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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Orbe mit Tscherliz. 17»«. 174«.

173».

Art, 369. Abnahme der dritten und vierten von Michaelis 1737 biö Michaelis 1739 gehenden A»rechnnng, 8 4, 5, 379. Dem Pfarrer de Martines war auf sein Ansuchen eine Entschädigung von 29 weßVKronen für dessen Inspektion über die Reparationen im Pfrundhause zu Orbe gegeben worden. Frcib^trägt darauf an, daß dergleichen Begehren künftig vor der Confercnz kein Gehör mehr finden sollen. ^Antrag wird acl roloroncium genommen. 8 6. ß 371. DaS Ansuchen der Wittwc de Goumocns und "Pfarrers daselbst, daß in der Dorfschaft GoumoenS zu Vermeidung des liederlichenLebwcsens" allesausschenken und auch die Wirthshäuscr interdicicrt werden möchten, wird all ivkorouckum vl. raUllcaiuluwden Abschied genommen. 8 7. sDie Ratification crfolgt.s 372. Iusticier Favre von Brctigny, welche ^Passation a Clos seines Ackers auf dem Champ du Four verlangt hatte, wird mit seinem Begehren abgc^'sen, da in dem Reglement von 1727 der Acckcr mit keinem Worte erwähnt sei und die Armen in ^Wcidrechte und die Stände wegen dcS Zehntens bcnachtheiligt würden. 8 8. 373. In dem Streiteden Gemeinden Goumocns-la-Ville, Eclagnens und GoumoenS-lc-Jour einerseits und der Gemeinde Penth^andrerseits, bei dem es sich darum handelte, ob Penthcreaz, der Pfarrei Goumocns seit 1693 einverleibt, ^Baue des PfrundhauscS von Goumocns die Fuhren zu leisten habe, wird unter Vorbehalt der Ratificat^der Spruch gcthan, daß die Gemeinde Penthcreaz zu diesem Baue das Ihrige nach Billigkeit und Propo^zu leisten habe, so lange sie zu Goumocns kirchpflichtig sein werde. 8 9. sDie Ratification crfolgt.s !! ^Der von Lausanne proponiertc Abtausch der den Ständen zugehörigen Gerechtigkeiten hinter Froidcvilleseine Lehen und Zinse hinter Bottens wird von Bern ratificiert; Frciburgs Gesandtschaft nimmt ihnkioanckum in den Abschied. 8 19. 375. Die Rcnovatorcn legen die Copieen der Rechte und RcconnaW^der Vasallen vor. Diese werden in das Archiv zu Mutten gelegt und den Qucrnets beigefügt. An ^Kosten von 2948 Fl. 19 S. 6 Den. zahlen die Stände die Hälfte und die Vasallen inögcsammt nach erfl'^Rcpartition die andere. Ferner wird die Spccification der mit 31 Particularcn geschlossenen Unterwelt ^ihrer zehntfreien Stücke zu Händen der Zehnten der Stände vorgelegt (im Betrag von 2786 Fl. 6 S>)genehmigt. 8 11. !> 376. In Betreff der vom Herrn von Brctigny zum Kaufe angebotenen Ccnsierc ^EtagniercS wird gutgefunden, daß dieselbe vorerst liquidiert, und daß alsdann eine Schätzung davon zur AP ^Kation eingeschickt werden soll. 8 12. jj 377. Freiburg wiederholt nochmals sein Begehren um EntschKbfl^in Folge des 1666 vor sich gegangenen und 1679 vom Commissarius Dubois von Bern signierten Tau! ' ^Bern antwortet wie 1737 und macht sich anheischig, gründliche Nachforschung anzustellen, lum zu thun,Recht und Billigkeit verlangen. 8 13. Absch. 462.

174«.

Art. 378. Zu Policz-Pitct waren zwischen den Reformierten und Katholischen wegen GebrauchsGlocken und beiderseitiger Ausübung der Religion Streitigkeiten entstanden, über welche der Landvogt ^liz und später Bern ein Urtheil gesprochen. In Folge der Beschwerde Frciburgs über dieses Urthcil jgaußerordentliche Confercnz zusammenbcrufcn. Auf dieser rügt Freiburg, daß der Landvogt wider die Vsr!des Concordats von 1792 gesprochen und die Parteien an die Altcrnativobrigkcit statt auf die Eonse^"» ^wiesen habe, und behauptet, daß alle die Klagcpuncte, welche die Reformierten vorbrächten, Neuerungen N ^welche das Concordat von 1792 nicht zulasse. Bern hingegen erklärt, daß der Landvogt die Reformierten