Grandson. 1713. 121Z
Hölzern in den Bann thun, den Holzhau in den allgemeinen Wäldern „schwandsweise" vornehmen, den»äußern" keines ohne Noth crtheilcn und die Partieularhölzcr so viel als möglich schonen soll. Jedem Par-^aren und jeder Gemeinde ist aber der freie Verkauf ihres ParticularholzcS nach Stäfis und Jfcrten gestattet.
!! 453. Provence hatte 1645 um 30 Gld. Eintrittsgeld und 9 Lausanncrschilling jährlichen Zinses von^Nähr 6g gg Juchartcn Holzes, en Trophc genannt, daö Abergement erhalten, welches Areal, namentlichLegen Gorgier liegende Theil, jetzt mit schönem Holz bewachsen ist. Grandson behauptet, daß dieses Abcr-^'ein auf incompctente Weise geschehen sei, und bittet um Revocation desselben. Es wird gesprochen, daß,soll ^^"^ich das Eigenthum den Ständen zugehört habe, die schönere Hälfte also in den Bann gethan werden> daß der Landvogt ohne Specialvorwisscn beider Obrigkeiten keine Disposition darüber haben, sondernhrl»^ für die Gebäude der Obrigkeiten aufbewahrt werden soll; mit der andern Hälfte soll es so gc-^ ui werden, daß denen von Provence gestattet sein soll, in nöthigen Fällen das Erforderliche zu fällen unteri«> ^^"Lung, daß sie Grandson oder anderen Gemeinden des Amts, welche kein eigenes Holz haben," ^vthfall auf Attcstation des Landvogts hin bcispringen. Ist alles Holz abgehauen und der Boden nur mit>i»d ^ bewachsen (rapo), so soll selbiges wieder allgemein werden. ES wird ferner auch erinnert, daß nach^ ""eh auch andere Orte zum Auswachs in den Bann gelegt »vcrden sollten. 8 35. 454. Denen von Villars-,°^LUin wird ein Stück steiniges Erdreich, en Lapie genannt, welches an ihr Land stoßt, um drei GuldenZinses ohne Eintrittsgeld abergicrt. 8 36. sj 455. Die Gemeinde Concisc sucht um VerringerungBvdenzinses von acht Kopf Weizen, welche sie von» Backofen daselbst außer der Gerbcrie und Avoincrie^ . '3 ist, uni so mehr nach, da ihre Angehörigen keinen gemeinen Backofen mehr haben, sondern in ihren eigenen^S stellt sich heraus, daß dieser „Twing-Backosen" auf den» Areal des damaligen Rathhauscs^ - und daß denen von Concise durch eine eigene Concession gestattet worden, in ihren Häusern zu backen.^^ ^ben mit ihren» Ansuchen abgewiesen; den Bodenzins sollen sie aber auf die Gcmeindcgliedcr so vcr-^ /u, daß die Armen weniger als die Reichen zu bezahlen haben. 8 37. 456. Duniaine wird mit seinem^ b>che, ohne Aushäng»mg eines Zeichens in seinem Hause Wein verkaufen zu dürfen, abgewiesen, jedoch soll^ wie andern, unbenommen sein, sein eigenes Gewächs an der Pinien zu verkaufen. 8 33. 457. Den^°^ureu wird befohlen, die Anthcilhabcr in dem sogenannten „Compartionierzchntcn" zu Ficz zu canton-^ und sofort ein Projccr zu machen, um der obwaltenden Confusion ein Ziel zu setzen. 8 39. ß 458. Der^ "'"uharius Grennier will zu Gunsten der beiden Stände dem Herrn von CorccllcS die Lchcnsgcncralität.gemeiner Generalität des Amtes absprechen und die von Letztcrm producierten Instrumente durch eind»r^ ^ ^uildtcn beider Stände von 1592 und das 1641 prästicrtc Quernet, in welchem die Generalität^ bestriche» »vorder», entkräften. Der Herr von CorccllcS beruft sich auf die Jirfcudation von Hugo von^"hr durch »vclche ihn, seine Generalität des Lehens im ganzen Dorf und Territorium
»»d stabilicrt sei, zeigt, daß ihm daö Qnernet von 1641 ohne Durchstrcichung der Gcrrcralität erpedicrt
uß ihm nichts anderes abgesprochen »vorbei» sei, als in Criminalfällen „und zu Bckanntnuß" die Con-I>t>h^ Güter. In Folge dessen usird dem Herrn von Corcellcs unter Ratificationsvorbehalt die Gcncra-^ überlassen, die ConfiScation der nicht erkannten Stücke den Obrigkeiten vorbehalten. 8 40. ^ 459. Diede» ^ berichten, daß sie, nm der täglichen Verminderung der obrigkeitlichen Einkünste ei,tgcgci» zu wirken,A» > Grandson, der Majories, Mestralics und den Gemeinden vorgeschlagen haben, die Fcucrstattzinsc, »vclchezu ,^^lchiedcnen Orte»» sehr ungleich seien und namentlich die Coupc de Quote überall auf gleichen Fuß^ und zwar so, daß den am meisten Schuldigen der Ueberschuß als fire Zinse auf ihre Partieular-