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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grandson.

will man das Resultat des im Gange befindlichen Accommodcmcnts abwarten. Kommt dasselbe nicht zuso soll sie vor ihrem natürlichen Civilrichter belangt werden. 8 1. Absch. 453.

Art. 800. Abnahme der dritten und vierten von Michaelis 1737 bis Michaelis 1739 gehenden AmtSrcch»^

8 14. 15. II 801. Der Antrag des Landvogts, man möchte den Gubcrnator und fürstlichen Rath von Neuenbürgs

Verbesserung der Straße von der Grenze des Amts Grandson bis nach VaurmarcuS angehen, wird ^renckum genommen. 8 16. ß 802. Baron von VaurmarcuS hält um Abcrgicrung der Jour de Proveno ^gegen 200 welsche Kronen als Entrage und Vorbehalt der Bcholzung für die obrigkeitlichen Gebäude u»dSack Haser. Die Gesandten sind gctheiltcr Meinung, nehmen jedoch das Anerbieten in den Abschied,falls aber sollen diese Jour allervorderst an eine Steigerung gebracht werden. 8 18. H 803. Zur Erha^der Wälder des Amtes wird verordnet: 1) Einschränkung der Billets d'Usage, 2) des unbescheidenenrechtes des Pfarrers zu Concisc, des Hauses de la Lance und der Poissinc; 3) Verbesserung des Weg^der Raissc. 8 19. H 804. Der Conscil general von Grandson stellt daS Ansuchen, man möchte, weil dashinlänglich Wein producicrc, die Einfuhr und den Verkauf des fremden Weins bei der Pintc verbieten,lich des Burgunders, Savoyers und Neuenburgcrs, doch nicht derjenigen Weine, welche in der Mcstralic von ^wachsen. Das Ansuchen wird ack rosvroniluin genommen; Frciburg will den Ncucnburgcr ausschließen, s '805. Hans Anton von Boccard, gewesener substituierter Landvogt zu Grandson, legt Namens der

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Boccards de Fuyens scl. die Abrechnung vor. 8 21. H 806. Joseph de Fiva, gewesener Landvogt, legtAbrechnung vor. 8 22. H 807. In das Ansuchen der Pfarrer von Concise und Fiez, man möchte ihm'»Antheil am Weinzchnten hinter Grandson, OnncnS, Champagne und FontaineS in eine firc Pension vcrws^wird nicht eingewilligt. 8 23. H 808. Das Gericht von Grandson ersucht, man möchte die Gewohnheit"heben, nach welcher daS Gericht einen Malcficanten, wenn derselbeausgcschmeizt" werde, in CorP^ ,Stadt hinunter zu begleiten pflege. DaS Ansuchen wird ack i-ollzronckum genommen. 8 24. II 809- ^Ansuchen der Gebrüder Duvoisin, man möchte ihnen die concedierte Zchntbefrciung eines durch ein Watd>^ ^gefährdeten Stückes Reben auf ein anderes von ebendemselben Inhalte übertragen, wird ack roloronckum ^mcn. 8 25. II 810. Unter Ratificationsvorbehalt werden dem Landvogt 1000 Florins zur Reparatio" ^PfrundhauseS zu Grandson angewiesen. 8 27. H 811. Dem Lieutenant Collomb wird auf ^suchen die Bannalität für seine von den Ständen ihm abergierte Mühle unter der Bedingung gewährt,die ganze Dorfschaft Provence dessen zufrieden sei. 8 28. ß 812. Der Landvogt rügt, daß bald alleden des Amtes Fremde, welche nicht naturalisiert seien, zu Bürgern annehmen. Es wird daher bei den ^keilen auf AbHülse im Sinne der 1728 für Tschcrliz eingeführten Ordnung angetragen. 8 29. II 8^' sf .Jean Jacques Montendon, Müller zu Novallcs, wird der Gemeinde Gicz gegenüber die Bannalität für Is ^

Mühle abgesprochen. 8 30. II 814. In Betreff der Jurisdictivnsstrcitigkeit zwischen der Herrschaft

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und dem Amte Grandson wegen des Territoriums von Niedcnö trägt Bern wiederum darauf an, vch'Herrschaftsherrn von Mollondins Gehör crthcilt und eine Untersuchung angeordnet werde. Frciburg

auch von Seiten Berns früher anerkannte Banderole als Marchscheide ansehen und den Besitz dieses ^riums, in welchem daS Schloß Grandson seit unvordenklicher Zeit gestanden, aufrecht erhaltengrandsonischcn Abschieds von 1747 und des berncrischcn MissiveS von 1647. Nachdem aber derCommissariuS nachgewiesen, daß eine Banderole keine March sei, daß dieselbe nicht mit Conscnserrichtet, daß jedenfalls der Drittmann niemals darüber angehört und der Posseß Grandsons immer angc ^worden sei, machen sich endlich die freiburgischen Gesandten anheischig, ihre Ansicht der Sache durch