Grandson. I71S. 121L
hosar 199 Thaler als Kaufschilling geben soll, wogegen ihm der NccurS auf seine Brüder gelassen wird. Der''we Bcsihcr aber spricht die Hoffnung aus, daß er sich des HochzcitrechtcS halber mit der Gemeinde durch"uf und der Bußen halber mit den Obrigkeiten wegen eines von deren Seite zu leistenden Abtrags werdegleichen können. Dicß wird von den Gesandten gebilligt und uck reloi-euckum genommen. 8 26. i! 569.>c von Uvonand beschweren sich, daß die Commissaricn von der alten Manier, sie ihre Rcconnaissanee prä-ZU machen, gegen den Inhalt des Mandats von 1653 abweiche» wollen. Es wird ihnen entgegnet,^ dffß nicht nur dcS obrigkeitlichen, sondern auch ihres Particularnutzcns halber geschehe. 8 27. ^ 516.^ völligen Liquidation der Marchungslinien wird auf die Frage des Commissarius Grennicr, wo man ein-^er djx ^ enthaltene Restanz des Tausches, d. h. die dem Amte Graudson rcsticrcndcn
. ser remitticreil wolle, der Vergleich gemacht, daß Berit für alles die bezeichneten Häuser sammt Depcn-vZM Grandsoit remittieren und übrigens dcö „auShcrschuldigcn HcrdS und Geldes quitt sein soll",
^er daß Freiburg dem Amt Grandson das Lehen hinter Cheyrcs auf dem Fuß des sünszclm<cn Pfennings zu"v»and oder anderswo gut zu machen haben werde. 8 28. il 511. Dem Jean Franoois Jaquillard vonvvalles und Jean Mcgny von FontaineS, welchen 56 bis 66 Gcwächögarbcn verbrannt worden sind, wird derSchaden ersetzt. In den benachbarten Kilchhörcncn Bullet, Fiez und Grandson soll publicicrt werden, daß266—899 FlorinS auf die Entdeckung setze und Geheimhaltung deS Anzeigers verspreche, selbst wenn derselbe"Mice sogte. 8 29. 512. Die AuSmarchung zwischen dem Amt Grandson und Jfertcn wird durch Uebcr-^üi»ft beendigt; delimitiert wird auch gegen Vuiteboeuf und Pency tvidcr die Herrschaft La Mothe und zwischen^>cr Herrschnst und Nallcyres. 8 36. ii 513. Eine zahlreiche Deputation deS Amtes Grandson bittet, daß" ihren Committcnten die atls Anlaß der Streitigkeiten wegen Vergrößerung deS graudsonischcn MaßcS gehabtenvsten vergüten möchte. Da die Deputation auf die Aufforderung der Confercnz ihre Gegenpartei nicht be-^ Viet, nürd die Sache zu gebührender Rcmcdur >al rotoronckum genommen. 8 31. s 511. Die Mcstralie Mon-ihn^ ^ Consorten beschweren sich, daß sie den Dritthcil der Fuhren deren von Onncns leisten sollen, während^ ^ »och allerlei außerordentliche Fuhren zu leisten obliegen. Die von OnnenS aber behaupten, von den Fuhren'ß frei zu sein. Es wird nun erkannt, daß zu Erbauung der neuen Schloßschcune und der bedeutenden Schloß-cch^^n, welche gerade bevorstehen, das ganze Amt, jedoch ohne Conscqucnz, die Fuhrcit leisten soll; die Fuhren^ kür kleinere Reparationen und das Zuführen dcö Holzes zum Schloßgebrauch, deS Heus der sogenanntenVvn^ ^ anderer zum Schloß gehörigen Dinge sollen durch die Ressortissants dcS Amts mit Ausnahme derer^»nens und Bonvillars, welche alte Titel für die Befreiung aufgewiesen, nach einer von ihnen freiwillig'achtm Abthcilung oder einer billigen Verordnung dcS Landvogts nach der Kehr geleistet werden. 8 32.
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Än dem Streite zwischen der Stadt Grandson und mehreren Gemeinden mit den Herren Calame wegende» ^^3cn Rapes tvird die Arbeit der Rcnovatorcn für richtig angesehen und demnach der District der Rape
streich
^ Herren Calame zu Lehen mit einem auferlegten Zinse zuerkannt, die Proprietät aber wird der Stadtw>d Mithaftcn überlassen, die ChampS Clement gehören den Obrigkeiten. Dieser über 166 JuchartcnDtstrict wird nun der Stadt Grandson und jenen Gemeinden abergcmentöwcise mit Auflegung vonFlorins Eintrittsgeldes und 36 FlorinS jährlichen Zinses sammt Vorbehalt aller Zehnt-, Lehen- und anderer>,l>k» i ^'itcn übergeben, mit dem Beding, „daß anbei die von der Stadt Grandson davon crthciltc Abergcmcnt^ticularen zwar verbleiben, deren jährliche Gewächözinsc aber den h. Obrigkeiten zugchörcn sollen", und^ ^tadt ein Stücklcin Land, genannt cn Fully, ohne weitem Ersatz dem Schlosse zu übergeben habe. 8 33. jjMehrere Lehcnconflictc hinter Uvonand zwischen den Lehen deS Schlosses Vuisscns, von La Lance und
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