Grandson. 1713. 1717. 122Z
in Folge der unlimitierten Bewilligungen dem Ruin nahe ist, so bittet Duvoisin um die Erlanbniß,^lben m den Bann zu thun. Diese wird ihm crthcilt. § 79. 555. Auf den Antrag des Commissarius^'ür. daß man einen Zehnten hinter SuSccvas, welcher Herrn Bcnncr von Coppct gehöre, kaufen oder
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wenigstens mit dem Schloßzchntcn evaluicrcn sollte, wird demselben aufgetragen, eine Evaluation dieseswcns einzuholen und beiden Ständen zu übcrschicken; kann der Kauf nicht geschlossen werden, so wird ihmBefehl zum Cantonncment überlassen. 8 89. >! 556. Der Gebäudcinspector Abraham Calame wird ent-
da er viele Reparationen ohne eingeholte Bewilligung angeordnet und keine Qnittanzcn vorgewiesen^ 82. ^ 457. Auf wiederholten Antrag von Frciburg, man möchte die von Bern allein gemachte^ w»iti>iß, betreffend die Einführung dcö neuen grandsonischcn Maßes, nach welchem 19 Maß gleich 8 Maß. ^vcrdon sind, aufheben, wird der Vorschlag gemacht, statt dcS Unterschicds eines '/^, welcher zwischen dein
_ u und dem neuen Maße stattfindet, ein neues Muttermaß für das Amt Grandson machen zu lassen vonilnterschicde eines Z/z« oder h)o gegenüber dem „diesmal gebrauchten". 8 33. sSpätcr wurde von beiden'Zw festgesetzt. > 553. Der Renovator Grcnnier stellt die Nothwendigkcit vor, daß zwischen den
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>h»en " beklagen sich, daß in ihrem Patente als ein namhaftes Bcnefieium angerechnet werde, daß
^ Gemeinde Onnens ein Cantoilnemcnt der Acckcr und Reben gemacht werde. 8 84. jj 559.
zlo k Drittheilc aller versessenen Löbcr vergönnt seien. Da die Landvögtc die Löber alle beziehen, so^ darunter ein „guldigcS Nüt" (goldenes Nichts) verstanden sei. Die Beschwerde wird
^igei in den Abschied genommen; Landvogt Python >oll die letzten Lobbücher den Rcnovalorcn einhän-ih», ^ ^ Specialcantonncmenl mit Python, dem Herrn von Corcclleö, »vird gutgeheißen. Die
schuldigen 690 Florins können mit einigen auf seinem Zehnten schuldigen Posten bezahlt werden. 8 86. stAw dringt nochmals darauf, daß man ihm gestatten möge, den dem Schlosse Grandson zugehörigen
Zoll Nverdon zu bezichen, sich stützend auf eine Bewilligung von 1547; ferner daß eö den Montagny-
Wdl ^^ßkr ganzen Mcstralie beziehen lassen könne. Bern gicbt das nicht zu. Als AuSkunftSmittel wird^ ) vorgeschlagen, der Stadt Uvcrdon den Zoll zu abergicren. Frciburg besteht ans seinem Begehren in8tris! ^ Montagny-Zolles und ersucht die bcrncrische Gesandtschaft darüber zu referieren. 8 88. st 562.^c>K Wild sich von den obrigkeitlichen und anderen Salzfäßchcn wider bisherigen Brauch zwei
lasse und hofft, daß man bcrnerischcr Seitö AbHülse werde eintreten lassen. 8 90. st 563. Diefo^."^^ung des Zehntens du Chevalier und Compartionier wird gut geheißen und Landvogt Ernst aufge-bestimmte Antwort zu geben, ob er damit sich zufrieden gebe. 8 91. st 564. Auf die Frage, oböiawz de ouro mit den großen confondicren oder sie distinguieren wolle, wird für das Beste erachtet, denAhnten zu confondicren und die Weinzehnten zu cantonnieren. Grcnnier wird beauftragt ein Project^ ^ 565- Den Rcnovatorcn wird befohlen, den Herrn Anccl von Uvonand, welchem dasLehen übergeben worden, daS Afterlehen zu Händen Berns erkennen zu machen mit dem Vorbc-^ ^ Jurisdiction Grandson verbleiben soll, „wie gleichfalls gegen Bulstens wegen dcS Lehens de labjz j/ Tschechen nsird". 8 93. st 566. Die völlige Slusmarchung zwischen Uvonand und Uvcrdon bleibtRt ^er Renovation suspendiert. 8 94. st 567. Die Rcnovatorcn werden beauftragt, daS Tauschproject
Herrschaft La Mothe und die nöthigcn Dclimitationcn zu entwerfen. 8 95. st 568. Verabschiedung^evatoren und Abschicdscomplimcnt zwischen den Gesandten. 8 96. Absch. 73.
1717.
^ ^69. Abnahme der ersten und zweiten von Michaelis 1715 bis Michaelis 1717 gehenden AmtSrech-