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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Orbe mit Tschcrliz. I73R.

Hochgericht zu Orbc niedergerissen worden war, wird der Landvvgt beauftragt, Kostenüberschläge für ein ^nerneS und für ein hölzernes einzuschicken. 8 28. jj 319. DaS neue PfrundhauS zu Bottens kommt u»> ^Thaler höher, als der Accord lautet, zu stehen und zwar in Folge eigenmächtiger Weisungen desdaselbst. AuS Milde läßt man das dem Pfarrer hingehen. 8 29. ^ 32l). Die Bürgerschaft du Bourg ^Tschcrliz beschwert sich, daß ihr durch das 1729 publicierte Mandat verboten worden sei, ohne Einwillns^des Amtmanns Burger anzunehmen und dasAnnehmungsgcid" zu verthcilcn. Da sie für das'""dazu Titel vorweisen, wird jener Artikel in Beziehung auf sie allein dahin abgeändert, daß sie zwarannehmen und daS Annchmungsgcld allein beziehen dürfe, jedoch den Angenommenen dem Amtmann zu präsi'^rcn habe, der dann für das Sicgclgcld des AnnchmungsbricfeS vier Dublonen zu beziehen haben soll. 8 ^321. Die Gcjandten conccdicren der Gemeinde Tschcrliz einen vierten Jahrmarkt und sehen denselben aus ^zweiten Mittwoch des Mai an. 8 31. ^ 322. Die sämmtliche Castcllanei Tschcrliz beschwert sich über ^der obrigkeitlichen Ordnung vom 14. Juni und 15. Juli 1728, welche ihnen die nächtliche WeivfalP ^großen Viehs verbiete, indem sie nachweisen, daß ihnen unter solchen Umständen kein Futter für dieübrig bleibe, und versprechen, für Erhaltung der Zäune Sorge tragen zu wollen. Es wird ihnen für ihrWo 'vich" die Wcidfahrt von Gcorgii bis Martini vergünstigt. 8 32. jj 323. Auf die vorgelegte Frage, ob die u"'lichcn Personen nur als ewige Einwohner ohne Auflagen geduldet werden oder aber als Gemeindsgenossen ohnelschied mit den übrigen alten Burgern zu Bedienungen gelangen sollen, wird erkannt, daß dieselben der durchgeht ,,Praris nach den übrigen Einwohnern gleich gehalten werden sollen. 8 33. 324. Mcstrezat vonhatte wegen des kleinen Zehntens zu Bottens, welchen er vom Landvogt de Praroman empfangen, ci»H^rarium von 75 Florins entrichtet und begehrt dessen Vergütung. Die Gesandten weisen ihn an de Prathsder solches bezogen. Wegen seiner Vacationen aber soll er sich beim Landvogt Sinncr melden, der ihm '25(1 Florins entrichten und dieselben beiden Ständen verrechnen werde. 8 34. ß 325. Dem Renovator ^ein Jahr Prolongation für die Renovation crthcilt und zwar von allen in dem Patent crthcilten Benckaußer der Portion von den Edellehen, von welche» er völlig ausgeschlossen sein soll. 8 35. 326-Ratisicationsvorbehalt werden der Stadt Orbe zur Reparation ihrer Lehcnmühle 1511 Thalcr zuerkannt- 8 ^IDie Ratification ersolgte.j 327. Oberst Alt, Herr zu St. Barthclcmy und Polier von Bretignpsich, daß ihre tauschweise erhaltenen Zehnten von Biolcy auf einen allzuhohen Fuß gesetzt worden scu"/daß sie hinsichtlich des Laudationspfcnnings mächtig verkürzt worden seien. Sic werden mit ihremum Entschädigung abgewiesen. Ferner werden ihnen Schreiber für ihre Herrschaften bewilligt aus d>osichcrung hin, daß die Schreiber des Amts schuldig sein sollen, die von ihrem Lehen dcpendiercndcnändcrungen bei ihre» Eiden einzugeben. Viertens wird ihr Begehren, daß man ihnen eine besondere ^feudale gestatten möchte, damit sie nicht nur die, so von ihrer Jurisdiction und ihren Lehen zugleich,auch die, welche von ihren Lehen allein ohne Jurisdiction rclcvicrcn, vor dieselbe bescheiden können,rcducicrt, daß sie vor ihr Lehengericht blos diejenigen citicrcn dürfen, welche von ihrer Jurisdictionihren Lehen zugleich relcvieren. 8 37. 328. Die Gemeinde Poliez-le-Grand sucht um die ,je

an, ihren gemeinen Backofen, für welchen sie zwei Particularen den Zinö bezahle, ausbauen zu dürfe», ^auch um das zum Backen nöthige Brennholz. ErstercS wird bewilligt sammt dem nöthigendem Ansuchen um Brennholz wird sie abgewiesen. 8 38. 329. Die Gemeinde Villars-le-Tcrroir 'ihre Armen entweder von den Foccagcs zu befreien oder solche aus einen niedriger» Fuß zu setzt»einen leidlichen fircn Zins zu rcduciercn, dessen Betrag alsdann die Gemeinde zahlen wolle. D»'