Grandson. I71S. 1221
"'ü Wird beauftragt, mit der Gemeinde zu reden, ob und wie weit sich daö thun lasse. Als Besoldung willchm einen Anthcil an den Bußen und 1 oder 2 Sack Weizen auS dem Schloß geben und dafür^bäudcinspector abschaffen. 8 55. 532. Mehrere gute Haushalter, welche gesinnt sind, ihre Güter""glichst oconomisiercn, möchten die Passation a CloS erhalten. Da die über dieses Begehren verhörten
^^wdcn fast alle sich dagegen vernehmen lassen, jedoch ohne daß ihre vorgebrachten Gründe stichhaltig sind,^>,e Particularcn noch fernere Anerbieten machen, will man die Sache nicht so leicht aufgeben und nimmtrekrenckiim. § 56. jj 533. Um den zwischen St. Aubin und Provence entstandenen Streit wegen desÜwßen Zehnten vermischten ParticularzehntenS, welchen die Pfründe von St. Aubin habe, zu beendigen,die Nenovatorcn beauftragt, mit Rougcmont und Rognou eine Schätzung und ein Austauschproject aus-V. ^wn und den Obrigkeiten mitznthcilcn. Bei diesem Anlasse beschwert sich auch die Gemeinde Provence,^ nie zum Empfang dieses großen Zehntens gelangen könne, und bittet um Remedur. 8 57. jj 534.Juuvd, welcher ein neues Kamin erbaut hat, und Abraham Junod, welcher ein solches bauen will, und">>de Betrir bitten um Nachlaß der Coupe de Quöte und erbieten sich, ein Maß Korn zu geben und auf
bei
Elsten
übrigen Herd verschreiben zu lassen. Es wird erkannt, daß Pierre Abraham Junod ^4 für Foccagcdie Wittwc Betrir 1 Maß Korn als beständigen Bodcnzins auf ihrem übrigen Herd assigniercn!^ ü8. 5Z5. Dem Prädicanten Warncy von Grandson werden als Ersatz für die ihm von seinen Nach-^1, abgeschlagene Zahlung der Succession, weil bei dem Kaufe der neuen Pfrundhäuscr die TreilleS abge-^ waren, 2 Sack Weizen und 6 Thaler verordnet. 8 59. jj 536. Vor der Ankunft der vom StaatS-d nicht vom Fürsten von Neuenburg abgeordneten Gesandtschaft vereinigt man sich dahin, daß die Gesandtenund Freiburg den Vortritt nehmen. 8 6V. jj 537a. Die neucnburgischc Gesandtschaft zur AuSmarchung^nltraverö kommt an. Bern und Freiburg ziehen eine Separationslinic, die sich auf einen Titel von^. "nd ei,, mehr als hundertachtzigjährigcö unperrtirbierteS Possessorium gründet, Neuenbürg eine andere,irr i ^ durch einen Cvmpromiß von 1453, durch ein angebliches Possessorium und allerhand AbergemcntSs^i^dvögte und durch Transaktionen zu stützen sucht. Nachdem man vergeblich Vergleichsmittel versucht hat,
»>an ohne Vereinbarung auseinander. Der Marchung gegen Gorgicr halber, wird man „gleichsam"
. Ereile wieder werden aufrichten lassen. Neuenbürg protestiert dagegen; Contraprotcstation von grandsonischcr"'sitzt
^dte und fünfte von Michaelis 1713 bis Michaelis 1715 gehende AmtSrcchnunz des LandvogtS Python
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obwohl nichts schriftlich darüber verfaßt wird. Berit lind Frciburg erklären nun, daß sie die gefallene
die
^b>1. ^ 5376. Reparationen im Pfrundhause des Prädicanten zu Grandson werden dekretiert. §62. jj 538.
' dieselben im September noch nicht in Ordnung waren, abgenommen. 8 63. ß 539. Der Castellandie Vverdon sucht um Eremtion der sogenannten Prise a Bolirgeois von dcir Usagcs an, da auch
^Wer ^ ^"ßtzer dieselben niemals bezahlt hätten. Da die Nenovatorcn aber zeigen, daß nur der altenhorh Domaine, daö Wohnhaus zu Concise, nicht aber die Häuser, welche sie außcnhcr besaßen, befreitblk lc? üüen, so wird die Eremtion nicht anerkannt. Hingegen werden ihm die gcsammten völligen Pflichten!>bS ^^'den, CoupcS de Quote und andre Usages mit Atlsitahinc der schuldigen Charroirs in einen fircn Bodcn-^ Mäß Mischelkorn verwandelt, wofür dann seine „ganze Mass und Prise" hypothccicrt bleiben
^o»t ^ ^ Ansuchen der Stadt Grandson, daß die von den Gesandten dem Herrn von
b"ß hinter seiner Herrschaft Valleyres vergönnte Jagd ihren Privilegien nicht nachthcilig sein sollten, undb>irh ^ ^bmodiator der Fischenz deö Baches Arnon nicht gestattet bleiben möge, die Rechen weiter hinauszusetzen,Antwortet, daß das Jagdrecht dem Herrn von Mantagny „ohne anderes Oeding als der Rechten