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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grandson. 1731. 1733. 1733. 1241

Zur Vollendung des Pfarrhauses ausgegeben, remboursiert und als Entschädigung für den an seinenerlittenen Schaden ein für allemal 2 Faß Wein gegeben. 8 51. ff 77l). Auf ein vom Einzichcr von"ddjon eingegebenes Memorial hin werden dem Landvogt folgende Aufträge gegeben: 1) soll er den Prä-gten ihre Weinpcnsion nicht in Most, sonder» als gcgohrencn Wein geben, 2) die Schlvßtcnnc mit Steinen^Mßen" und mitHelbligen" darüber belegen und im Schloß einige Reparaturen vornehmen, 3) den5 ^ai,»warten in den Jour de Provence jedem ein Sack Mischelkorn und zehn Florinö jährlich als fircö^uiun, verabfolgen. 8 53. ff 771. Die Gesandten genehmigen das Abcrgcmcnt eines wegen hohen ZinsesAbonnierten Stück Landes von ^/z Jncharten, en Condeminaz genannt, hinter Fontanic an Claude de Coppct^ halbes Mäß Weizen unter Vorbehalt des Lehens. 8 54. Absch. 332.

1733 ^

. 772. Abnahme der zweiten und dritten von Michaelis 1731 bis Michaelis 1733 gehenden AmtS-^ ff 773. Hinsichtlich dcö Jagenö soll cS beim Coutumicr des Waadtlandcs, hinsichtlich

sei, bei Art. 191 dcS Coutumicr von Grandson verbleiben. Die Acltcrn sollen nicht verantwortlich

' lvei», ihre Kinder wider ihren Befehl und Willen im Jagen, Fischen und NcsterauSnehmcn das Mandat^ ^)e. Endlich soll eine einzige Person nicht hinlängliche Kundschaft sein, einen wegen Jagenö Beschul-^ überführen. 8 26. ff 771. Daö eiserne Geschrvt wird in beider Stände Medial- und Jmmcdiat-

»nden^tten

Än ^ ^"'^bringen ^litd zu gebrauchen verboten. 8 27. sSpärer dehnten beide Stände dieses Verbot auch auf die Acmtcr

^ Curia! Collomb von Provence wird in seinem Ansuchen (s. Absch. 1731, Art. 7K8) nicht entsprochen;Will den Wald unter der Hut der Bannwarte stehen lassen, Frciburg um Zins und Entragc Particularcn28. ff 776. In dem Streite zwischen Alt-Landvogt de Fiva von Grandson und Major Tribolct,^ Lob von der dem Tribolct erbSwcise zugefallenen Abbaue La Lance, wird dahin gesprochen, daß Letzterer^ Asi-Landvogt zu dessen und beider Stände Händen 6666 Franken und für die Proccßkostcn 136 LouiSd'or^ ^ Bericht, daß zu Concise Betrug in Aufstellung des WcrchzchntcnS geübt

' ^^d all ooforonüum genommen. 8 36. ff 778. Ein Kvstcnüberschlag zur Reparation des Thurmes^ Cvrdeliers in Grandson wird ml leloivinlum genommen. 8 31. ff 779. Den Gebrüdern Duvoisin zu^ bviUars (s. Absch. 1731 Art. 762) will Frciburg uiucr den von ihnen 1731 angebotenen Bedingungen^!^üg von, Weinzehntcn für immer, Bern für zwanzig Jahre geben. 8 32. ff 786. Dem Landvogt wird^üasM, einen Riß und Kostcnüberschlag zu einem neuen Pfrundhause zu OnncnS anfertigen zu lassen.Absch. Zgi.

1733.

^ Art. 78^. Abnahme der von Michaelis 1733 bis Michaelis 1735 gehenden Amrsrcchnung. 8 31, 32. ffDuvoisin von Bonvillars wird die 1731 und 1733 nachgesuchte Vcrtauschung von zehntfrcicn Stücken^ bcr Bedingung getvährt, daß der Landvogt jährlich einen Augenschein von dem nunmehr zchntpslichtigcn^"^'n tlnd über dcir Anbau desselben berichten ;oll. 8 3-1. ff 783. Gottwall Tribolct spricht als Bc-^ Karthause La Lance daö Recht des HvlzkauS und Wcidgangcs in allen Waldungen hintertz. wu an; ihm machen dasselbe die Gemeinden streitig. Tribolct beruft sich auf den Fundationsbricf von^ ^üo von Grandson von 1326, welcher dem Kloster jene beiden Rechte deS Grafen erthcilt habe, Rechte,^ durch dch Kaufbriefe von 1539 und 1666 auf ihn übergegangen seien. Die Gemeinden aber wollen

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