1196 Orbe mit Tscherliz. 172«. 1729.
Schlosses zu Tscherliz 466 Florins und für die Vacationen mit den Commissaricn 156 Florins zucrk^8 36. 284. Untercommissarius Lcrbcr legt das Jnstructioiisl'uch über die Abschiede, das Amt T>ch^betreffend, in Duplo und mit einem Register versehen vor und wird dafür den Obrigkeiten zu cHcr Gratistion von 1666 Bernerpfund empfohlen. 8 65. Absch. 288.
172».
Art. 285. Bern ersucht Freiburg nachdrücklich, einzuwilligen, daß die reformierten Schulmeister dcSTscherliz von dem von den Curös an sie geforderten Zins für die Foccage oder Moisson von zwei Maß Mifl"'welcher von jeder Feuerstatt bezogen wird, befreit werden. Freiburg willigt nicht ein, da es nicht inGxwalt stehe über die geistlichen und Kirchengüter zu verfügen, läßt es beim Abschiede von 1762 bewc»^will aber seinen CuröS Milde gegen die Schulmeister empfehlen. Bern macht dagegen geltend, daß die Schulzstcr auch zum geistlichen Stande gehören, daß die katholischen diesen Zins nicht entrichten, daß der Schul»"^zu Tichcrliz in des Helfers HauS, welches dem Stande Bern gehöre, wohne. Namentlich aber läßt cögelten, daß Freiburg nicht befugt sein soll, über die Curgüter zu verfügen, da doch in dem Urbar von ^ausdrücklich stehe, daß dieselben beiden hohen Ständen eigcnthümlich gehören, und diese durch Tausch, ' .und Abergcment dieselben aus den heutigen Fuß gebracht haben; nach seiner Ansicht steht es in der ^der Stände, die Curgüter zu mehren und zu mindern, ohne daß die katholische Geistlichkeit „darinnen zu bhabe". Wenigstens behalte sich Bern die freie Disposition über die Curgüter für seine Hälfte völligDie vorgebrachten Gründe beider Theilc werden in den Abschied genommen. §2. ß 286. Verlesen undbicrt werden folgende Reglements und Mandate für das Amt Tscherliz: 1) das Holzreglcmcnt für den Jurte»,das Löbermandal, 3) das Mandat über Aufnahme von Burgern und Gemcindsgcnvsscn (Communiers); 4) das^"dat betreffend die Passation a Clos, 5) das Sittcnmandat, 6) die Tariffe der GerichtSemolumente. 8 4. 287. ,Stände Gesandten willigen in des Curö und der Psarrangehörigen Ansuchen ein, daß in der Kirche zu Bottensneue Canzcl, jedoch ohne Bilder, gemacht werde. Bei diesem Anlaß wünscht Bern, daß in ähnlichenauch ebenso die Reformierten berücksichtigt werden möchten, und daß zu AsscnS der Cur« den Katcchesatiouc»reformierten Pfarrers keine Hindernisse in den Weg legen möge. Es dringt darauf, daß sein Mandat von ^betreffend Versehung einiger Gegenstände in der Kirche zu Asiens, crsequicrt werde. Die Gesandten ^Stände.verordnen ferner, daß in den gemeinschaftlichen Kirchen dem Concordat gemäß die Vorhängedem Chor und der Kirche gemacht werden sollen, und zwar auf Befehl des Landvogrs auf beider Stände8 5. ^ 288. Denen von Malapalud werden ihre gar zu starken Foccages (von jeder Fcucrstatt 3 Oua^^Weizen und 3 Quarterons Hafer nebst einer Corvöc) um einen Drittheil heruntergesetzt; dieser heruntcrge!^Zins soll aber nicht nur auf die Häuser, sondern auch auf den Grund und Boden gelegt werden. Ferner wi^der armen Gemeinde Malapalud der Zins von ihrem gemeinen Backofen, welcher schon seit längerer Zell ^mehr bestand, von sechs Coupcö Weizen aus vier herabgesetzt, beides unter Ratificationsvorbehalt. 8 6. I! ^Bern erklärt hinsichtlich der Fuhren für die Pfrundhäuser hinter Tscherliz, daß die Reformierten künsiiö^^nicht zu den Fuhren für die katholischen Pfarrhäuser verpflichtet sein sollen, es sei denn, daß dir - ^mierten für die von den Katholischen von Rechts wegen zu übernehmenden Fuhren entschädigt oder bcu" ^stcn Falle, daß daö katholische Psrundhauö gebaut werden sollte, der Fuhren enthoben würden. Freibuttl ^zugeben, daß künftig die Fuhren zu Erbauung und Reparation, beiderseitiger jetzt stehenden Pfarrhüu!^.^beiden Religionögenvsscn geleistet werden sollen; »zu den beiden Zusätzen kann es nicht einwilligen. ^leö