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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grandson. 1717. 1225

Grandson, BonvillarS und Fiez zu beseitigen, wird eine AuSmarchung derselben angeordnet und zwar^6) Steine, welche oben rund und etwas weniger hoch sind, als die Hcrrschaftömarchen. 8 3. H 581. Nach-u»dcr kleine Partieularzchntcn der Parochic St. Aubin-lc-Lac von dem großen Zehnten von Provence, welcher^ beiden Ständen, zu > z denen von St. Aubin gehörte, gesondert und der Entwurf der Sondcrung voninteressierten angenommen worden tvar, wird dessen AuSmarchung verordnet. 8 9. II 585. Approbiert wird^ Accommodemcnt in Betreff des Zehntens von Effert und Montagny. 8 19. !I 586. Das Project des^UoinicmcntS des SuSccvas-Zchntcns mit Herrn de Coppet wird verworfen. 8 11. !I 587. Den Rcnova-wird aufgetragen, das Quartier der LobSfreihcit derer von Grandson, in welchem dieselben von allenhandelten und vertauschten Stücken nur 1 Kopf weißen Wein bezahlen, mit dem Landvogt auszumarchcn.!! 588. Die Rcnovatorcn tragen darauf an, daß die Lehen der Frciherrin von Gorgicr und des BaronS" ^aurmarcus in der Parochie Provence mit den obrigkeitlichen cantonnicrt werden möchten. Neuenbürg^ Ungeladen, sich bei der Liquidierung der LehenSeinkünftc, da dadurch die Marchlinie der Souveränität ihre. ^'gkeit gewinne, zu bcthciligcn. Neuenbürg will jemand dazu committicren. 8 13. >1 589. Die Commissaricnbic Nothwcndigkeit vor, den zum Schloß Grandson gehörenden Seithcwald, welcher an das Neucnburger-^ stößt, z dclimiticren, wo auch noch die einzige daselbst stehende SouvcränitätSmarch umgefallen sei.^ ^ I! 59g. Alt-Landvogt Python, HerrschastSherr von CorccllcS, spricht einen Zehnten ans einem Theil dcS^^guinS von OnneiiS an, kann aber kein Spccialrccht nachweisen, sondern blos das Possessorium, während>!'»> von 1690 zeigt, daß derselbe in den obrigkeitlichen Onncnszehntcn gehören solle. Man bietet

rier/^^ Zehnten aus 2/z Juchartcn hinter Corcelles an, welchen die Stände von Tribolct aequi-

hatte,, Das klebrige hinter Coreclles sott auSgemarcht werden. 8 15. I! 591. Der HerrschastSherr von'wbioi, klagt noch immer über Beeinträchtigung in Folge dcö mit beiden Ständen gemachten Tausches, und»>a>, hl,, Recht zu jagen, nicht aber das Jagdrecht, hicmit nicht die gemeinen Attribute

^^^diction, welche fast alle andern Vasallen hätten, eonccdiert habe. Es bleibt bei dem Tausche; hingegen^ Abrechnung mit ihm revidiert und rcducicrt; der Herr von Chamblon hat aber seine beiden Mühlen°bm>rnd Scvaz mit dem in dieser Confercnz regulierten BannalitätSrechte in seinem Qucrnct in Edcllchcn

krk^.. ... . ....

0»^^^ sie' »icht alicniercn. 8 16. H 592. Das mit der Pfründe Uvonand projccticrte Lchen-

wird verworfen, und es wird für besser gefunden dem Prädicantcn dafür seine Pension in Geldtz^^vächs zu vermehren; in Geld soll er durch Vermehrung 120 Gulden genießen. 8 17. jj 593. DaSde's Herrn von St. Martin, CastellanS zu Uvcrdon, welches derselbe zu Uvonand hat, wird fürdulden 5 Sch. 5 Den. gekauft. 8 18. H 591. DaS projektierte Cantonncment des LandvogtS von Nyon,z ^^btstshtrr,, Cronay, tvird von beiden Parteien, dem Hcrrschaftöhcrrn und den Gesandten approbiert.^ !! 595. Approbiert wird ferner daö Cantonncment mit den Erben Herrn AnsclS mit einem Nach-^ iZ Gulden zu Gunsten der Erben. 8 20. H 596. Zu dem Kaufe der angetragenen Zehnten von^'m,it Frciburg nicht, will aber den von Limasse acquiricren. 8 21. II 597. Der schon länger waltende^>> Zwischen den Gemeinden Vuitcboeuf und Champvent wird dahin entschieden, daß beide Orte von

Äq, Chasnoz an bis zu der Ziegclhüttc deS HcrrschaftShcrrn von Champvent nach der auf dem

de, ,^0ch»cten Linie getrennt werden, jedoch mit dem Vorbehalt, daß diese Marchlinie den Rechten keiner^l>r a ^"winden, noch des DrittmannS schädlich sein soll. 8 22. II 598. Aus Anlaß der obrigkeitlichen^risd"^ der Redrcssicrung der CantonnemcntS erhebt Frciburg dagegen Einsprache, daß man die'0ion de la Mollierc, welche dem Schlosse Vuifsens gehöre, nach Grandson referiere, und stellt vor, wie

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