Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
1202
Einzelbild herunterladen
 

«

1202 Orbe mit Tschcrliz. 17»tt. 17»S.

beiden Priester, welche zu Orbe wohnen, in ihrem Orte künstig domicilicren möchte, in welchem Falle die ^meinde ihm eine Wohnung zu verschaffen sich anerbiete. Die Gemeinde wird angewiesen, sich mit dem ^oder Vicariuö darüber zu vergleichen, jedoch so, daß die beiden Stände für keinen Beitrag in Anspruch ge"^'mcn werden. 8 16. 343. Auf das Ansuchen dcS Prädicanten Carra von Goumoens, daß eine Scheußder Nähe des PfrundhauseS erhandelt werden mochte, statt daß man eine Reparatur vornehme, wird dcr^vogt beauftragt, einen Kostcnuberschlag einzugeben. 8 17. ß 344. Dem Landvogt wird wiederum besohl''denjenigen, welche die obrigkeitlichen Reben bauen (24 Juchartcn), Fleiß und Sorgfalt einzuschärfen, das K

baureglemcnt jährlich zu publicieren und die Reben, welche er selbst cultiviert, nach der Ordnung bauen zu8 2V. » 345. Denen von Orbe wird gestattet, innerhalb gewohnter Zeit die Testamente und Donatusmortis causa anstatt unter den Particularen, künftig vor Gericht homologieren zu lassen gegen ein EmollUttbis zu einem Thaler, damit ihrem Spital und den Armen keine Legate pias causas entzogen werden. 8346. Commissarius Rod legt seine Rcnovationsarbeit vor; über mehrere Puncte werden ihm Weisungen ernst8 22. ß 347. Oberst Alt, Herrschaftsherr von St. Barthclemy, und Polier von Bretignp werden fürangeblich durch die Renovation erlittenen Verlust unter Ratifieationsvorbchalt mit 1000 Florinögutem Bedenken gratificicrt". 8 23. Absch. 361.

Art. 348. Da Bern die Absicht hatte, seine Mühle zu Tschcrliz zu veräußern, so stellt Freiburgtrag, daß der Ertrag dieser Mühle dem Amt zu Händen eines jeweiligen AmtmannS beigelegt werdenin welchem Falle dann Freiburg die Hälfte des Werthes derselben an Bern bezahlen würde; die Rcpe>n' ^derselben würde von beiden Ständen zu gleichen Thcilcn bestritten werden, und dem jeweiligen Besitzer 6"'^zur Unterhaltung derselben das Holz in den obrigkeitlichen Wäldern vorzeigt werden. Diesen Antragdie bcrncrische Gesandtschaft all ralaranckum. 8 7. Absch. 396.

Art. 349. Abnahme der vierten und fünften von Michaelis 1733 bis Michaelis 1735 gehenden AmtsrcW"8 20, 21. ß 350. Den reformierten und den katholischen Pfarrern zu Tschcrliz, Assens lind Poliez-le-Grand, u'^ ^seitdem die Waldungen, Jurat sJurtenj genannt, in den Bann gelegt worden, sich nicht mehr bcholzen ^werden dafür jährlich einem jeden 50 bis 60 Florinö zu geben für gut befunden; die Sache wird jcdoä? "all rakvrvackum genommen. 8 22. 351. Dem neucrwählten Amtmann wird gestattet, ein dem Schloß ^zuständiges Stück Land cinzufristcu und a CloS passieren zu lassen. Den der Gemeinde dafür)'^^Pfenning soll er beiden Ständen verrechnen. 8 24. 352. Die beiderseitigen Obercommissaricn hattendie Renovalion der 1723 vom Herrn de Vincp zu Händen beider Stände erkauften Lehen gemacht.

wird gutgeheißen und zur Bezahlung der 4000 Florins, zu denen sie geschätzt werden, in den Abschied g ^mcn. 8 25. lj 353. Freiburg möchte das 1733 abgestellte Wirthshaus des Andrä Clavcl zu Oulens

behalten wissen, da seitdem keine Klagen mehr darüber eingelaufen seien und Clavcl ein WaiSlcin sei.weil in den Rcconnaissances darüber nichts zu finden sei, von den Fuhren für den Bau des Pfrundhausts ^

beim Abschied von 1733. Die Sache wird ack rolararulum genommen. 8 26. ^ 354. Die von Orbe g^^ ^

frei

sein. ES wird ihnen aber geantwortet, daß sie so lange dazu verpflichtet seien, bis sie ihre Ercmtionweisen könnten. 8 27. 355. Die Gesandten Frciburgs legen ein Instrument eines 1666 zwischen 2Krn ^Frciburg stattgehabten Tausches vor, betitelt: 1'rnjat ck'aclmnga antra las (stultaaux ll'Vvarckan, 1^»^^ ^üotiglleas ckrassä uvac Nrs. las Lommissairas gäuaraux ck« leriliourK an 8eptombrv 1679, prostuit