Grandson. 1721». 1239
^»u„g. z 23, 24. ^ 7^g Auf die Beschwerde des LandvogtS, daß ihm die Gerichts- und Chorgcrichts-versagt werden, weil» er darin etwas nachzuschauen habe, wird verordnet, betreffenden Orts zu in-^ltten, daß dieselben ohne Weigerung dem Landvogt verabfolgt werden; im Fall von Renitenz soll der Land-et der Altcrnativobrigkeit Anzeige machciP 8 26. ss 747. Auf den Bericht des Landvogts, baß bei Hand-^Ming der Güter dadurch Mißbrauch getrieben werde, daß ein Stück Land im Kaufbriefe um einen ganz^'ngen Pr^d aufgeführt werde, während es weit mehr werth sei, wodurch die Stände in den Löbcrn bcnach-/'ht würden, wird gulbefundcn, daß in dergleichen Fällen der Landvogt die Stücke zu Händen der Obrigkeitoder durch Commissarien schätzen lassen und nach dieser Schätzung laudieren soll. In einem vorliegenden' ^ wird ein solches Stück zu 'Händen der Obrigkeiten gezogen. 8 27. ss 748. Stuf den Bericht deS Land--^ ^ daß etliche Particularen sich gegen daö ptiblieierte Rebbaureglement renitent zeigen, wird demselben durch>^^Ulativobrigkcit anbefohlen, dieses Reglement bestens zu handhaben und Widersetzlichkeit zu vcrzcigcn. 8 28. ßii/ Ansucheir des Alt-SalzdirectorS Thormann, eS möchte ihm an der Mühle zu Concisc, welche er an^ gebracht, lvcgen der durch Reparation des Baues und der Wasserleitung ehm zuwachsenden Kosten etwasde», Bodcnzins nachgelassen werden, wird all rokwoirckuin geirommen. 8 29. js 756. In Betreff des sehr^.^^^gen Hauses des Prädicanten zu Fiez wird den beiderseitigen Werkmeistern aufgetragen, zu untersuchen, ob^ Haas könne repariert werden, Plan und Kostenberechnung für ein neues zu machen und nachzusehen,die Kosten geringer sein würden, wenn Grands Hauö, in welchem der Prävicant gerade jetzt wohnt, an-würde. 8 36. ss 751. Ebendenselben Werkmeistern wird befohlen, den Keller des PsrundhauscS zu°wagay ^ untersuchen und einen Kostenübcrschlag über die Reparation zu machen. 8 31. sj 752. Bern^ Üch „ut der Antwort FreiburgS in Betreff des Zolls zu Montagny zufrieden; sie lautet dahin, daß diev°i> ^^don dessen frei sein sollen, es würden denn neue Documente gefunden. 8 32. ss 753. Dem Landvogt^ Kurten wird aufgetragen, die schadhaften Mauern ausbessern, jedoch nicht bestechen zu lassen. 8 34. ssBetreff der Waldungen hinter Grandson haben die Obcrcommissarien in den Archiven nicht findensich"^selben zugehören, vermuthcn aber, daß sie beiden Ständen insoweit zuständig seien, daß dieselben. vorbehalten können, das nöthige Holzwerk zu ihren Gebäuden daraus zu nehmen. Dabei lassen cö die Ge-voll ^ ^ itewcndcil. 8 35. ss 755. Dem Landvogt wird befohlen, den Prädicanten ihren Pcnsionswein erst nachz, ^^'ier Gährung zu verabfolgen. 8 36. ss 756. Des RcbbannS halber vergleicht man sich dahin, daß derseh/^" des allgemeinen Besten willen befugt sein soll, denselben um acht Tage und, wenn es nöthig»w länger zurückzustellen. 8 37. ss 757. Beide Stände weisen die Bannwartc der Iour de Pro-
'dit jhrom Begehren um Gehaltserhöhung ab. 8 38. ss 758. Rodolphc de Coppet und Jean Pierre Pil-z»z„ üch in der Kirche zu Giez einer ärgerlicheil Aufführung schuldig gemacht. Bern ersucht Frciburgdc„ daß es diese Personen für ihre die Religion selbst berührenden Handlungen bestrafe, damit es nichthabe, daß das Urthcil deö Chorgcrichts, welches Frciburg aufgehoben habe, ganz annulliert sei.^ "P sioht i^s Bergehen als vor den Landvogt gehörig an und will das Urthcil deö Chorgcrichts nur»wst" ^Mlarität der Procedur aufgehoben und eine neue Prvcedur eingeleitet haben und stellt eine Bc-H "ü in Aussicht, mit welcher sich Bern zufrieden geben werde. Bern aber besteht daraus, daß dieser die^ i>w„ berührende Fall vor daS Chorgcricht gehöre und daß Verträge vorhanden seien, welche die Religionhin,.^ ^sdrmation Bern überlassen. Da man sich nicht vergleichen kann, wird die Sache den Obrigkeitenbracht. 8 39. Msch. 365.