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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1220 Grandson. I7IS.

la Mollierc herrührend, und den Jmmediatlehcn Berns mit dem Schlosse Grandson werden entschieden. 8 345l7. Einige neue vorgelegte Abcrgcmcnts werden reformiert und mit Zusätzen vermehrt. 8 35. 518. Um ^boshaften Beschädigen der Fruchtbäumc und Zäune Einhalt zu thun, wird erkannt, dasi an jede», Hauptsähnlich wie zu Tschcrliz bereits geschehen, einTrüllhäuSlein" errichtet werden soll, in welches solcheund boshafte Gesellen für etliche Stunden gethan werden sollen; die Zaunbrccher sind mit GefangenschK^bestrafen; diejenigen hingegen, welche bloö etwas abrupfen, um cS zu genießen, sind bloS zum Schadenerl^anzuhalten. Die unnöthigen Fußwege sollen nicht mehr gebraucht werden bei einer Buße von 5 Florins ^erste Mal, von 10 daö zweite und von 20 das dritte Mal. Die Landstraßen sind in brauchbaren Sta»vstellen. 8 40. 519. DaS Schoren der Straßen wird nur in so fern gelitten, daß die Straßen, HäuserMärchen nicht verderbt werden. Um dem Bettel Einhalt thun zu können, suchen die Gemeinden ,»n ^willigung cineö eigenen PolizcirathcS an und legen ein Projcct dazu vor. Es wird ihnen aber insinuiert, ^sie sich zu Verhütung der Armuth nicht zu leichtin Tröllsachcn entflechten", ohne deS Amtmanns Bormignichts Namhaftes vornehmen und in Committierung von Gcmeindcsachcn geringere Kosten verursachen ss'4^8 41. 520. Bern rügt, daß Frciburg von dem Besteher der Poissincvier Dutzend und drei ungcsa^Forncn" (Forellen) mehr beziehe als Bern, da doch beide Stände gleichberechtigt seien. Freiburg entgrg^daß eS Bern frei stehe, ein Gleiches zu verlangen. 8 42. ^ 521. In den 1713 mit Seckclmcister Thorm"""in, Namen beider Stände getroffenen Tausch war ein Stücklest, Reben einzuverleiben vergessen worden.mann erbietet sich, den Belauf des BodenzinseS sich durch den Herrn von Montagny gegen die erhaltene Bcftt^bezahlen zu lassen. Unter Ratificationsvorbchalt wird es ihm zugesagt. 8 44. 522. Beide Ständemigcn daö Projcct zur Erbauung der Schloßschcune und der Reparation des Schlosses. Bern streichtBestechen der Stiegcngcwölbe mitsavoyischcm Kalk"; Frciburg will bis auf 2000 Thalcr gehen. 8 45. !!Die von Grandson und der Vogtei suchen um einen Beitrag an die Erhaltung der Arnonbrückc an. Ftt'^lehnt das Ansuchen ab und in Folge dessen auch Bern, welches zu einem Beitrag bereitwillig gewesen n'^da die Stände den Zoll beziehen. 8 47. 524. Auf Anhalten deS Sohnes von Herrn Tresorier Cha»'^werden Kundschaften vorbcschicden und vernommen in Betreff der Thäter, welche ihm die Mauern seines gtM,Bcrgö eingeworfen hatten. Die Fortsetzung der Untersuchung wird dem Landvogt aufgetragen. 8 48. !! ^Der neu installierte Landvogt rügt, daß bei seiner Installation nicht die gesammtcn HerrschaftshcrrcnGemeinden durch ihre Gouverneurs und die Einwohner der nouvellcs CensicrcS den Huldigungscidhätten. Die Gesandten referieren, finden aber, daß der Vasallen Huldigung nicht zugleich mit der dessollte eingenommen werden. 8 49. 526. Dem Landvogt wird freie Hand gegeben, die Besitzer verwählDrittclrebcn zu ihrer Pflicht zu vermögen oder ihnen, wenn sie kein Abergcment aufweisen können, ^zu obrigkeitlichen Händen zu entziehen. Zugleich wird für rathsan, gehalten, das für Mutten proll'^Reglement auch auf Grandson auszudehnen. 8 50. ß 527. Georges Perdrir von St. Maurice,um Wicderbestätigung seines Abcrgemcnts von 1590 anhält, und der Curial Rossat, welcher meint, ^OfcnzinS werde ihm doppelt abgefordert, werden abgewiesen. 8 51. ^ 528. Der Gemeinde Mauborgct " ^gegen einen Zins von 4 Schilling bewilligt, vier Juchartcn von der Allmend auszumarchen. 8529. Mehrere, welche Zchntfreihcit hinter Bonvillars, Champagne und Onncnö reclamicren, werden, weil1713 über ihre Begehren entschieden worden, zur Geduld gewiesen. 8 53. ^ 530. Völlige Liquidation ^Rechnung deS Landvogts Ernst. 8 51. j! 531. Philibcrt Bourgeois von Champagne bewirbt sich uw dueinesGrandvoper" zur Inspektion der nothwendiger Weise zu reparierenden Straßen dieses AmtcS. Der