Grandson. 1717. 1227
^ billige Lob davon gehöre, weil so viel frisch in todte Hand fallet, welches aber der, dem ein Stück a' ^ passiert wird, bezahlen soll. Wenn aber nur der vierte Thcil von cineS Particularcn Stuck, darauf dieLeinde das Emd ätzet, mit völliger Proprietät abandonnicrt wurde, sundc man, daß solchcit Falls kein Lob,'^»dcrn nur dem Herrn Landvogt sein Sicgelgcld bezahlt werden sollte. Endlich dann, daß laut CoulumierS"^bessere Hcrd gegen dem geringem zu zäunen schuldig sei, hiemit auch der, so einschlägt, vor dem gcmcin-g 4(). ^ gtO. Die Beschwerden derer von Romairon, daß die von Montagny ihitcn den Anthcil^ fuhren, welchen sie denen von Onnens vermeintlich schuldig seien, aufbürden wollen, werden für begründet^»be». ^ Reccssc von 1715, welcher obrigkeitlich bestätigt worden ist. 8 41. ^ 611. Der
chg' Pierre Pinard, welcher den Poissinc-Fischfang admodicrt hatte, »vird eine Entschädigung vonilch.^ Verlust zuerkannt, den sie durch den wegen Restauration der Rechen herbeigeführten
der Wasser erlitten hat, insofern sie von Frciburg, wie sie vorgiebt, „schon erkannt worden";i aber lol) Gld. als gutwillige Steiler. § 42. jj 612. Der Gemeinde Fiez werden 46 ThalcrKirchcnbau gegeben (166 Thaler hatte sie schon von Bern, 46 oder 56 von Freiburg crhal-^ ^ I! 613. Den vier Schloßwcibeln wird unter Ratificationsvorbchalt die Avvincric von Concise und^^"berie von Montagny zur Erhöhung ihres geringen Einkommens concediert. § 44. 614. Die Kosten^^chloßbaucö haben die conccdiertc Summe überschritten. Der Bau selber aber wird gut, währschaftlry . ^nd erfunden, die Sache »<I relvienckuin genommen. 8 46. ^ 615. Dem Herrn von TrcytorrcnS wcr-leine auf die Marchung zwischen Uverdon und Grandson verwandte Zeit und für seine vier Doppcl
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^udcn beider Stäitdc und beider Schlösser Uverdon und Grandson 5 Dublonen zuerkannt, zur Hälfte^ ^rdon, znr Hälfte von Grandson zu zahlen. 8 48. ^ 616. Die Delimitation der Territorien zu Uvonand,
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^ßtttaz, Crvnay und Donncloye wird berichtigt und zwar so, daß die von Cuarny „oic zwei erkannten Stuck"die
R'b von Donneloye, und Champ Romey von dem von Cronay dcpendicrcn sollen, jedoch ohne
^ allseitig gehabter Wcidgangsrcchte. 8 49. 617. Zur Berichtigung eines TerritorialstreitS zwischen^>d und Villars-Epcncy au grand Cloz und um den Bach de Praz Tcrraur wirb die Frist eines MonatS
von Cronay das du Champ des Ochettcs fahren lassen und hingegen das Stück de la Mauvaz
"an,,/ ^ Meissct von Uverdon beklagt sich, daß man ihm bei gezogenem Herd, des Ogivcö gc-
' äicht mehr als 566 Pfd. Kaufschilling restituiert habe, während er ihm in der Thcilung zu 1666 Pfd.
Aivii ^'^"t lci. werden ihm noch 46 Thalcr zugesprochen. 8 52. 619. Der Herrschastsherr vonlein
5., avins legt wiederum Einsprache ein gegen Wicdcraufrichtung einer Banderole an einem Orte, wo es^ dominium beeinträchtige, und erbietet sich zu einer Untersuchung seiner Rechte und der des Schlosses
^Ad,o„. Bern will eine solche Untersuchung durch die Rcnovatoren vornehmen lassen, Frciburg den Pctcn-^ ^wcsicn. Bei so abweichenden Ansichten wird alles all rolomuckum genommen. 8 53. jj 626. Der Stadtwird der sogenannte Arnonzoll gegen 56 welsche Kronen jährlichen Zinses für ein beständiges Abcrgc-
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»>it ^^llU'cn auf dem Fuß, wie er früher nach Berns Bewilligung zu Uverdon bezogen worden, jedochKZz ^"cchme desjenigen, welchen die zu Grandson bezahlen, wenn sie sich der Arnonbrückc bedienen. 8 54. jj^ ^uf das Ansuchen der Gemeinde BonvillarS, daß ihnen zu einem Monument der hier gehaltenen Eon-Zeh ntdistrict, genannt la Coudraz, von etlichen und vierzig Juchartcn aus einen billigen Fuß abcr-
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^ werden möchte, tvcrdcn unter Ratificationsvorbchalt 9 Kopf Gewächs a Us de Dune angesetzt. 8 55. l>in "ou Montagny begehrt ein neues Cantonncmcnt für sein früheres hinter Effert. Die Gesandten treten
" Begehren nicht ein; jedoch gewähren sie ihm für die von Python vom frühem Cantonncmcnt nicht
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