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Picrre Golaz von Concise, man möchte ihm die fünf Maß Hafer und vier Maß Korn, welche er von10 Schuh breiten und 2(1 Schuh langen Häuslein jährlich zu zahlen schuldig sei, gänzlich oder zumerlassen, wird beschlossen, von ihm nur fünf Mäß Hafer und ein halbes Mäß Korn zu verlangen. 8 .498. Der Prädicant von Avonand ersucht, die Obrigkeiten möchten die Kosten für die Bereinigung dcS Lch^'übernehmen, welches seiner Pfründe als ein Thcil seines Einkommens beigelegt worden sei. Dem A»I"^wird entsprochen. 8 13. 499. Dem Prädicanten von St. Maurice werden 8 Thalcr behufs der RepaM^'seiner Büntenmauern zuerkannt. 8 14. 500. Das Abergement, welches die Gemeinde Vaugondry 1665 ^halten hatte unter der Bedingung, daß dieselbe von einem gewissen District auf einmal nur zwei JuchartenErlegung von drei Schilling jährlichen Zinses einschließen solle, wird ratificicrt, die Bedingung abergelassen, der jährliche Zins hingegen um zwei Mäß Hafer vermehrt. 8 15. jj 501. Da zwischen den Mestr^'von Bonvillars und Champagne einerseits und der von Fiez andrerseits ein Streit obwaltete, von welchen dbbeiden die von Vaugondry dependicrcn sollen, wird mit Berücksichtigung einer Erkanntniß Freiburgs23. Januar 1619 befunden, daß dieselben hinter Fiez gehören, daß die von Fontanczier aber sammt demde Combaz und Envers" hinter Bvnvillars bleiben sollen. 8 16. 502. Der Herr von Montagny giebtAnzahl von Beschwerden ein wegen Schadens, den er in Folge des vor zwei Jahren getroffenen Cantonnc»üerlitten zu haben behauptet. Einige werden für begründet erachtet, die meisten nicht. Sein Nachgcld wird > ^von 200 aus 450 Florinö gesetzt. 8 17. ß 503. ES wird entschieden, daß die von Romairon undvon Montagny dependicrcn, und daß die Territorien bald möglichst auSgemarcht werden sollen. 8 18. !! ^Die von Fiez beschweren sich, daß der Gebäudcinspcctor von ihnen Kalkfuhrcn vom Berge verlange, daßsie ihre besten Stücke „zubekennen" lasse und nicht 'die verhafteten, und bitten, daß man die Pflugköpsi'ändern möchte. Die erste Beschwerde wird dem Inspektor mitgctheilt, über die beiden andern Punetc istentschieden. 8 19. 505. Dem Ansuchen der Gemeinde Fontaincs, man möchte ihr den BackofcnzinS »o»Mäß Weizen auf 16 Mäß heruntersetzen, wird nicht entsprochen. 8 20. sj 506. Abgewiesen wird auch ^ ^von Fiez, welcher bittet, man möchte ihm den durch einen Sturm den 31. Juli 1710 erlittenen Schade»6 Kopf Mischelkorn und 1 Mütt 2 Kopf Hafer ersetzen. 8 21. 507. Bei einem früher mit de»'
Bern getroffenen Tausche waren dem Herrn DuplcssiS von Ependes 24 Mäß Weizen Censcs fonciörcsgangen worden, welche auf den Antrag des Amtsrcnovators von DuplcssiS erkannt werden sollten.
Wunsch desselben, diese mit Geld abkaufen zu dürfen, wird den Renovatoren der Auftrag gegeben, beiclusion des Tausches zwischen beiden Ständen eine Schätzung zu machen und dein einen oder ander»einzubringen. 8 23. ^ 508. Jean Balthasar Bourgeois stellt daö Ansuchen, man möchte ihn ein»»^wirklichen Genüsse seines Nidomatrechtes von Bonvillars gelangen lassen, welches von doppelter Art sei.habe jeder, der da komme in die Mcstralie BonvillarS zu Heirathen, ihn drei Tage vor der Hochzeit einz»^ ^ 'wie einen andern der nächsten Verwandten, damit er sein Pferd, die Braut zu führen, bereit halten ^wofür man ihm zu Ende einen Kopf Hafer zu geben schuldig sei; zweitens habe er eben dcßwcgcn de» dTheil aller hinter der Mestralie fallenden Bußen zu beziehen. Nachdem die Gemeinde das erste Recht bestOund eS „mehr eine Folge des HcidcnthumS" genannt hatte, letzteres aber als in der Familie bestehend e»kannt wurde, doch ohne daß der Jmpetrant die Bcsitzungstitel aufweisen konnte, so wird erkannt, daß >Balthasar oder sein Vetter Jean FranooiS Bourgeois, welcher daS Utile dieses Vidomats, d. h. ein ^Lehen besitzt, welches wider die obrigkeitlichen Verordnungen getheilt worden war, vorerst dasselbe di»»tc6^^solle. Durch Vermittlung der Obereommissarien wird daher bestimmt, daß Jean FranooiS dem Je»"