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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grandson. 17»». 171». 1711. 1245

^beweisen, 8 31. jj 815a. Daö Ansuchen der Gemeinde Provence, ihr statt des Marktes vom 10. JanuarZwei ftxjx Jahrmärkte auf den 15. Mai und 17. August zu bewilligen, wird nach einer Meinung in den Ab-^ genommen, nach einer andern an die Obrigkeiten verwiesen. 8 32. Absch. 462.

17410.

Art. 8156. Python, Herrschaftsherr zu CorccllcS, stellt das Ansuchen, man möchte das grandsonischeElement der Passation a Clos von 1717 namentlich in Beziehung auf Verwendung des Passationö-^"ings d^ch die Gemeinde Corcellcö handhaben, ferner dieser Gemeinde verbietenden Fremden äußerer^>sdictiou" ohne seine Einwilligung a Clos zu passieren. Freiburg willfahrt ihm und überläßt ihm als^)aftshcrrn die Aufsicht über die Verwendung jenes Pfennings; Berns Gesandte nehmen das AnsuchenAbschied. 8 3.

1711

Art. 816. Abnahme der fünften AmtSrechnung des alten und der ersten des neuen Landvogts, gehend von'chaelis 1739 bis Michaelis 1741. 8 6, 7. » 817. Da manche Besitzer von Häusern glauben, den Fcuerstattzins^richten nicht schuldig zu sein, wenn sie das Haus nicht bewohnen, so wird in den Abschied die Frage gc-^""Nen, yd cS bei der 1727 dafür gemachten Ordnung sein Verbleiben haben soll oder nicht. 8 8. ß 818.

Pierre Mcunicr, Castcllan von Valleyres, hält um Bestätigung eines 1740 vom Landvogt ihm crthciltcn^"gements an. 8 0. ß 819. Um Bestätigung des Abergcments einer Wasscrgucllc zu Gicz hält JamcS de^lvch un. Beide Begehren werden all ratillcanckum genommen. 8 10. 820. Der HcrrschaftShcrr vonCelles beklagt sich wiederum, daß die Gemeinde jede Grundstücke, nicht bloS die abgelegenen, a CloS passiere,der PassationSpfcnning in Geld abgenommen und liederlich verwendet werde, daß viele Fremde gute Accker^ideln und a Clos passieren lassen und daö Heu aus seiner Jurisdiction ziehen. Der Hcrychaftsherr wird^ Amtmann gewiesen, um zu verlangen, daß derselbe das Reglement von 1717 fest handhabe. Dasloll nicht diStrahicrt, der Passationspfcnning unter der Aufsicht des Herrschaftöherrn zum Nutzen der Gc-!>(/^ ^»gewendet werden; Streitigkeiten sind sofort an die Alternativobrigkcit zu überschreiben. Alles wird'^<uu>ck,ini in den Abschied genommen. 8 11- !! 821. In Betreff der Reparation der Kirche zu Grandsonsich uns Documentcn, daß jederzeit die beiden Stände dieselbe vorgenommen haben. Das Begehren der^ ^rmio,, und die Vorstellung der FeuerSgcfahr, welcher die Kirche ausgesetzt ist, wird den Obern hinterbracht,rj. ' Ü 822. Die Gemeinde Concise stellt das Ansuchen, es möchten ihr die dieser Enden gewöhnliche Cnt-^ Getreidegarbcn und die 6 Quarterons Hafer, welche beide die landvögtlichen Weibcl zu Grand-Abergemcnt besitzen, um einen billigen Preis abcrgicrt werden. Die bernerischcn Gesandten wollens/ ^^ll'hrcn abweisen und das 1717 crthcilte Abergemcnt zu Händen der Stände zurückziehen; die frciburgi-^ auckionckiim ot loteionckum instruiert, aber selbst ungleicher Ansicht. 8 13. ^ 823. Albrccht^ ^ Dictlinger von Bern sucht um Bewilligung eines Hausplatzcs auf einem den beiden Ständen gehörigenZu Concise an. Da aber von Seite der Gemeinde Opposition sich dagegen erhebt, wird der Landvogtdieselbe zu untersuchen, dem Dietlingen sie mitzuthcilcn und den Ständen darüber zu berichten. 8 14. I!w Betreff der Abcrgicrung der Jour de Provence wird dem Abschiede einverleibt, daß hohen Orts die^'hlling getroffen werden möge, daß die 1739 beschlossene Steigerung vorgenommen werde. 8 15. I! 825.tz^^eveur de Gicz von Grandson bittet um obrigkeitliche Assistenz zur Construction einer Mauer bei einemDriiiclrcbc». Berns Gesandtschaft will das Ansuchen behandeln, die freiburgische nicht, weil demselben von