Grandson. 172«. 1721. 1723. 1231
^Uiach von jeder Seite zwei Commissaricn verordnet, welche die Sache nochmals erdaucrn und einenanfertigen sollen, 8 18. jj 669. Das Cantonnement zwischen dem Schloß Grandson und Ieanneret^td unter RatificationSvorbehalt gutgeheißen. 8 19. Absch. 158
1721.
^rt. 661. Abnahme der fünften von Michaelis 1719 bis Michaelis 1729 gehenden AmtSrechnung deS alten^ der ersten von da bis Michaelis 1721 gehenden des neuen Landvogts. 8 1, 5. ^ 662. Dem Ansuchen^ "euen Landvogtes, daß ihm die Eurzehnten, wie seinen Vorgängern, um 1792 Florins überlassen werdenAchten, wird nicht entsprochen, da der dcßwegcn 1719 abgefaßte Abschied ratificiert worden war. Jedoch wird die^ erfolgter Ratification gestellte Rechnung für dieses Mal noch genehmigt. 8 6. ss 663. Die Reparatur^ger Prädicantenhäuscr wird für nöthig erachtet; der Landvogt hat ein Verding der Arbeit cinzuschrckcn.' !I 664. Aus des LandvogtS Ansuchen wird gestattet, daß ein namhaftes Stück Mattland in den Scytorceö^ ^iontagny, welches zum Schloß Grandson gehöre, und in welchem die Gemeinde daselbst das Recht habe^ ^ide», « Clos passiert werbe. 8 8. 665. Das Ansuchen der Stadt Grandson und des Denis Ieanneret,^ '"vchtx ihnen das in den sogenannten Jour de Provence liegende Stück Wald von 29 bis 39 Juchartcn,der großen Entfernung vom Schlosse ganz ruiniert sei, unter der Bedingung abergiert werden, daß^ Schloß Grandson sich daraus mit Bau- und anderm Holz versehen könne, sie aber für Entrage jährlichThaler und für die jährliche Erkenntlichkeit 2 Florins zahlen, wird ack roloiouckuiu genommen. sBcrn^ nicht ein.j 8 9. h 666. Der Souverainitätö-, Jurisdictivnö-, Lehen- und Zehntstrcit wegen „cn Praz^kaur" wird consvrm der Specialreconnaissanceö von 1493, 1526 und 1575 dahin entschieden, daß dieses^ ^ Land nach Averdon gehörig sei. In Folge dessen wird die Ausmarchung angeordnet. Mit dieser Ausmarchung^ ^ tzrandsonische Rcnvvationswerk volleiwet. 8 26. h 667. Ferner wird beschlossen den Wald „dcö Vernes"^ .^üten des Amtes Pverdon auszumarchen in dem Sinne, daß die Reconnaissancc von 1574 in Kraft, soll. Bern aber kann nicht zugeben, daß daS in diesem Walde zu pfändende Vieh auö seiner Jmmcdiat-^hßigkeit nach Pvonand geführt werde. 8 27. ^ 668. Dem Alt-Landvvgt Python werden 2447 FlorinS,
. . ^ ^ in seiner AmtSrechnung zu viel zu Gunsten der Stände verrechnet hat, vergütet. 8 33. ^ 669. Ebcn-^he wünscht, daß man ihm den Zehnten einiger Stücke, welche er hinter Onncns besitzt, überlassen möchte,^^e'llungen hin erklärt er sich dahin, sich mit 2 >4 Juchartcn hinter CorcellcS begnügen zu wollen.h)>n haben eö gehörigen OrteS einzutragen. 8 34. 679. Ebenderselbe wiederholt daö Ansuchen,
^ rauhen, steinigen etwa 49 Jneharten betragenden RapcS souS Moni Aubert, welche seine Herrschastal>^ ^ ^^Zweischneiden, zu infeodiercn. Sein Ansuchen wird uck isleionckuin genommen, svon Bern erhält cSEinwilligungj. 8 35. h 671. Conseiller Frvssard von Moudon und Hauptmann Bourgeois tragen den^" Ständen ihre Hälfte deS Cottens-ZehntcnS an, welchen sie zugleich mit beiden Ständen unweit deS^ °»es Grandson besitzen, und zwar um 9999 FlorinS. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen denin den Abschied. 8 36. Absch. 183.
1726.
bcj 672. Bern schlägt vor, eS möchten im Amte Grandson die Salzdcbite nach der Alternative, wie dieselbe^rgierung stattfinde, eingerichtet werden, da die beiden Stände bei der dcrmaligcn Einrichtung keinenhabe», sondern bloö die Herren Jcannerers. Die frciburgischc Gesandtschast ist diesem Anträge nicht