Grandson. 174». Mutten. 171».
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genommen. — Ferner wird beschlossen, daß in das Schloßbuch eingeschrieben werden soll, daß diechat te für die Lieutenants Baillivals jedes Jahr besonders verrechnet werden sollen, nicht in einer Rechnung'"r mehrere Jahre. 8 24. Absch. 519."
Mutten oder Mural.
171». Bern.171». Fr ei bürg.172«. Bern.172». Frciburg.17»«. Bern.17»». Bern.17»». Freiburg.174«. Bern.
Schultheißen.
Bartholomäus May.
Franz Ignatius von Montenach.Johann Anton von Grasenried.Franz Ignatius Bumann.Gottlieb von Bonnstettcn.
Franz Ludwig Morlot.
Joseph NiclauS Bumann.
Daniel Jenner.
171»
Art. 838. Abnahme der zweiten und dritten von Johanni 1711 biS Johanni 1713 gehenden AmtSrechnung.
!! 839. Es wird angezeigt, daß der Schultheiß Steiger zu Mutten in die Finanzen dieser Stadt besserechnung gebracht habe, und daß nächstens ein neues Reglement den Ständen werde vorgelegt Wörden. 8 31. s>. ' Der Schultheiß von Mutten wird beauftragt, mit der Stadt sich zu bereden, wie die großen durch Be-^hme eines neuen Schultheißen auf Stadt und Landschaft fallenden Kosten vermindert werden konnten, und^ ^Ues Reglement dafür zu entwerfen und den beiden Ständen mitzuthcilcn. 8 32. ss 841. Bern trägtan, die AuSmarchung des Amtes Mutten in Richtigkeit zu bringen. Obschon sich Freiburg über einevon Junker Dicßbach angestellte Untersuchung beschwert, stimmt es, durch eine von Bern gegebene^äru»g zufrieden gestellt, zu dem Antrage. 8 33. ss 842. Es wird beschlossen, die Märchen auf dem so-'"»Men Chablair oder Murtncr-Moos vom Schultheißen zu Mutten und den beiden Obercommissarien unter-Und die Steine ergänzen zu lassen. 8 34. ss 843. Der große Spital von Freiburg spricht von einem^ 8rau Landvvgt Steiger gehörenden Stück Reben 18 MaaS jährlichen Weinzinjeö an, welchen zu entrichten. ^ beiger nicht schuldig zu sein behauptet. Beide Parteien werden zu einem gütlichen Accommodemciitw ^'Mengewiescn; bleibt das ohne Erfolg, so mögen beide Parteien diese Streitsache gehörigen Orts „am^ten ausfindig machen". 8 36. ss 844. Bei diesem Anlasse verlangt die freiburgischc Gesandtschaft zu. ^"U'n, „wix hürter Lugnvre 1663 eine Gencralcrkanntniß vorgenommen worden, in der Meinung, daßI>! ^ dortiger Enden einige Stücke frei gewesen sein sollten." Die berncrische Gesandtschaft, darüber wederinstruiert, nimmt die Sache ack rolvronckum. 8 37. ss 845. Dem Schultheißen von Mutten> . befohlen, in dem nun auSgemarchten Walde Galm zwei frische Einschläge, den einen von 200^""en hei Ulmiz und Luttigen, den andern von 300 Jucharten gegen Liebcstorf machen und