Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
1217
Einzelbild herunterladen
 

Grandson. 1713

1217

deutlich auszudrücken. 8 3. si 189. Der Herr von CorcellcS beschwert sich, daß die ooupos ein cllariuo^ Pstugköpfe sich sehr vermindern, weil dieForainS" oderAcußcrn" nichts bezahlen wollen. Die Rcno-^'orcn berichten, daß es ihnen nicht gelungen sei, in dieser Sache eine Gleichförmigkeit einzuführen, sondern daß^ ^ bei der frühern Astriction hätten müssen bewenden lassen. Die Gesandten können nichts abändern. 8 -1- IIDen, Prädicanten Carrard zu Cronay und seinen Miterbcn wird auf deren Bitten die 1713 ihrem Vaterkannte Dächargc der gemachten RcnovationSarbcitcn ertheilt und werden die 2l) rcsticrcnden Thaler bezahltde», Beding, daß er die gemachten Rentiers den Visitatvren der Arbeit gebührend signiere. Es wird ihnenhattet, die auf ihrem Haus zu Orbe verschriebenen 2(1l>(1 Gld. abzulösen. Dem Begehren, für ein Viertel^ en Vaud einen firm Wcinzins von zehn Maß bezahlen zu dürfen, wird nicht entsprochen. 8 5. si 491.u iich j Beziehung auf die Bodenzinse hinter Provence und Mutruz, welche zusammen ein Corpus ausmachen,' ^brauche eingeschlichen hatten, wird chür daS Beste erachtet, beide Gemeinden zu sondern, deren Territorium' ^limitieren und jede in besondere Gcncralrcconnaissance aufzunehmen. Der Gemeinde soll ein Spccial-dessen, was ein jeder Particular schuldig ist, zukommen, und cS soll ihr auferlegt sein, dessen Belauf int d zu verschreiben und den jährlichen Zinö (Mutruz ausgenommen) in das Schloß Grandson zu liefern. Die"wvatoren haben zu stipulicrcn, daß den Particularcn bewilligt sein werde, gegen der Gemeinde abzulösen,"u sie es schon den Obrigkeiten gegenüber zu thun nicht begwältiget sein sollen; die Gouverneurs der Gc-"tlnden und die Notaricn haben bei Eiden alle Alicnationen einem Amtmann anzugeben; vorbehalten werdenund Weidrecht, die bisher geübt worden. Die von Mutruz schließen sich an mit dem Unterschiede, daß^ die Zinsen en bloc und in Natura liefern wolle». Der niemals geforderte junge Zehnten von Lämmern wird^ Klassen, 8 6. si 492. In Folge eines Marchenstreits zwischen Provence, Mutruz und Concise wird durch^dercomnussaricu ein Vergleich zu Stande gebracht, welcher von den Gesandten genehmigt wird. Nach^ be» soll die Plainc von Montaubcrt und alles, was darunter ist, hinter Concise, was aber an demschaut oder RcvcrS, hinter Provence verbleiben. 8 7. si 493. Die von Provence ersuchen, man möchte denZehnten selbigen OrtS, von welchem ein Drittel den Obrigkeiten, zwei Drittel aber St. Anbin gebühren,^dermalen bei ihnen in öffentlichen Ausruf kommen lassen, da sie letztem nicht anders, als unter bürgerlicher^h^btft empfangen könnten und ohnehin dem obrigkeitlichen Antheilc ein ziemlicher Abbruch durch die täglicheNation des Particular-CurzehntenS von St. Aubin geschehe. Der Landvogt wird beauftragt, daS nöthigcdeiz " ^ thun, die Eommissaricn, von demRcchtShaber" des Particular-Curzchntenö die Documente widerdclj zu verlangen, selbigen darnach zu liquidieren und dann zu cantonnicrcn oder spccialim zu

stieren. 8 8. H 494. Python, jetziger Inhaber der Herrschaft CorcellcS, erklärt, daß er die vom frühem^ schon begonnene Particular-Revision den Renovatoren zu vollenden übergeben wolle; der frühere Ve-rbietet sich, die Kosten für daS Vergangene zu übernehmen. 8 9. II 495. Die Gemeinde Bullet zeigt

her

^ sie sich entschlossen,um die hinter Grandson besitzenden Güter auch eine Generalcrkanntniß zu prä

stiere,,

und jährlich ihre Bodenzinse sammethaft in das Schloß Grandson zu liefern"; ferner daß sie den amttke, ^^ ^ Brg, gcnaitnt »vs soriüt pnin lllano«. acqliiriert) verordneten Lchcnträger ab-

dagegen nach gewohntem Brauch den jährlichen Zinö vom Lob des KaufschillingS erlegen wolle.

^ o Vi) / ^ ^ , v

^ p Wird von den Gesandten für das Rathsamerc befunden; die 8 Florins jährlichen Zinses sollen mitZ)' ! ^^'"üeu ins Sckloß Grandson geliefert werden, so lange die Gemeinde diesen Berg besitzt. 8 29. II 496.

^'weinde St. Maurice wird auf ihr Ansuchen gestattet, statt der Leistung der jouruvos ä llis« oder'"Ntauwen einen jährlichen ZinS von 10 FlorinS zu zahlen. 8 11- II 497. Auf die Bitte des armen

153