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Mutten. 1717
können. Die frciburgische Gesandtschaft nimmt die Sache sä rstilioaiiänm. § 18. jj 868. Jakob Hcrrcnsch"'^
hatte in dein Gewölbe des VorkellerS in seinem Hause 22V „Goldsorten" gefunden. Auf dieselben macht ^
Meister Lemp Anspruch. Es wird entschieden, daß Herrenschwand Vz dieser Goldsotten behalten, !/z zu
keitlichcn Händen bezogen werden soll, von welchem 22 Stück dem Schultheißen von Mutten für seine
und Kosten zu verabreichen seien. 8 19. 869. Da der sogenannte Murtcn-Zollzchnten zwischen dem Säl^'
dem Spital, der Kirche und einigen Particularcn getheilt ist, so wird den Commissaricn aufgetragen, ^
Entwurf vorzulegen, wie ein jeder dieser Antheilhabcr besonders cantonniert werden könnte. 8 28. jj 87V.
Landvogt wird aufgetragen, den fünf Gemeinden, welche der Ring genannt werden, zu befehlen, in dem
walde die zwei in einem Plan verzeichneten Einschläge zu machen, den einen gegen Ulmiz, den andern
Salvenach, und dann kein Vieh darein zu lassen. 8 29. ß 871. Freiburg glaubt, daß dadurch, daß i» ^
1663 hinter Lugnorre vorgenommenen Gcneralerkanntniß einige vorher frei gewesene Güter adsujcticrt wor^'
deren Besitzer bcnachthciligt worden seien. Bern stellt ihm eine Cvpie derselben zu. 8 41. ß 872. Freib>^
nimmt Anstand, die Giroucttc zu Mur auf Seiten der Landvogtei Wifliöburg mit dem Bären allein,
dem gemeinen Amt Mutten aber mit beider Stände Wappen bemalen zu lassen, und findet, daß dicß der Wdi^
Landstraße, welche gemeinsamer Besitz sei, nachthcilig sein möchte. Man vereinigt sich dahin, daß dieser „Fab"^'
einstweilen in seinem Zustande bleiben könne, jedoch mit dem Vorbehalt, daß daS Erdreich gegen Niedert
jenseits der Straße, soweit dieselbe beide Herrschaften scheide, allein hinter der Vogtci Wiflisburg verblei
und dießorts nichts weiter begehrt werden soll. 8 42. ß 873. Bern trägt darauf an, daß daS Amt
auch auf den übrigen Seiten delimitiert und die Zeit dazu gleich jetzt sollte bestimmt werde». Man ke"'
übercin, daß die Gesandten zu dieser AuSmarchung künftiges Frühjahr nach Quasimodo in Mutten zusa»"^"
kommen sollen. 8 43. ß 874. Die Stadt Mutten beschwert sich, daß ihr von den Erben der Frau von ^
ßach der Bcaumv-Holzzehntcn, welcher zum Theil ihrer Kirche gehöre, streitig gemacht werde; die Gc>"^ ,
Courlcvon, daß die Gemeinde Wallenricd trotz dem Weidspruch von 1446 ihr Vieh auf der Weide im Bca"'"
Holze nicht dulden wolle. Die Entscheidung über beide Fälle wird aus die AuSmarchung im Frühjahr
schoben. 8 44. ^ 875. Der Schultheiß von Mutten ist der Meinung, daß ihm der Zehnten von den „gcäft^
sechs. Jucharten auf dem großen Moos gebühre. Da aber das Bauhcrrenamt der Stadt Bern an diest'w
Fröschholzcr-Zehntcn gehörigen Orte die Generalität hat und ein besonderes Recht durch Documente nicht na
Prope
gewiesen werden kann, so wird dicß dem Schultheißen zu seinem Verhalte angezeigt. 8 45. si 876. Der
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n»b
Alt von Frciburg bittet, man möchte ein Stück Reben von zwei Jucharten, genannt „au Praz", daS er ^
Wistcnlach am See besitze, und daS zu Händen des Schlosses Mutten zchntpflichtig sei, zchntfrci macheuihm dagegen einen fircn Bodcnzins an Geld oder Wein (2 Thalcr oder 5V Maß Wein) auflegen.ist geneigt zu entsprechen, die bernerischcn Gesandten, ohne Instruction, referieren. 8 53. jj 877. Has"'^Map und Mithaftcn verlangen, daß die Landstraße nach Aarberg und Solothurn von ihrem HauS im
berg weg- und anderwärts durch ihre Besitzung geführt werden möchte. Bereits war ein Augenscheinbindung von Abgeordneten der Stadt.Mutten genommen worden. Die Sache wird auf künftige grandll'"^Confcrcnz gewiesen. 8 54. ß 878. Die Stadt Mutten und einige Particularcn, welche für ihre inzirke des Schloßzehntens liegenden Stücke Zchntfrcihcit ansprechen, werden abgehört; die meisten können aberden vieljährigcn Besitz nachweisen. Das Verhör wird zu Papier gebracht und soll vom Schultheißen den Sta>zu fcrnerm Gutfinden übersandt werden. 8 56. Absch. 114.