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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Orbe mit Tscherliz. 1731. 1733. t201

^siandtcn wollen die Gemeinde mit ihrem Ansuchen abweisen, die andern die 38 Sack, 1 Kopf Hafer auffircn ZinS von 34 Sack rcduciercn, welchen die Gemeinde zu bezahlen hatte. Beide Ansichten^rdeii !>ck lelerenckum genommen. 8 39. Absch. 332.

Art. ZZt). Abnahme der zweiten und dritten von Michaelis 1731 bis Michaelis 1733 gehenden AmtSrech-8 3, 4. ^ ZZj. Dem Andrß Clavcl von OulcnS war 1721 bewilligt worden, sein an der Straße von^annc »ach Orbe gelegenes HauS in ein Wirthshaus zu verwandeln. Da aber unter dem jetzigen Besitzer^ Mlard dieses Haus zur Döbauchc der Einwohner Anlaß giebt, tvird demselben das Tavcrnenrccht genommen; die^ '»cnide kauft das Hauö zu einem Gemeindehaus und restituiert jenem das Einzuggeld von acht Kronen.,. ' I! 332. Der Landvogt berichtet über den Aufbau des Hochgerichtes zu Orbe. Eine Meinung will einen^ !ck»en Schnabelgalgcn machen lassen und denselben im Fall des Bedürfnisses aufrichten, eine andere will Erkun-^Ug einziehen, auS was für Gründen Thvmasset die Beseitigung des Hochgerichtes von seinem Acker gewahrterdcn sij. ß s; ^ zzg. Dem Oberst von Goumocns lvird auf seine Anfrage gestattet, 1) im Vcrhältniß zu>vi'^ ^^^^^tivn von vier Cvnsistvrialcn zwei oder mehr vorzuschlagen, aus denen der Landvogt einen wählen' Die Almoscnrcchnung soll ihm mitgcthcilt ivcrdcn, er selber das Recht haben der Passation derselbeni»wohi,c,i. 2) Es wird ihm die Jurisdiction über drei im Ganzen 1 Juchartc» betragende Stücklcin, im großen'chlag Herr,, CorrcvonS, genannt la Marchandc, liegend, übergeben. 3) Die Gefangenen soll er in dasTscherliz abliefern. 4) Es wird ihm die Jurisdiction über zwei schlechte Häuser zugesprochen, welche aufslch^" leiten an seine Jurisdiction stoßen. 8 7. ^ 334. Die von Orbe hatten schon längere Zeit unter^ Nncn Streit wegen ihrer Geistlichen und der Jurisdiction über dieselben, sowie auch wegen Nutzung dcS^ .^^echtcs. D>cn beiden Parteien nnrd Einigkeit zur Pflicht gemacht und von der bernerischen Gesandtschaft^ uunmcrmchr zugebe, daß die Geistlichen von der Stadt beherrscht werden, sondern

^ dieselben von dem Amtmannc zu Tscherliz abhängen und des Genusses halber gleich den übrigen Bürgern^'sandten rnm Freiburg finden am besten, hicvon zu abstrahieren. 8 8. 335. Die'Milche Gesandtschaft übernimmt es, zu veranstalten, daß die Bilder aus der Kirche zu Asiens und VillarS^ Und st, das Chor gcthan werden. 8 9. 336. Auf den Bericht dcö LandvogtS, daß die obrigkeitlichen/^cr diesig Amtes in schlechtem Zustand seien, wird demselben der Befehl gegeben, das 1727 zu Paycrnci»s seitdem voir beiden Ständen ratificicrte Reglement einzuführen. 8 16. 337. Die Stadt Orbe

se^ ^ Polizeiordnung für sich einzurichten. In Folge dessen wird ihr befohlen, ein Projcct dazu aufzu-, »nd dem Amtmann mitzuthcilcn, welcher dasselbe, mit seinen Ansichten darüber begleitet, den Ständenbilden hat. 8 11. ü 338. Dem Landvogt wird aufgetragen, einen Bericht und Kostcnübcrschlag über die im»>iss^^ ^^r Pfrllndschcunc zu OulcnS erforderlichen Reparationen einzugeben. 8 12. ^ 339. Com-

^»6 Nvd berichtet, daß in Betreff der von Lombardei zu Assens 1731 (Art. 313) begehrten Befreiungbell ^"nte vom Zehnten alles berichtigt sei. 8 13. 340. Nicola Longchamp, voir Bottens gebürtig,Gesandten wegen dcS von seiner Ehefrau ihm zugebrachten Erbgutes, und daß man ihnHalh>^^" M Poliez-le-Grand nicht zum Bürger annehmen wolle. Die Gesandten weisen ihn dcS Bürgerrechtsbkscl ^ ^kennen aber, daß er daselbst als Hintcrsäß zu dulden unv nicht mehr als die übrigen Hinterfüßeneg werden solle. 8 14. ^ 341. In Betreff der Foceagcs zu BillarS-le-Tcrrvir (Art. 229) läßt maner bisheriger Ucbung verbleiben. 8 15. 342. Die von BillarS-lc-Terroir wünschen, daß einer ihrer

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