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Grandson. 171». 1713.
475. Dem Hauptmann Trivolct, dcr von seiner Reibe hinter Concisc neben starken Bodcnzinscn noch ^ ^ricbenc Wcrchwickel zu geben schuldig ist, deren Betrag in Geld ihm die Frau Laudvögtin jährlich höhck ^setze, wird gestattet, dafür Gewächs oder einen Anthcil dcS Zehntens und gewisse Grundzinse zu geben. 8 ^
476. Der „kraukmüthigen und elenden" Jeanne Marie Duvoisin, Tochter deö verstorbenen PrädicantcnMaurice wird ein für allemal 1 Sack halb Weizen, halb Mischelkorn gegeben. 8 66. sj 477. D» ^Namen mehrerer wohlintentionicrtcn Particularcn eingegebene Supplication, es mochte in jeder Gemeint ^Rath Behuss dcr Polizeiwachen eingeführt >verden, tvird dcr Landvogt den Gemeinden mitzuthcilcn bcaustb'^die Antwort derselben soll der Altcrnativobrigkcit berichtet werden. 8 61. ß 478. Das von Landvogt W-eingegebene Verzeichnis; der seit 1711 bezogenen Loder soll craminicrt und seiner letzten Rechnung beiqckund dannzumal passiert werden. 8 62. ss 479. Landvogt Ernst wird zur Bezahlung der seit 1706 bezogtund componicrtcn Löbcr angehalten; ferner soll er von keinem, wenn cö schon während seiner Präfcct»t'fallen ist, den obrigkeitlichen Anthcil, sondern nur seine Portion beziehen. 8 63. sj 480. Dcr Landvogtden Befehl, einen Streit zwischen Vaugondry und Ficz wegen eines Weges und gewisser wilder Bäu»»zulegen. 8 64. Absch. 36.
1713
Art. 431. Abnahme dcr vierten von Michaelis 1713 bis Michaelis 1714 gehenden AmtSrechnüNg'Die in einer frühern Rechnung aufgeführten 202 Pfd. für Einzäunung werden gestrichen. 8 9. 482- ^neue Landvogt sucht um Reparation des Schlosses an, und daß die Schlvßschcune außerhalb des Schloßt "
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gebaut werden möchte; er macht sich anheischig, den Bau um 2000 Thaler zu übernehmen, im Fall erkosten sollte, die Mehrausgabc über sich zu nehmen, und was er weniger als diese Summe koste, den S»' ^
zu verrechnen, alles in so fern ihm die Stände die Fuhren und das Holz anweisen. Die Summeer vorschießen zu wollen. Sein Anerbieten wird ack roloiomlum genommen. 8 10. ss 483. In
Emolumentcs für den grandsonischen Coutumicr, welches an Pctrclli, damaligen Rathschrciber, von La»^ -
Künli sel. entrichtet worden, bleibt Freiburg bei seinen früher» Erklärungen. Bern findet, daß Künll ^obrigkeitlichen Befehl dem Pctrclli dieses streitige Emolumcnt nicht völlig hätte entrichten sollen, will abcr
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Vermittlung dahin eintreten lassen, daß zu Händen jener Herren, welche auf Seite Freiburgs mit diesemtumicr bemüht waren, etwa 30 Reichsthalcr durch den Landvogt von Grandson entrichtet werden. D» ^burgischc Gesandtschaft nimmt dicß in den Abschied. 8 21. 484. Die 1713 dem Prädicantcn Com'b ^Grandson, als gewesenem Helfer daselbst, projektierte Pensivnözulage von einem Halbfaß Wein wird u>4^ 'nehmigt, hingegen ihm eine Vergütung von 45 Gld. für die zu dcr versteigerten Treillc gegebene» e> ^Stöcke zuerkannt. Sein PfruudhauS soll repariert werden. 8 35. ss 485. Behufs der Bereinig»^.^grandsonischen Rcnovationsgcschäfte wird eine Konferenz auf den 6. November nach Bonvillars »»b8 37. Absch. 71.
Art. 486. Die Delimitation des Territoriums des Herrn von Corccllcö wird ins Reine gebracht- ^ ^Onnens hin waltet kein Streit mehr über die Grenzen, gegen Concise hin wird ihm dcr District «»ck«Z5su« et ckesseus, so wie die poise ä llmiegeoi» sammt dem darob gelegenen Holz und dem Berg AO'»t'^ ^abgesprochen. 8 1. sj 437. Mit eben diesem Hcrrschaftshcrrn werden einige Lehenconflietc liquidiert, s ^488. In dem Streite „ob dcr Hcrrschaftshcrr von Corcellcs oder die beiden Stände das LchcnrcchtJurisdiction auf Peter Tcchtermanns von Frciburg Haus zu Concisc haben, wird gesprochen, daß dics^den beiden Ständen gehöre; zugleich wird den Rcnovatorcn befohlen, diese Liquidation in dcr neue» ^