Orbe mit Tscherliz. 172». j j 97
^^^rencknm genommen. 8 7. II 290. Denen von Tscherliz wird auf ihr Ansuchen der ZinS, welcher ihnen
^ einige zu ihren gemeinen Gütern ertauschte oder erkaufte Stücke Landes alö Indemnität, weil dieselben in
^ ^ Hand gefallen, auf zwanzig Florinö ermäßigt und auf die verschiedenen Stücke vcrhältnißmäßig verlegt,
° ^aß, wenn eines dieser Stücke durch Verkauf wieder in das Commercium kommen sollte, der auf dasselbe
^^lc Zi„s von den zwanzig FlvrinS abgezogen werden soll. 8 16. h 291. Der Gemeinde Oulens wird
^ ihr Ansuchen hinsichtlich des sogenannten Droit de Moisson die Vergünstigung crtheilt, daß diejenigen,
weniger als vier Jucharten oder gar keinen Herd und nur eine Feucrstatt besitzen, statt zweier nur ein
Weizen für das Droit de Moisson bezahlen sollen, die Ratification vorbehalten. 8 17. H 292. Commissarius
ieigt an, daß Oberst von GoumocnS das ihm »erzeigte JuriSdictionscantonncmcnt annehme, aber noch fol-
/ Abänderungen wünsche. Er wünscht nämlich 1) noch die Jurisdiction auf zwei Häusern an seiner
^ ^ictivnslinie ZU Gonmocns-la-Ville bis an die gemeine Straße; seinem Wunsch wird hierin entsprochen.
Anstichen, man möchte ihm auch die Jurisdiction aus dem Gcmcindebackhaus staur public) crthci-
^ ' weil ihm daS Lehen darauf schon übergeben worden, wird nicht entsprochen, ebenso wenig als 3) seinem
ulai,ge,^ man möchte ihm gestatten, zu rechtlicher Eintreibung seiner Boden- und Hcrrschastözinse und der
^ alle seine Lchcnlcute vor sein Gericht zu Goumoens zu citieren. 4) Die angcsnchtc Jnspcction über die
i>>4 ^ ^ Dorfrechnungen in Gonmocns-la-Ville wird ihm in dem Sinne gewährt, daß er den Dorfrcchnungcn
iiist bcisitzen könite, sondern daß ihm dieselben auch mitgethcilt werden sollen; Anstände, welche er darin
„ ^ ist er befugt nicht nur in der Versammlung, sondern auch noch vor dem Landvogte zu eröffnen. Seine
^ ^ Obcrinspection des Landvogts stehen. 5) In das Verlangen, daß ihm auch Wasser
^ . ^ssirrunö möchten concedicrt iverdcn, wird nicht eingetreten, dagegen ihm auf seinen Wunsch das Jagd-
^ w tcincr regulierten Jurisdiction überlassen. Alles wird -><I rckercnckum genommen. 8 18. H 293.
ch/"' zwischen dem Schloß Tscherliz und der Cur AssenS gemachten Cantonncment befanden sich zwei
^ ^ Coudrcttcs, welche seit 1638 zwei Mäß Weizen zahlten, später aber unbefugter Weise unter sechs
abcrgiert wurden. Auf des Rcnovators Anfrage wird verordnet, daß dieses Stück Land fortan ein
st," ^wzcn als Lehenzins zahlen soll. 8 19.'II 294. Das Schloß Tscherliz bezahlte bisher dem öhcrrn de"leim
dc,„ Freiburg einen Bodenzinö von 17 Kopf und 2 Mäß Weizen und 6 Gld. 4 S. an Geld. In
^lbziw
^rbarin», des Herrn von Bretigny, von welchem jener den Bodenzins gekauft, stand nichts von demw'n,ohl aber in den Rechten des Herrn von Barthelcmy von 1518, welcher die andere Hälfte jcncö
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setz ^ besitzt. Auf die Frage des Nenovators nun, ob er jenen Geldzins in die Renovation einrücken»v^ ^'^wen die Gesandten bejahend. 8 20. ß 295. Auf die Anzeige des Nenovators, daß er mit der Rc-^ binnen kurzer Zeit zu Ende kommen und Pläne und Rentiers dem Schlosse, den Vasallen und^ ^ dvn Zinsen und Zehnten im Amte Tscherliz übergeben könne, so daß bis St. Andreas die Lehen undneuen Cantonncments bezogen werden können, wird dem Landvogt aufgetragen, die Vcr-«lz ^ ^ wessen, daß bei Verleihung der Zehnten und dem Rccouvrement der Lehen- und Bodcnzinsc sowohl er^^jchafts- mid Lehenherren dem Cantonncment sich conformieren. 8 21. H 296. Der Stadt Orbe^ Gulden, welche jeder Landvogt in seiner ersten Amtsrechnung für Unterhaltung der Glockcnscilcbcist ihr Ansuchen übergeben mit der Verpflichtung, während der fünf Jahre diese Seile zu rinter-
sietz Da die Glockcnseile gerade jetzt in sehr schlimmem Zustande sind, so soll der Landvogt den Ca-tz, schatten, die ihm schon angerechneten 60 Gulden der Stadt Orbe einzuhändigen. 8 22. H 297. Die"»den VillarS-Ticrcelin, Amts Lausanne, und Poliez-Pitct, AmtS Tscherliz, werden mit ihrem Ansuchen,