zoll und Zehnten auf vier Jahre, vom 11. Februar 1736 an gerechnet, und st«M ^Bürgen. 8 16. st 975. Die Gemeinde Galmiz bittet, man möchte keine Pintenschenken bei ihr errichte»,andern Wein ausschenken lassen, als solchen, der in ihrem Bezirk gewachsen sei, und ihr bewilligen, dast ^ ^dem Andern seinen in ihrem Bezirk gewachsenen Wein und Most zum Ausschenken verkaufen dürfe- ^Ansuchen wird entsprochen. 8 17- !! 976. Dem Statthalter Herrenschwand zu Murten war in besten ^bemerkt, daß ein Theil des Lugnorrcr-Zehntcns ihm gegen eilten jährlichen Zins admodicrt worden >6- ^wird nun für gut befunden, daß, wenn diese Statthalterstellc erledigt werden sollte, jener ZehntenSchultheißen gelassen, der Statthalter, weil er gar kein Salarium habe, mit einem andern sircn Eüsib" . -getröstet werden soll. 8 18. sFreiburg ratificicrt nicht.I 977. Samuel Meyer trägt seinen am ^liegenden Kraut- und Baumgarten zum Tausche gegen das Schloßgärtlein und Büntlcin an und ve1866 Kronen Aufgeld. Der Antrag wird all i-eloronllum genommen. 8 19. Absch. 466.
1.7»«. ^
Art. 978. Es werden Anordnungen zur Einrichtung des aus dem Galmwalde zu Händen des S )